Habe auf die Schnelle dazu via Google nix gefunden, daher mal wieder eine Frage an die Rechtsgelehrten:
Muss man es akzeptieren, dass einem eine Firma nach einer Rücksendung innerhalb der 14 Tage den Gutschriftsbetrag ausschließlich per Verrechnungsscheck auszahlen will, obwohl man beim Kauf ausschließlich per Vorkasse, Überweisung oder NN zahlen konnte? Es geht mir hier - wie so oft - eigentlich auch ein bißchen ums Prinzip. Ich müsste jetzt bei meiner Bank anrufen (Filiale gibts nicht in der Nähe), mir einen Scheckeinreicher zusenden lassen und diesen dann wiederum per Brief zurückschicken. Das Ganze ist mit einem zeitlichen, vor allem aber auch finanziellen Aufwand verbunden (mind. 55 Cent für die Briefmarke). Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, warum der Shop eingehende Zahlungen nur auf für ihn komplikationslosen Wegen akzeptiert, Rückzahlungen allerdings auf diesen, für den Kunden aufwändigen Weg beschränkt. Selbst wenn ich eine Bankfiliale in der Nähe hätte, entstehen Kosten für die Fahrt dorthin und wieder zurück.