ZitatOriginal geschrieben von jonasm
Heute habe ich die Bestätigung meiner Kündigung erhalten. So kann man das auch nennen, wenn man seinen Widerspruch nicht zurück nimmt. ...
Hier sähe ich für mich nur einen einzigen Weg, falls ich nicht selbst ein Kündigungsschreiben verfasst hätte:
1. Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung/Identitätsmissbrauchs (§ 267 ff. StGB) verbunden mit der Bitte
2. der Staatsanwaltschaft das Original des gefälschten Kündigungsschreibens und mir eine Ablichtung desselben zukommen zu lassen.
Solche Fälle übersteigen die Möglichkeiten der Aufklärung, die dem Kunden selbst zur Verfügung stehen.
Edit:
Existiert kein (gefälschtes) Kündigungsschreiben, mag die Postbank der Staatsanwaltschaft erläutern, warum hier gegenüber dem Kunden der Anschein einer Straftat erweckt wurde. Diese Klamotte wäre für mich in weniger als zahn Minuten erledigt.