o2 stellt ungefragt auf Onlinerechnung um

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Die Online-Rechnung der Telekom hat aber auch schon seit einigen Jahren (auf Wunsch) eine Signatur...

    ... die allerdings für die vom Finanzamt beschriebene Art der Nutzung/Anrechnung egal ist :) O-Ton: "Drucken sie einfach die Rechnung aus, die Sie per email bekommen oder sich runterladen können. Das reicht."

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob
    Ob o2 damit rechnet, dass sich die Angeschriebenen den Text nicht genau durchlesen, sondern nur die Wörter "Papierrechnung" und "5 EUR" wahrnehmen;) :eek:

    Mit Sicherheit! Meine Freundin hat auch so etwas gefaselt, bis ich das dann selbst in die Hand genommen habe. ;)


    Gruß,


    The Muppet

  • Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    ... die allerdings für die vom Finanzamt beschriebene Art der Nutzung/Anrechnung egal ist :) O-Ton: "Drucken sie einfach die Rechnung aus, die Sie per email bekommen oder sich runterladen können. Das reicht."


    Das Ausdrucken wäre aber bedauerlich, wo o2 doch die ökologischen Vorteile zu Beginn des Schreibens hervorhebt. ;)

    Zitat

    Sehr geehrter Herr kues,
    wussten Sie, dass o2 jedes Jahr 80 Tonnen Papier allein für Rechnungen verbraucht? Als verantwortungsvolles Unternehmen möchte o2 gemeinsam mit Ihnen etwas dagegen tun und bietet Ihnen daher die Online-Rechnung als umweltschonende Alternative zur Papier-Rechnung"


    Da macht der Hinweis, daß die Finanzämter einen Ausdruck der Onlinerechnung akzeptieren, gleich doppelt Sinn, denn dann verbrauche ich und nicht mehr o2 das Papier ;):D

  • Das Akzeptieren von ausgedruckten Onlinerechnungen liegt IMHO aber im Ermessensbereich des Sachbearbeiters (außer es gab zwischenzeitlich mal ein entsprechendes Schreiben des Finanzministeriums). Wobei mit einer zugehörigen Abbuchung die Echtheit der Rechnung wohl probemlos belegt werden könnte. (wär natürlich blöd, wenn man auch seine Kontoauszüge online erhält :D ).


    Bei Kunden, die eine Rechnung für ihre selbständige Tätigkeit oder ihr Unternehmen steuerlich geltend machen wollen, ist es hingegen schwieriger, da hier auch noch die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes greifen. Eine einfache Onlinerechnung, die nur ausgedruckt wurde, darf eigentlich gar nicht genutzt werden, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Hierzu bedarf es a) einer digitalen Signatur; b) eines Prüfprotokolls der vom Rechnungsempfänger durchgeführten Signaturprüfung; c) des Aufbewahrens der Rechnung auch in digitaler Form und IMHO auch d) die Sicherstellung, dass die Rechnung auch noch in einigen Jahren zum Zeitpunkt einer eventuellen Prüfung geöffnet und deren Signatur geprüft werden kann.
    Für ein Großunternehmen als Rechungsempfänger machen Onlinerechnungen da sicher Sinn (sofern signiert), für den kleinen Betrieb entsteht aber jede Menge zusätzlicher Aufwand und zudem eine größere Unsicherheit, dass der Vorsteuerabzug bei einer evtl. stattfinden Prüfung dann doch gestrichen wird, da irgendeine Voraussetzung nicht erfüllt war.


    BTW: Auch T-Mobile stellt nun auf Online-Rechnung um, wenn man nicht widerspricht. Die dürfte dann jedoch zumindest digital signiert sein...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • 5 € kostest es dorch erst, wenn ich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung nicht widersprochen habe und dann doch wieder die Papierrechnung haben möchte, oder? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von frst_bizzmarck
    5 € kostest es dorch erst, wenn ich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung nicht widersprochen habe und dann doch wieder die Papierrechnung haben möchte, oder? :confused:


    Genau.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Probleme nach Umstellung auf Online-Rechnung


    So, jetzt habe ich auch Probleme mit o2.


    Mehrere Verträge, bis zur Umstellung nach Info vom 14.05. ohne Probleme und innerhalb des Kostenrahmens des Inklusiv 100 von Partysan.


    Heute die erste Online-Rechnung erhalten.
    1. Bei allen Verträgen fehlt der bisher erhaltene Einzelverbindungsnachweis. Steht aber weiterhin als angefordert im Online-Portal. :flop:
    Hotline behauptet es sei kein EVN beantragt. (steht aber im Antrag, im Online-Portal und kam jetzt immer. Hotline fehlt der Durchblick. :flop: :flop:


    2. Viel schlimmer ist aber, bei einem Vertrag wurde angeblich das bisher immer ausreichende Minutenpaket um 33 EUR überschritten. Selbstverständlich bei bisherigem Nutzungsverhalten. Natürlich fehlt auch hier der bisher vorgelegene EVN. :flop: :mad:


    Daher meine Fragen:
    Die weitergehende Nutzung, gegenüber den bisherigen 9 Monaten, bestreiten wir energisch. Es wurde nicht mehr, oder anders telefoniert, als bisher. Den Gesprächsnachweis kann o2 wegen des angeblich nicht beantragten EVN nicht detailliert belegen. Ist doch deren Problem, wenn bei einer Umstellung etwas schief ging ? Müssen wir die 33 EUR Gesprächskosten trotz fehlendem, aber beantragten, Einzelverbindungsnachweis, zahlen ?


    Wer hat ebenfalls der Umstellung auf Online-Rechnung zugestimmt und seitdem fehlt der bisher erhaltene Einzelverbindungsnachweis ?


    Wir waren bisher mit unseren vier Verträgen sehr zufrieden. Die Hotline haben wir mehrfach bemüht, Hilfe ist dort leider nicht zu erwarten. Denn es fehlt die Einsicht einen Fehler gemacht zu haben. Dass im Antrag und Online-Portal ganz klar steht "mit EVN" und allen Rechnungen der letzten Monate "ein EVN" beilag, interessiert o2 nicht. Es sein nie ein solcher beantragt worden. o2 can do. :flop: Aber hoffentlich nicht mit uns. :)

  • Da gibt es nur eins:


    Erst einmal bezahlen, schriftlich (am Besten noch per Einschreiben) die Rechnung beanstanden und um Zusendung entsprechender Nachweise (hier also EVN) bitten.
    Und dann entsprechend kontrollieren.

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