Danke, genau sowas habe ich gesucht! Über Google habe ich zwar viele Seiten gefunden die allesamt sagen dass das Ding absetzbar ist, allerdings war nirgends ein konkretes Beispiel zu finden. :top:
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Zitat
Original geschrieben von THWS
Danke für deine Erläuterungen. Hast Du mir vllt. noch einen Rat, wo genau ich das Tablet dann aufführen könnte? Ich erstelle meine Steuererklärung mit Hilfe einer Software und habe da jetzt nur einen Punkt für Elektronik gefunden, der quasi als Ergänzung zur normalen Arbeitstätigkeit aufgeführt wird. Kann ich das Gerät hier trotzdem reinpacken, auch wenn es eigentlich für das Studium (das nebenberuflich abläuft) gedacht ist?Bei Studium neben dem Beruf sollten die Studienkosten in der Regel als "Fortbildungskosten" in die Rubrik "Werbungskosten" fallen. Zweckmäßigerweise gleich eine separate Übersicht/Aufschlüsselung der Fortbildungskosten (Literatur, [Studien]Gebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmittel [hierzu dürfte idR ein Notebook/Tablet zählen] etc pp) beifügen.
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Ja das Studium hab ich bereits 2012 da reingepackt und wurde anstandslos anerkannt. Auch die sonstigen Unterlagen bzw. Literatur hierzu ist im entsprechenden Anhang separat mit aufgelistet - und genau hierzu werde ich das Tablet dann dazunehmen. Laptop wäre oversized da ich zu Hause einen vollwertigen Desktop-PC habe.
Danke

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es ganz auf das Finanzamt (oder evtl. den Sachbearbeiter) ankommt, was absetzbar ist und was nicht und wie man in der Steuererklärung aufführen muss.
So kann man Glück haben und ein nur privat genutztes Iphone oder Ipad als Arbeitsmittel absetzen, was ja auch nicht so schlecht ist.
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Anscheinend kann man Tablets auch komplett ohne Nachweis zur Hälfte absetzen, vorausgesetzt der Beruf lässt in etwa den Schluss einer beruflichen Nutzung zu. Da es mir ja aber wirklich um den praktischen Nutzen im Studium geht habe ich da absolut keine Schmerzen den Nutzen auch nach zu weisen (zur Not)

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Gerade vergnüge ich mich mit einer meiner Liebligsbeschäftigungen.

Vor mir liegen nun Belege für die Verlängerung meines "Darf-Scheins" zur (gewerblichen) Kranken-/Personenbeförderung. Ich hatte ihn verlängern lassen, weil ich nicht ausschließen kann, dass es mich noch einmal überkommt.
Hätte ich vorher gewusst, dass die nette Dame mir dabei knapp 65,- € herausleiert, hätte ich es mir vielleicht noch einmal überlegt. Ein Stempelchen im Kleinformat ist damit wirklich fürstlich vergolten.
Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass ich ihn künftig (neben-)beruflich (oder vielleicht auch wieder ehrenamtlich) nutze.
Kann ich diesen Betrag als ???-Kosten im Rahmen der Werbungskosten geltend machen? Etwa im Zusammenhang mit einem nicht ausgeübten Beruf? Zu Zeiten reiner Ehrenamtlichkeit hatte ich die Kosten nicht angesetzt - zuletzt hatte ich aber einem Bekannten kurzfristig (gegen Entgelt) in seinem Unternehmen ausgeholfen.
Das hatte sogar was.

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Was passiert eigentlich wenn man die freiwillige Steuererklärung "pünktlich" ( kurz vor ablaufen der vier Jahres Frist
) jedoch ohne Unterschrift einreicht? Kann die Person sich die Erstattung abschminken oder reicht das zur Fristwahrung? -
Eine Steuererklärung ohne Unterschrift ist keine wirksame Steuererklärung.
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Zitat
Original geschrieben von Action Andy
Was passiert eigentlich wenn man die freiwillige Steuererklärung "pünktlich" ( kurz vor ablaufen der vier Jahres Frist
) jedoch ohne Unterschrift einreicht? Kann die Person sich die Erstattung abschminken oder reicht das zur Fristwahrung?
Dann wird dich jeder halbwegs vernünftig denkende Finanzbeamte darauf hinweisen, dass unter deiner Erklärung die Unterschrift fehlt … -
... die bis zum Fristablauf tatsächlich noch nachgeholt werden kann.

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