Mindestlöhne sinnvoll?

  • Zitat

    Künftig soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Branchen ausgedehnt werden, in denen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Diese Voraussetzung gilt in der bisherigen Fassung des Entsendegesetzes nicht. Ob auf dieser Grundlage tatsächlich weitere 10 bis 12 Branchen das Entsendegesetz anwenden können, ist unsicher, denn verlässliche Daten dazu liegen nicht vor und sind auch in vielen Fällen nur sehr schwer zu ermitteln.


    Auch wenn die Voraussetzung erfüllt ist, kommt ein tariflicher Mindestlohn nach dem Entsendegesetz nur dann zustande, wenn die Arbeitgeberverbände dazu bereit sind und die jeweilige Branche tariflich bundesweit erfasst wird. Das heißt, dass bereits einzelne regionale Arbeitgeberverbände eine solche Lösung blockieren können. In vielen Niedriglohnbranchen gibt es zurzeit keine flächendeckenden aktuellen Lohn- und Gehaltstarifverträge. Dazu zählen unter anderem das Bäckerhandwerk, das Bewachungsgewerbe, der Erwerbsgartenbau, das Fleischerhandwerk, die Floristik, das Friseurhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Systemgastronomie.


    Bevor irgendwer auf die Idee damit hier kommt......................

  • Pitter


    Dein Einwand mit den "Steuervermeidungsstrategien" ist äußerst sinnvoll und berechtigt. Ich möchte allerdings nur darauf hinweisen, daß die Finanzwissenschaftler (also die Ökonomen, die sich u.a. mit den Staatsfinanzen befassen) schon lange eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steursystems verlangen, die solche Schlupflöcher stopfen soll und so der "Steuerflucht" Grenzen setzt. Was passiert, wenn sich solche Wissenschaftler in die Politik trauen und versuchen, vernünftige Reformen anzustoßen, hat man allerdings am Beispiel von Prof. Kirchhoff gesehen, der von der SPD unter Rückgriff auf billigste anti-akademische Ressentiments öffentlich abgekanzelt (oder sollte ich besser sagen von Schröder abgekanzlert) und von der CDU dann wie eine heiße Kartoffel fallengelassen wurde. Es ist ziemlich einfach, komplexe gesamtwirtschaftliche Reformvorhaben, die sich nun einmal von der Sache her nicht schnell in zwei Sätzen darlegen lassen, mit billiger Polemik und dem populären Rufen nach Mindestlöhnen abzuservieren. Wenn die Wähler darauf hereinfallen, dann dürfen sie sich allerdings nicht wundern, wenn unser Einkommensteuersystem nicht das Ergebnis sinnvoller sachverständiger Planung, sondern eines unberechenbaren Zusammenspiels der verschieden Lobby- und Partikularinteressen ist. Und die Zeche dafür muß dann tatsächlich der "kleine Mann" zahlen, der nicht die Möglichkeit hat Schlupflöcher auszunutzen.
    Aus ökonomischer Sicht ist übrigens nur dann etwas gegen Mindestlöhne einzuwenden, wenn sie zu hoch angesetzt sind und das sind sie in Deutschland mit 7,50€ oder gar 9€ sicherlich. Warum meinst Du, schlägt z.B. ein Fachmann wie Prof. Rürup, der die schädliche wirkung überhöhter Mindestlöhne sicher besser kennt als ich, einen Mindestlohn in Höhe von 4,50€ vor? Weil er weiß, daß ein Mindestlohn in dieser Höhe keinen allzu großen Schaden anrichtet und dafür als psychologisches Trostpflaster vielleicht schlimmeres verhindern kann.


    Um zu meinem Beispiel zurückzukehren: Nehmen wir an, daß sich der böse G einer Steuerzahlung vollständig entziehen könnte (Und du weißt so gut wie ich, daß die Unternehmen in Deutschland, viel mehr allerdings noch ihre Anteilseigner durchaus Steuern zahlen). Und nehmen wir weiterhin an, daß es keine Gewerkschaft gibt und der böse G. die Löhne auf einen niedrigeren Wert als 800€ zu zu senken versucht. Wäre dann die Einführung von Mindestlöhnen nötig? Nein, denn bis zu einem Lohnsatz von 799,99€ verdiient G auch noch an dem letzten Arbeiter. Es reicht also völlig, daß S allen Arbeitslosen eine ALGII von 799,98€ verspricht für den Fall, daß sie arbeitslos werden. Da unsere Arbeiter alle fleißig sind und nie auf die Idee kämen auf Kosten des Dorfes zu leben wenn sie auch arbeiten können, wird sich der Lohnsatz also bei 799,99€ oder sagen wir der Einfacheit halber 800€ einpendeln. Dann haben die Arbeitnehmer also jeder ein Einkommen von 800€.


    A: 800€
    B: 800€
    C: 800€
    D: 800€


    G: 2400€


    Die Einführung einer Mindestlohnes von 1200€ verbessert in diesem Extremfall (der die Situation in Deutschland allerdings nicht beschreibt) tatsächlich ihre Situation, allerdings nicht annähernd so, wie man das erwarten sollte. Das gesamte Lohnsumme steigt in diesem Fall auf 3600€. Die drei beschäftigten Arbeitnehmer A, B und C müssen dann allerdings den D ganz alleine "mit durchfüttern", denn G zahlt nach Deiner Annahme ja keine Steuern. Ihr Einkommen nach Steuern steigt dann auf 933€, also nur um 16,6% obwohl ihr Bruttolohn um 50% erhöht wurde. Der arbeitslose D erhält das ALGII in Höhe von 800€.


    A: 933€
    B: 933€
    C: 933€
    D: 800€


    G: 1200€


    Erstaunlicherweise, stellt sich G durch seine Steuerflucht garnicht so deutlich besser als im obigen Beispiel als er Steuern zahlt und dafür keinen -Mindestlohn zahlen mußte. S könnte jetzt auf die Idee kommen, dem G folgendes Geschäft vorzuschlagen: Komm Du aus Deiner Steuerosae zurück, dafür schaffe ich den Mindestlohn ab und führe eine moderate Einkommenssteuer von 40% ein, die ich über Kombilöhne an die Arbeitnehmer verteile. Dann werden alle vier Arbeitskräfte beschäftigt und man erhält folgende sekundäre Einkommensverteilung:


    A: 960€
    B: 960€
    C: 960€
    D: 960€


    G: 1440€


    Du siehst, durch eine moderate Einkommensbesteuerung läßt sich G durchaus von der Steuerflucht abhalten.


    Nehmen wir jetz aber einmal an, daß es dem G garnicht so sehr um seinen Gewinn geht, sondern daß er ein fanatischer Hasser "sozialer Gerechtigkeit" ist, der nur den armen Arbeitnehmern schaden will. so scheinen sich hier ja einige den durschnittlichen Arbeitgeber vorzustellen. Er bleibt also verbohrt in seiner Steueroase, S wird böse und beschließt noch mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen, indem er die Mindestlöhne weiter erhöht, jetzt auf 1600€. G entläßt jetzt auch noch den C und entzieht sich weiter einer Steurzahlung. Die gesamte Lohnsumme sinkt jetzt allerdings überraschenderweise wieder auf 3200€ und alle Arbeitnehmer landen wieder in der Ausgangssituation mit 800€ Einkommen bzw. ALG II pro Kopf:


    A: 800€
    B: 800€
    C: 800€
    D: 800€


    G:400€


    Noch extremer wird es, wenn man die Mindestlöhne noch weiter erhöht, z.B. auf 2000€. Wenn der G. an den Golfclub verpachten kann, werden alle entlassen und wir haben das oben beschriebene Ergebnis. Aber selbst wenn er das nicht kann, wird er maximal noch den A beschäftigen und das Sozialprodukt sinkt auf 2000€.
    Das Pro-Kopf-Einkommen sinkt dadurch auf 500€ wenn G keine ALGII bekommt bzw. auf 400€, wenn auch er als Unternehmer darauf anspruch hat. Denn sein Gewinn beträgt jetzt gerade 0 und dann kommt er ganz sicher aus der Steueroase zurück.
    Da die meisten Arbeitgeber weder 100% ihres Gewinns an der Steuer vorbei schleußen können und meistens auch lieber ihre Gewinne maximieren als den Sozialstaat mit Absicht zu ruinieren, kann man als Gesamtergebnis festhalten, daß selbst bei der Möglichkeit von steuerflucht sinnvollere Wege zur Umverteilung gefunden werden können als Mindestlöhne.

  • Entschuldige mal, was die Herrschaften, die noch nie was richtig vorhergesagt haben hier meien sagen zu müssen mit 4,50 ist absoluter Stuss und schon in Bezug auf diejenigen, die Harz4 empfangen, denen es damit noch besser geht. Dieser sinnlose Blödsinn ist noch dämlicher wie die Idee der CDU mit dem Entsendegesetz. Das macht hier noch mehr Sinn als dies hier. Das lohnt nicht mal zu kommentieren.


    http://www.tagesspiegel.de/pol…ohnpolitik;art122,2421285



    Schade, zu denen im Bauhauptgewerbe fällt Dir nichts ein?



    Es geht auch nicht um 9,80. Die sind mir zu hoch. Es geht lediglich darum, das Lohndumping zu beenden. daran ändern leider auch die ständigen Vergleichsrechnungen nix.


  • Da liegst du ungefähr richtig, ich würde sagen, der im ALGII implizit enthaltene "Mindestlohnsatz" - denn erfahrungsgemäßarbeitet kaum jemand für bestimmtes Einkommen wenn er ohne zu arbeiten mehr vonm Staat bekommen kann - dürfte etwa auf diesem Niveau liegen. Der Regelsatz + Miete + Krankenkasse, dürfte je nach Region so bei 750-850€ liegen. Unterstellt man eine fiktive monatliche Arbeitszeit von 173 Stunden kommt man ungefähr auf einen impliziten Stundenlohn von 4,40-5,00€.


    Zum Bauhauptgewerbe fällt mir übrigens auch etwas ein. In meinem grob vereinfachten Modell, war die Annahme, daß der Preis des einzigen Konsumguts Getreide durch den Weltmarkt fixiert ist. Der G hatte keine Möglichkeit einen höheren Preis für sein Getreide zu bekommen. In der Realität ist das natürlich anders. Je nachdem, wie in der jeweiligen Branche die sogenannte Preiselastizität der Nachfrage ausfällt (die angibt wie um wieviel % die Nachfrage nach einem Gut sinkt, wenn sein Preis um 1% steigt) können Unternehmen ja durchaus Preiserhöhungen durchsetzen, wenn ihre Kosten (etwa über eine gesetzlich vorgeschrieben Lohnerhöhung) steigen. Ist die Nachfrage sehr preiselastisch, führt eine Preiserhöhung von einem Prozent dazu, daß die Nachfrage, die abgesetzte Menge der Unternehmen und damit auch die anzahl ihrer Beschäftigten um einen hohen Prozentsatz zurückgeht. Ist die Preiselastizitätder Nachfrage dagegen gering, führt ein 1%ige Preiserhöhung nur zu einem geringen Nachfragerückgang und damit zu einem relativ geringen Rüchgang der Beschäftigung. In allen Fällen, in denen diese Preiselastizität zwischen 0 und unendlich liegt (und das dürfte fast immer der Fall sein), wird eine Erhöhung der Produktionskosten durch eine gesetzliche Steigerung der Lohnsätze dazu führen, daß sowohl der Preis des Gutes steigt als auch seine Produtkionsmenge und damit die Beschäftigtenzahl zurückgeht. Je nach Preiselastizität überwiegt in der einen Branche der eine Effekt in der anderen der andere Effekt. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns hat deshalb in allen Branchen in denen der markträumende Lohnsatz unter dem Mindestlohn liegen die Folge, daß einerseits die Güterpreise steigen und andererseits die Beschäftigung sinkt. Das reale Sozialprodukt wird aber auf jeden Fall sinken, weil durch die geringere Beschäftigung in den betroffenen Sektoren weniger Güter und Dienstleistungen produziert werden, die am Schluß für den Konsum aller zur Verfügung stehen. Es ist am Ende einfach weniger da, was verteilt werden könnte. Das ist das Problem mit den Mindestlöhnen. Ob in Bauhauptgewerbe die Preiselastizität nun eher hoch oder eher niedrig ist, weiß ich nicht, das müßte man empirisch untersuchen. am prinzipiellen Effekt ändert das aber nichts. Und selbst wenn dort am ende vor allem die Preise steigen, erhöht das u.a. über steigende Mieten die Inflation und führt so bei allen zu einem sinkenden Realeinkommen.


    Außerdem soltest Du Dir überlegen, daß die Prognose des Wirtschaftswachstums, die sich naturgmäß auf die Zukunft bezieht, ungefähr so schwierig ist, wie das wetter in einem Jahr vorherzusagen. Unerwartete Ereignisse wie z.B ein Terroranschlag, ein Tsunami oder einfach ein verregneter Sommer haben da durchaus einen nicht zu unterschätzenden Einfluß. Einen markträumenden Lohnsatz zu bestimmen ist da deutlich einfacher, da sich die Fragestellung auf die Gegenwrt bezieht. Das allerschlauste ist allerdings, ihn garnicht zu ermitteln, sondern ihn sich am Markt bilden zu lassen.

  • Zitat

    Das allerschlauste ist allerdings, ihn garnicht zu ermitteln, sondern ihn sich am Markt bilden zu lassen.


    Wir uns wieder im Kreis drehen und am Ausgangspunkt angekommen sind. Leider regelt der Markt nichts.


    Zitat

    Das reale Sozialprodukt wird aber auf jeden Fall sinken, weil durch die geringere Beschäftigung in den betroffenen Sektoren weniger Güter und Dienstleistungen produziert werde


    Nene, das produzierende Gewerbe betrifft es ja definitiv nicht, sondern nur den anderen.


    Zitat

    die am Schluß für den Konsum aller zur Verfügung stehen.


    Es wird auch zukünftig genau so viel Brot zum verspeisen der gemeinschaft produziert werden wie vorher.



    Um mal bei den 4,50-5 zu bleiben. Ich verstehe nicht, wie auf den Blödsinn logisch kommen kann. Da kann man den Zauber sein lassen. denn WENN der Mindestlohn bei 5 Euro liegt, geht das Spiel genau so weiter. Und genau das soll verhindert werden. Also ist für mich das so nicht tragbar.


    Und die Panikmache von wegen Jobs fallen weg. Das erzählen genau die, die aus dem Lager kommen, wo es ans eingemachte geht. Die Baubranche hats vorgemacht, nichts fällt weg. Und wenn, dann nur zeitlich begrenzt. Und das wäre zu verschmerzen. Auch in Bezug auf Inflation.

  • Also 4,50€ Mindestlohn sind imho jetzt schon zu niedrig angesetzt, da kann man das mit dem Mindestlohn gleich ganz bleiben lassen.


    4,50€ * 170h gibt 765€ brutto, wenn man da jetzt Sozialversicherungskosten abzieht (Steuern fallen ja wohl eh nicht an) landet man da bei 570€ netto.


    So ein Arbeitnehmer könnte von dem Einkommen nicht leben und wäre in jedem Fall noch auf unterstützende Sozialleistungen angewiesen. Aber machen wir die Rechnung mal weiter.


    Wenn man von den 570€ mal 300€ Miete (Die ALGII Empfänger ja bezahlt bekommen) abzieht würden gerade nocheimal 270€ Resteinkommen bleiben. Also deutlich weniger als ALGII.


    ======


    Ich denke man muss den Mindestlohn so ansetzen das dem Arbeitnehmer bei einer Vollzeittätigkeit von 170 Stunden im Monat netto noch mindestens der Pfändungsfreibetrag für Alleinstehende ohne Unterhaltsverpflichtung, derzeit 890€ bleibt. Dazu wäre ein Mindeststundenlohn von knapp 6,80€ notwendig. Und das muss imho auch die Grenze sein. Ein Mindestlohn der darunter liegt schadet mehr als er nützt.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • Ach mindestlöhne :rolleyes: . Was soll ich denn sagen wenn ich jetzt meinen Grundwehrdienst absolviere??
    Da gibts 230 Euro den Monat und ´muss schon so jeden Monat 100 Euro Kfzversicherung bezahlen + 35 Euro Genion Online L Vertrag yeah bleiben 100 Euro über :flop:

  • Und


    - Krankenkasse umsonst
    - verbilligt Bahn fahren
    - Unterkunft umsonst
    - Essen umsonst, alternativ: Verpflegungsgeld dazu
    - Mobilitätszuschlag dazu
    - Entlassungsgeld
    - Solderhöhung zum Ende des Wehrdienstes


    Viel ist das ganz sicher nicht, aber Mindestlöhne bloß mit 220 EUR Sold zu kontern...

  • Zitat

    Der Staat setzt ja die Preise nicht fest.


    Im Agrarmarkt ist genau das durch die Interventionspreise geschehen. Kein Bauer verkauft dir das Getreide für 10 Euro den Scheffel, wenn daneben die EU steht und sich verpflichtet hat, dir jede Menge Getreide für 15 Euro abzukaufen. So entstanden die Milchseen und Butterberge.




  • Ich werde hier jetzt bestimmt nicht dem Kampf VWL gegen BWL Nahrung anbieten. Aber Danke für die Bezeichnung "Freidenker". Und als solcher käme ich gar nicht erst auf den Gedanken ohne Sicherung von einem Dach zu springen. Auch wenn mir zig Berater dieses vorschlagen würden, und die Risikien mental minimieren.


    Die Rechnung kann, wie schon gesagt, innerhalb einer aufbauenenden BWL Lehre durchaus für die Erläuterung des Mindestlohnens herhalten. Aber die BWL kann und darf halt niemels vergessen bzw. vernachlässigen, dass sie nur innerhalb einer Umgebung eine Darseinberechtigung hat, in der die Regeln einer funktionierenden Volkswirtschaft vorherschen (Sicherheitsfrage). Und das D weniger ein Thema für den Ökonom denn für den Mediziner ist, ist halt eben genauso ein Trugschluß.


    Ich habe es schon in meiner Vergangenheit vermieden mich durch vermeindlich zeitgeistliche wissenschaftliche Definitionen in meinen Gedankengängen
    einschränken zu lassen bzw. mich sogar hinter diesen Definitionen wissenschaftlich zu verstecken. Ob es ein Gesetzt von Angebot und Nachfrage gibt oder ob der Ökonom "die Fragestellung, wie sich im Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage auf einem Markt ein Preis bildet und welche Gütermengen zu diesem Preis gehandelt werden" dürfte innerhalb dieser Diskussion mit wahrscheinlich zumeinst nicht ökonimschen Wissenschaftlern als Leser zweitrangig sein. Den Einzigen dem ich seine Formeln nach Herleitung ohne Hinterfragung abgenommen habe waren meine Mathematik Profs.
    Ökonomisch angeblich nachhaltige Herleitungen Marke McKinsey oder Roland Berger waren mir dagegn schon immer zutiefst suspekt.


    Aber nochmal auf deine Beipielrechnung zurückzukommen:
    Gibt es innerhalb von Arbeitnehmerschaften in einzelnen Anwendungsfällen auch das 1+1=3 (Synergie) Phönomen? Dises vermisse ich bei dem Ansatz, dass jeder weitere AN weniger produktiv als sein Vorrangiger ist. Demnach müßte ja in allen Unternehmungen der GF der Produktivste sein, was zu beweisen wäre ;) . Oder spielt dieses nur in größeren Modellen eine Rolle und ist daher in deinem zu vernachlässigen? Was Machen die Landarbeiter eigentlich bei nicht zu beinflussenden Beschäftigungsschwankungen (beipielweise im Winter) G behält seinen Besitz, A bis D aber garantiert nicht Ihren Job.


    Die Welt ist ökonomisch halt wesentlich komplexer als es so manch BWL oder VWLer sich vorstellt. Da ist es eben sehr schwer mit "einfachen" Rechnungen einzelne abgegrenzde Bereiche wirklich schlüssig in Modellen abzubilden.
    Um nicht zu sagen, unmöglich!



    Siemensanier


    PS: Ich würde es übrigens tunlichst vermeiden auch nur eine Formel aus der Ökonomie nur in die Reichweite einer Mathematischen oder gar Naturwissenschaftlichen (hier Physik) zu rücken. Dazu sind schon zuviele nach schon viel zu kurzer Zeit einer Richtigstellung bzw. Ergänzung zum Opfer gefallen. Was durchaus ein Indikator für deren tatsächliche Abbildung der Wirklichkeit ist.

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