FAQ - Fragen zum Zoll und zu Importen

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wobei es sowohl das "T-Papier" als Dokument noch gibt, auch wenn dieses nun über NCTS erledigt werden muss und auch das T1-Verfahren für den Transport von Nichtgemeinschaftswaren zwischen EG und EFTA gibt es noch.


    Dachte zwischen EG und EFTA gibt es das T2?

  • Auch aber nur für Gemeinschaftswaren, also wenn Du Ware deutschen Ursprungs in ein EFTA Land per Versandverfahren verschickst.


    Kommt jetzt aber z.B. Ware aus den USA in Rotterdamm an und wird von dort aus in ein EFTA Land weitertransportiert ohne vorher verzollt worden zu sein, dann mit Versandverfahren T1.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Vorsicht. "Versandverfahren" ist ein eigenständiger Begriff für eine bestimmte Art der zollrechtlichen Bestimmung, nämlich Einfuhr und Transport im Gebiet der EU ohne vorherige Verzollung, das frühere "T1" und heutige "NCTS".


    Die Unterscheidung, die ihr hier meint, ist "Post- und Reiseverkehr". Wobei ich die Freimengen im Ursprungsartikel erklärt habe... ;)


    Ja, ich weiß.... Der Zoll hat immer so komische Begriffe... da blickt ja noch nicht mal ein Zöllner richtig durch, amüsant finde ich das jedes Zollamt so seine "Eigenart" hat...


    PS: T1 wird zumindest hier bei uns (Zöllnern und Spediteuren) verwendet. Hab bisher noch keinen gehört, der es NCTS nennt :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    ... im Reiseverkehr. Wir reden hier aber vom Versandverfahren.


    Und auf der Zollwebsite stand - iirc wie gesagt -, dass es auf 175€ erhöht wird.

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Zitat

    Original geschrieben von bLaCkFoX
    Und auf der Zollwebsite stand - iirc wie gesagt -, dass es auf 175€ erhöht wird.



    ????


    175 EUR ist die Freigrenze im REISEVERKEHR (wenn Du mit dem Auto, Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff oder auch zu Fuss unterwegs bist )
    22 EUR (aktuell) wird ab 1.12. auf 150 EUR Freigrenze erhöht für den Paketversand. (Wenn Du Waren verschickst.... Du also persönlich nicht über die Grenze fährst)


    Soweit ok?

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Jako, und der Zöllner hat aber ansonsten richtig gerechnet? Oder wieder einer von denen, die das nicht korrekt hinkriegen?


    :D
    Ansonsten war alles korrekt und der Betrag lag auch im Rahmen, den du hier errechnet hattest.
    War alles ganz entspannt.

    Medizinmann und Mitglied Nr.2 des S///-Lampenbesitzer-Clubs!!!

  • Nun ist es also klar:


    Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen - nicht für die Einfuhrumsatzsteuer


    Sendungen mit geringem Wert, d.h. deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind derzeit nach der ZollbefreiungsVO einfuhrabgabenfrei. Diese Wertgrenze wird sich für die Zollabgaben zum 01.12.2008 auf 150,- € erhöhen.


    Wie das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat, wird die Anhebung der Wertgrenzen aber ausschließlich für Zölle Anwendung finden. Eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es in diesem Bereich nicht geben. Nach Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG beträgt die Höchstgrenze für die Steuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie vor 22 Euro.


    Also auch nach dem 1.12. heißt es weiterhin die 19% und damit den wesentlich "teureren" Teil der Einfuhrabgaben abdrücken...

  • Zollabfertigung


    hallo,


    ich habe eine frage zur zollabfertigung wenn die rechnung im paket vergessen wurde.


    ein freund aus thailand hat mir 4 pakete per seefracht mit der post geschickt
    die in ca. 1 monat ankommen sollen und die rechnung vergessen beizulegen, der warenwert beträgt ca. 400 euro.


    wie ist der weitere werdegang ?
    zb. kann ich eine kopie der rechnung nachreichen die ich per mail bekommen habe?
    werden noch andere papiere benötigt?
    muss es eine handelsrechnung sein?


    ich hoffe ihr könnt mir helfen
    danke


    mfg
    icko

  • E-Mail-Rechnung wird vom hiesigen Zollamt jedenfalls akzeptiert, ebenso wie Ausdrücke von Ebay-Angeboten - allerdings jeweils nur mit Zahlungsnachweis (gewerbliche Sendung).

  • Wenn keine Rechnung beim Paket ist wirst Du vom Zoll aufgefordert bei einem bestimmten Zollamt mit der Rechnung aufzukreuzen und entsprechend die Abgaben zu zahlen.


    Du kannst Dir daher also eine Rechnung als pdf, per Fax oder sonstwie zukommen lassen. Wenn die Zöllner der Rechnung nicht trauen werden sie eine Beschau der Ware vornehmen und notfalls den Wert schätzen. Solange Du aber mit einer Rechnung mit realistischem Wert beim Zollamt aufkreuzt ist das i.d.R. kein Problem.

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