ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
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Einspruch euer Ehren: "Hörensagen"
Mit Deiner Aussage unterstellst Du der Bahn, sie hätten im Rahmen des Eilantragverfahrens selbst Kentniss von dem Schreiben der EBA gehabt und dieses bewusst vorenthalten um das Gericht zu täuschen. Das ist wie Herr Reich Ranicki so schön sagen würde zunächst einmal hanebüchener Unsinn, da Du eine derartige Aussage in keinster Weise belegen kannst.
Weder weißt Du wann oder beim wem auf Seiten der Bahn das Schreiben der EBA am 30.09. eingegangen ist, noch ob die Personen die sich parallel hierzu bei der Gerichtsverhandlung befanden in irgendeiner Form über dieses Schriftstück selbst informiert worden sind.
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Wenn die Bahn - wie sie selbst vorträgt - auf das Schreiben des EBA zur Behörde Kontakt aufgenommen hatte und die Bedenken angeblich bereits 7 Stunden vor Baubeginn ausgeräumt waren, muss sie es zwangsläufig am Abend des 30.09. gekannt haben. Und das VG hatte schließlich gerügt, dass ihm das Schreiben nicht noch am Abend des 30.09. zur Kenntnis gebracht wurde.
Und welcher verantwortliche Mitarbeiter das Papier auch hatte - selbst wenn er nicht die gerichtliche Angelegenheit selbst bearbeitet hat, hätte er tätig werden müssen. Es wäre schön wenn man unliebsame Unterlagen mit Rechtswirkung im Betrieb so umherschieben könnte, dass sie verborgen bleiben ... zu schön, um wahr zu sein.
Frankie