… und auch darüber hinaus noch, solange der Eingangsstempel des FA die fristgerechte Abgabe der Erklärung dokumentiert. (Und auch ohne diesen Stempel gäbe es noch Möglichkeiten …;) ) ![]()
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Original geschrieben von Action Andy
Was passiert eigentlich wenn man die freiwillige Steuererklärung "pünktlich" ( kurz vor ablaufen der vier Jahres Frist
) jedoch ohne Unterschrift einreicht? Kann die Person sich die Erstattung abschminken oder reicht das zur Fristwahrung?Die Erklärung wird so lange nicht bearbeitet, bis du deine eigenhändige Unterschrift geleistet hast!
Da es in der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland keine gesetzliche Steuerpflicht gibt, musst du dich mit deiner Unterschrift manuell auf das Geschäft mit der Finanzverwaltung einlassen. Erst damit anerkennst du die Abgabenordnung und das damit verbundene Schenkungsrecht.
Schon die Ignoranz (konkludente Akzeptanz) von deren Schreiben (Aufforderungen, Bescheide, Fristsetzungen) leiten das Geschäft ein, somit gelten auch die Fristen.
Auch unsere Besatzerverwaltungen halten sich strikt an die Regeln. -
Zitat
Original geschrieben von NokiaPort.de
Da es in der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland keine gesetzliche Steuerpflicht gibt, musst du dich mit deiner Unterschrift manuell auf das Geschäft mit der Finanzverwaltung einlassen. Erst damit anerkennst du die Abgabenordnung und das damit verbundene Schenkungsrecht.
Bist du einer dieser "Reichsbürger", oder wie kommst du auf diese mutige These? -
Frage doch einfach mal deinen Steuerberater, ob er auch ein "Reichsbürger" ist, oder einfach nur sachkundig

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Mein Steuerberater würde mich auf das EStG und die Abgabenordnung hinweisen. Schenkungsrecht hat da leider recht wenig mit zu tun. Aber vielleicht machen ja auch einfach Millionen Steuerzahler etwas falsch, wenn sie sich das Geld vom Lohn abziehen lassen.
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Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
… und auch darüber hinaus noch, solange der Eingangsstempel des FA die fristgerechte Abgabe der Erklärung dokumentiert. …
Ja, ja ... wie gut, dass die Finanzverwaltung /-gerichtsbarkeit ihr eigenes Süppchen kocht, in dass sich die Justiz besser nicht einmischt. Sonst müsste sie nachher sogar noch Datenhehler festsetzen ... :cool: -
Ich möchte das Thema "Tablet" jetzt nochmal kurz aufgreifen da ich aktuell dabei bin, meine Steuererklärung für 2013 zu machen:
Das Galaxy Note 10.1 2014 Edition lag netto bei Amazon bei einem Betrag von 414,76 Euro netto, 493,60 brutto. Aufgrund der Tatsache, dass ich mit 414,76 genau 4,76 Euro über der "Sofort-Abschreiben-Grenze" liege, muss ich das Teil ja jetzt auf drei Jahre verteilt abschreiben und das noch monatsgenau - ist das soweit korrekt?
Da das Gerät im November 2013 erworben wurde, könnte ich in die letztjährige Steuer also "nur" 28,00 Euro (gerundet) aufnehmen. Das Gerät wird natürlich auch teilweise privat genutzt, das Kaufargument bzw. der Hauptgrund liegt aber tatsächlich im Studium um während den Vorlesungen mitarbeiten zu können (Arbeitserleichterung da man sich den Papierkram spart).
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Original geschrieben von Pankoweit
… und auch darüber hinaus noch, solange der Eingangsstempel des FA die fristgerechte Abgabe der Erklärung dokumentiert. (Und auch ohne diesen Stempel gäbe es noch Möglichkeiten …;) )
Bitte, berichte:
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@ THWS
mit Abzug der privaten Nutzung kommst du wohl unter 410€.
ich würde mich da einfach mal blöd stellen, das teil komplett unter abzug privater nutzung absetzen und schauen was passiert. -
Zitat
Original geschrieben von THWS
Das Galaxy Note 10.1 2014 Edition lag netto bei Amazon bei einem Betrag von 414,76 Euro netto, 493,60 brutto. Aufgrund der Tatsache, dass ich mit 414,76 genau 4,76 Euro über der "Sofort-Abschreiben-Grenze" liege, muss ich das Teil ja jetzt auf drei Jahre verteilt abschreiben und das noch monatsgenau - ist das soweit korrekt?Wieso ziehst Du denn die Umsatzsteuer ab?
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