leibi111
Ich möchte mich Deinen Zweifeln aus beruflichen Erfahrungen grundsätzlich anschließen. Ich glaube auch nicht, daß bei der Berufung eine Haft ohne Bewährung verhängt wird. Ohne den Verlauf der HV zu kennen, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß die ganze Sache tatsächlich ein bewußter Schuß der Richterin vor den Bug des ehrenwerten Herren war.
Obwohl natürlich der Rachengel in mir durchaus für mehrere Jahre Haft für das Freiherrchen plädieren würrde....;)
Wenn man aber nüchtern vergleicht, welche Straftaten von Tätern mit einer weitaus beeindruckenderen kriminellen Kariere als Bewährungssache enden, muß man doch ein wenig an die Objektivität appellieren. Bei allen verständlichen Rachegelüsten.
Zum Schluß kurz OT und etwas provokant angemerkt:
Ist es nicht ein wenig merkwürdig für unsere Gesellschaft, daß Eigentumsdelikte vom Gefühl her härter und vehementer verfolgt bzw. bestraft werden, als Delikte gegen Leib und Leben? Ist zumindest mein pesrönlicher und höchst subjektiver Eindruck ohne jegliches beweiserhebliches Zahlenwerk.