Kurze Frage:
1. Was ist zu tun bei einer (ersichtlich) falschen Abrechnung ?
2. Wie lange kann man Widerspruch einlegen (Frist) ?
Zu 1., na klar werde ich erstmal mit der Vermietung reden, aber fall das nicht ausreicht, sollte man ....... ?
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Kurze Frage:
1. Was ist zu tun bei einer (ersichtlich) falschen Abrechnung ?
2. Wie lange kann man Widerspruch einlegen (Frist) ?
Zu 1., na klar werde ich erstmal mit der Vermietung reden, aber fall das nicht ausreicht, sollte man ....... ?
habe mal ein wenig gegoogelt und das gefunden
So, ist ja mal wieder soweit.
Eine Bekannte wohnt in einem 5 Parteien Haus, nun bekam sie ihre NK Abrechnung.
Dort wurde der Verbrauch von Wasser und Heizung geschätzt, weil bei einer Partei die Zähler defekt waren.
Frage: Ist das rechtens ?
Es liegen doch alle Ablesedaten der anderen Parteien und der Gesamtverbrauch vor, das kann man doch zusammenrechnen.
Was kann man dagegen tun ?
ZitatOriginal geschrieben von yox
Es liegen doch alle Ablesedaten der anderen Parteien und der Gesamtverbrauch vor, das kann man doch zusammenrechnen.
Möglicherweise gibt es eben keinen Gesamtzähler.
ob es nun einen gesamtzähler gibt, spielt doch keine rolle.
es gibt offensichtlich einzelzähler für die parteien. diese zeigen z.b. 40 m³ warmwasserverbrauch an. da darf dann nicht einfach irgendwas geschätzt werden.
lediglich die partei mit den defekten zählern wird geschätzt. die schätzung ist natürlich genauer, wenn ein gesamtzähler vorhanden ist - aber auch wenn dieser nicht vorhanden ist, betrifft das allenfalls die partei mit den defekten zählern.
wobei es ja irgendwie schon merkwürdig ist, dass sämtliche zähler defekt sind...
http://www.finanztip.de/recht/…sserkosten-schaetzung.htm
Urteil zu: Betriebskosten Wasserkosten Schätzung. Bei Fehlen einer mietvertraglichen Vereinbarung und anderer Anhaltspunkte hat der Mieter an jährlichen Wasserkosten als Betriebskosten 40 Kubikmeter pro erwachsenem Bewohner multipliziert mit dem jeweils geltenden Kubikmeterpreis des Wasserversorgers zu tragen. Urteil des AG Hamburg vom 06.07.2005 46 C 8/05
Es ist natürlich schwierig. Wem ist die Schuld daran zu geben, dass die Ablesegeräte defekt waren? Muss der Mieter diese Geräte regelmässig prüfen und den defekt melden? Muss der Vermieter regelmässig (mehrfach während des Abrechnungszeitraums) die Geräte überprüfen?
Wer trägt die nicht erfassten Kosten für Heizung und Wasser? Soll der Vermieter darauf sitzenbleiben?
Ich denke, dass eine Schätzung die fairste Variante ist, die sich wohl am Vorjahresverbrauch orientieren sollte. Ich denke nicht, dass die Verbrauchswerte der anderen Parteien nun auch geschätzt werden. Aber die Grundlage für die Fixkosten, die nach dem Verbrauch aufgeteilt werden, basieren nun zum Teil auf einem Schätzwert.
Nach welcher Grundlage wurde denn geschätzt? Wenn kein Wasserzähler vorhanden ist, wird i.d.R. nach Wohnfläche oder nach Personenzahl abgerechnet. Das ist auch legitim so, selbst wenn in einer Wohnung Wasserzähler vorhanden sind. Nur wenn in allen Wohnungen Wasserzähler vorhanden sind, muss nach dem tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.
Ansonsten ist noch wichtig, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort steht, dass der Wasserverbrauch anhand des Zählers abgerechnet wird, muss dies natürlich auch eingehalten werden. Ansonsten darf der Vermieter nach billigem Ermessen entscheiden, so lange § 556a BGB eingehalten wird.
Da hänge ich direkt mal eine Frage dran,
Wir haben eine Rechnung erhalten, in denen der Tatsächliche "Heizverbrauch" zwar korrekt steht, in dem fall im wohnzimmer 439 Einheiten,
jedoch mit dem vermerk das der Verbrauch unplausibel ist,und andere im Schnitt 3000 Brauchen und wir ebenso einen Verbrauch von 3000 EH Zahlen sollen. :eek:
Was andere Brauchen ist mir aber egal :flop:
die Wohnung steht in der woche Leer, da ich auf Montage bin und meine Frau bei ihren Eltern wohnt in der Woche (3min zur Arbeit)
Daher ist der Verbrauch mehr oder minder zu beweisen.
Wie soll man da vorgehen?!
Beschwerde wurde eingereicht, aber eben mit dem Vermerk "Unplausibel" abgelehnt
ZitatOriginal geschrieben von Roadrunner0778
jedoch mit dem vermerk das der Verbrauch unplausibel ist,und andere im Schnitt 3000 Brauchen und wir ebenso einen Verbrauch von 3000 EH Zahlen sollen. :eek:
das ist ja fast schon nötigung. da wird euch quasi unterstellt zu manipulieren.
würde die rechnung nur gekürzt bezahlen und auch garnicht groß versuchen den niedrigen verbrauch zu erklären. sollen sie schauen, wie sie das geld von euch bekommen...
Es gibt einen Gesamtzäühler und Einzelzähler für jede Partei.
Was genau im Mietvertrag steht, weiss ich im Moment nicht.
Wie sie erfahren hat, sind bei einer Partei wohl die Zähler (beide ) defekt und eine Partei hat vergessen abzulesen.
Das kuriose ist, das die letzte Abrechnung wohl auch geschätzt wurde, da wohl irgendwelche Zähler getauscht wurden. Sehr merkwürdig das Ganze....... :confused:
Wie kann meine Bekannte nun vorgehen. Es ist leider zu erwarten, das der Vermieter auf stur stellt.
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