DSL Komplettpaket - "Kündigung aus wichtigem Grund" -> Umzug zu Eltern

  • Moin,


    villeicht könnt ihr mir weiterhelfen? Ich habe zur Zeit noch DSL über Carpo, zahle für DSL 16.000 mit VOIP Flat ca. 55 Euro (inklusive T-Com Anschluss).


    Ich kann da jederzeit kündigen und interessiere mich für die bekannten Komplettpakete, die deutlich günstiger sind, aber meist 24 Monate Laufzeit haben.


    Nun bin ich auf jeden Fall noch ein knappes Jahr in meiner derzeitgen Wohnung, dann werde ich (hoffentlich) mit dem Studium fertig sein.


    Danach folgt entweder ein Umzug in eine andere Stadt (da kann ich mein Paket wohl mehr oder weniger kompliziert mitnehmen) oder ich ziehe erstmal wieder zu meinen Eltern zurück. Dort kann ich mit meinem Komplettpaket natürlich nix mehr anfangen (weil dort ebenfalls schon vorhanden).


    Ist dann eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich? Oder hab ich dann das komplette Paket bis zum Ende der MVLZ an der Backe?

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  • Rechtlich gesehen hast du keine Anspruch darauf, dass du aus dem Vertrag darfst wenn du aus dem Anschlussgebiet des Anbieters wegziehst. Viele Anbieter sind allerdings kulant, wenn man eine Meldebescheinigung einricht.


    Ich würde mich auf jedenfall bevor ich den Vertrag abschließe beim jeweiligen Anbieter informieren wie er dies händelt. Steht in den AGB und sonst ne eMail mit der Frage schicken... dann hast du auch was in der Hand später ;)

  • Wenn ich aus dem versorgten Gebiet ziehen würde hätte ich auch keinen Anspruch?? (KabelBW sagte mir zumindest, dass ich diesen bei ihnen hätte, dachte das wäre generell so)


    Aber ist ja in meinem Fall auch nicht wichtig: Denn ich ziehe ja aber eben gerade nicht aus dem versorgten Gebiet (zumindest sehr wahrscheinlich). Sondern zu meinen Eltern, an deren Anschluss ich mein Komplettpaket jedoch nicht nutzen könnte, da schon belegt.

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  • Bemühen wir mal eine Analogie: Kannst Du den Leasingvertrag für Dein Auto aus wichtigem Grund kündigen, weil Du keinen Führerschein mehr hast oder es kein Benzin mehr zu kaufen gibt? ;)


    Nein, kannst Du nicht - Du bist vollumfänglich auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Sondern zu meinen Eltern, an deren Anschluss ich mein Komplettpaket jedoch nicht nutzen könnte, da schon belegt.


    Und damit hast du dir die Antwort schon selbst gegeben! Ist es das Verschulden des Anbieters, dass du seine Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen möchtest? Nein! Daher ... no way!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Bemühen wir mal eine Analogie: Kannst Du den Leasingvertrag für Dein Auto aus wichtigem Grund kündigen, weil Du keinen Führerschein mehr hast oder es kein Benzin mehr zu kaufen gibt? ;)


    Nein, kannst Du nicht - Du bist vollumfänglich auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.


    Naja, der Vergleich hinkt etwas... Einen Leasingvertrag hat er ja keinen.
    Wenn die Leitung seiner Eltern schon belegt ist, kann er ja nix dafür.
    Tipp: Wenn du in eine Gegend umziehst (und sei es nur für kurze Zeit) in der es überhaupt kein DSL "deines" Anbieters gibt, kann dich dein Anbieter schlecht dazu zwingen, den Vertrag fortzusetzen. Kannst du ja nix für, wenn er dort kein DSL bereitstellen kann.
    Probiers mal mit Freenet Komplett. Da kommst du dann auch problemlos raus.

  • Seriöse Anbieter bieten hier ein "Sonderkündigungsrecht" vor Vertragslaufende.
    Wie der Nachweis jedoch gefordert wird (Ab-/Anmeldebescheinigung) weiß ich (noch) nicht.
    Bei mir steht nämlich ähnliches an (Zusammenlegung zweier Haushalte)...

  • Zitat

    Original geschrieben von bauks
    Seriöse Anbieter bieten hier ein "Sonderkündigungsrecht" vor Vertragslaufende. ...


    Vermutung, Hoffnung oder Wissen? Wenn letzteres, dann würde mich sehr interessieren, wer zu den "seriösen Anbieter" gehört.


    Ciao

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Tipp: Wenn du in eine Gegend umziehst (und sei es nur für kurze Zeit) in der es überhaupt kein DSL "deines" Anbieters gibt, kann dich dein Anbieter schlecht dazu zwingen, den Vertrag fortzusetzen.

    Aha. Wie kommst Du auf dieses dünne Brett? Die Nichtverfügbarkeit ist nicht das Verschulden des Anbieters, an Adresse-alt ging es bei Vertragsschluss problemlos und auch in Zukunft. Wenn der Kunde meint, er müsse langfristige Verträge abschließen und Geräte abzocken bzw. "Geiz ist geil" spielen, dann hat selbiger sich auch an den Vertrag zu halten und nicht dessen Unmöglichkeit durch einen Umzug o.ä. zu verursachen.


    Pacta sunt servanda. Außer Kulanz ist wie gesagt nichts zu holen.


    Zitat

    Kannst du ja nix für, wenn er dort kein DSL bereitstellen kann.

    Kann der [Anbieter] ja nix für, wenn er einfach umzieht.

  • Wenn der Kunde wirklich in ein Gebiet zieht wo keinerlei DSL möglich ist - nicht mal 1000 - dann wird sich das eine oder andere Unternehmen sicher kulant zeigen.


    Wichtig ist nur, dass man es schriftlich macht, ausreichend erklärt, Nachweise in Kopie beilegt (z. B. An-/Abmeldebescheinigung nach Umzug) und es per Einschreiben sendet. Dann dürfte der vorzeitigen Beendigung nichts im Wege stehen.


    Auch beim Umzug zu den Eltern läuft das so ab. Aus der Meldebescheinigung müsste ja hervorgehen wo man wohnt und kann das auch in die Begründung schreiben. Der Anbieter kann dann prüfen, ob die Eltern dort wirklich einen Telefonanschluss haben und die Fortsetzung nicht wirklich aufzwingen. Ausnahmen gibt es aber immer!


    Wenn du dich bei den Eltern als Untermieter aufhälst, dann sowieso nicht!

    Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen. - J. W. v. Goethe

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