Pendlerpauschale wieder ab 1. km (vorläufig)

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Ich bin 2008 jeden Tag 2 km zur Arbeit gefahren.
    Gebe ich jetzt (bei den Werbungskosten [oder was sind "Pendel" Kosten]) 2x 2 km = 1,20 EUR pro Tag an oder gebe ich 1x 2km = 0,60 EUR pro Tag an.


    Laut BILD kannst du ruhig Hin- und Rückweg angeben :D:
    http://www.bildblog.de/4463/ki…chtigen-antwort-entfernt/


    Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Fallen nicht eh alle Beträge unter 920 Euro in die Werbekostenpauschale?


    In der Summe kann man trotz geringer Fahrtkosten aber drüberliegen.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Was denn nun?
    Hinweg oder Hin- und Rückweg???


    Du hast meinen Link auch ganz bestimmt gelesen? :rolleyes:


    Auch der Smiley war nicht völlig unwichtig.

    Mit Grüßen ...

  • Angst, Haß, Titten und der Wetterbericht


    Dabei sollten sie es manchmal auch belassen :P

    Hier stand eine Signatur.

  • Hm, obwohl ich in der Steuererklärung für 2007 als einfachen Weg 29 Km angegeben habe, steht aber im Bescheid nur etwas von der AN-Pauschale i.H.v. 920 EUR, was ja nach alter Regelung auch richtig war, daher keine Erwähnung der 29 Km.


    Ist das bei euch so, wenn Ihr die Pauschale nicht überschritten habt?

  • Es gibt aber auch möglichkeiten um die hin und rückfahrt anzurechnen. nämlich dann, wenn du nicht zu deinem eingentlichen arbeitsort musst.


    einfaches beispiel, du bist im stadtrand eingesetzt und musst alle 4 wochen zur weiterbildung/besprechung ins stadtzentrum fahren, dann kannst du für diese tour hin und rückfahrt angeben.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Das ist aber dann nicht die "Pendlerpauschale" (Fahrten Wohnung - Arbeitsplatz).


    Das nennt sich dann Dienstreisen und betrifft Fahrten von der Arbeitsstelle aus während der Arbeitszeit. Üblicherweise werden solche Fahrten auch durch den Arbeitgeber bezahlt.

    Hier stand eine Signatur.

  • Ah interessant dass das geht - ich bin nämlich zu 100% "verliehen" und arbeite somit nicht bei meinem AG sondern ganz woanders - d.h. wenn mein AG mir für die km nichts bezahlt kann ich die zusätzlichen km hin und zurück geltend machen? Bislang habe ich das ignoriert weil wir bei "nur hin" nur von einer Diff. von 5km oder so reden - hin und zurück unter den neuen Voraussetzungen ab dem 1. km allerdings reden wir von 68!!! Und das sind natürlich andere Dimensionen wo es schon interessant wird sich mit ein wenig Papierkram rumzuschlagen :-)


    a) Muss ich das nachweisen? (Kontrollieren die überhaupt ob meine km Angabe realistisch ist bezogen auf den Standort meiner Firma in Bezug auf meinen Wohnort) Wenn ja wie nachweisen? Reicht ein Schreiben vom AG dass ich nicht vor Ort arbeite?
    b) Wer bestimmt wieviel km das sind? Es gibt für mich 3 Möglichkeiten hinzukommen:
    1. Die lt. Routenplaner/Navi schnellste
    2. Die lt. Routenplaner/Navi kürzeste
    3. Die verkehrsbedingt in der Realität schnellste (hier kann man sich die ersten beiden Varianten nämlich schenken denn sonst bräuchte ich jeden Tag 2-3 Stunden) - das ist die, die ich nutze, ist aber auch die weiteste! - auch hier stellt sich die Frage des Nachweises (ich könnte einen Ausdruck der Strecke z.B. aus map24 o.ä. beilegen)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, dessen Linienführung über die verkehrsgünstigere Straßenverbindung geführt wird.
    Eine von der kürzesten Straßenverbindung abweichende Strecke ist verkehrsgünstiger, wenn der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Ver-kehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreicht (BFH – Urteil vom 10. Oktober 1975, BStBl II S. 852).


    [URL=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/002,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]IV C 5 - S 2351 - 60/06[/URL]

  • Ja schon, das hab ich bei meiner Arbeitsstätte auch so gemacht - da hab ich einfach die schnellste angegeben


    ABER


    1. hat hier die schnellste auch mit der im Routenplaner/Navi übereingestimmt (ist also vom FA nachvollziehbar - gesetzt den Fall sie überprüfen es) - bei meiner jetzigen ist es so, dass ich quasi kreuz und quer "Schleichwege" durch kleine Ortschaften etc. nehme statt der Autobahn was eben im Prinzip nicht mehr nachvollziehbar ist ...
    2. handelt es sich ja eben nicht mehr um den Arbeitsweg im eigentlichen Sinne, sondern lt. Maarthok wird es ja als Dienstreise "gewertet" (nur deshalb ja auch das Hin- und Zurück)


    Zumindest falls ich das richtig verstanden habe - vor allem geht es ja um die Nachweise - muss ich das überhaupt beweisen oder denkt das FA erst einmal "wird schon stimmen" und fragt nur bei einer Stichprobe nach - oder wird es ohne Nachweise erst einmal pauschal abgelehnt ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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