O2 bucht trotz fristgem. Widerrufs ab – 30 EUR Rücklastgebühr!

  • Hallo zusammen,


    bevor ich den Schritt zum Anwalt unternehme, hätte ich gern noch eure Meinung gehört. Folgendes hat sich abgespielt: Ich habe telefonisch einen Vertrag bei O2 abgeschlossen mit 100 Freiminuten im Monat für 10 EUR, den ich aber schriftlich widerrufen habe. Daneben habe ich noch einen weiteren Vertrag mit O2, der schon länger läuft und dessen Beträge O2 auch weiterhin abbuchen soll - nur eben die für den widerrufenen Vertrag nicht. Was sie aber tun!


    Hier die traurigen Details:




    Stellungnahme des Verbraucherschutzes:



    Wie würdet ihr vorgehen? Ich mein, ich hab ne Rechtsschutz, aber wenn sich das vermeiden lässt...


    Danke im Voraus.

  • Erfahrungsgemäß hilft bei o2 nur das Drohen mit Anwalt, Einschaltung von Medien, etc.
    Haben uns damals aufgrund des Barrings und nicht mehr verfügbarem Netz zuhause letztendlich an "Computer-Bild hilft" wenden müssen, um o2 zum Einlenken zu bewegen.
    Der von dir geschilderte Sachverhalt lässt eindeutig auf Fehlverhalten seitens o2 schließen. Also am Besten bemühst du deine Rechtschutz.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Ich glaube, du solltest hier deine Rechtschutz in Anspruch nehmen. Ich hätte allerdings nicht das Geld zurückgebucht, denn so riskierst du Einträge in verschiedenen Listen (z.B. FPP)

    Gruß Brigitte

  • Kann mir vorstellen wie nervig sowas ist. Hat sicherlich jeder schon mal in ähnlicherweise erlebt. Man schildert einen Sachverhalt per Mail deutlich und bekommt eine Antwort die sich nicht im geringstes darauf bezieht.


    Ansonsten, sehr gut dokumentiert und interessant zu lesen.
    Auch die ausführliche Antwort der Verbraucherschutzzentrale ist sehr informativ.


    Wünsche Dir viel Erfolg, Du wirst Dein Recht schon irgendwann durchgesetzt bekommen. Das ist echt ein Fall fürs Fernsehen. Nur leider interessiert sich keiner auf Grund der geringen Summen dafür...

  • Danke Euch schon mal für die Antworten. Sowas in der Richtung hatte ich schon befürchtet.


    Da ich noch eine Anfrage per PN hatte, die ich erst nach 24h beantworten könnte (hab mich eben erst angemeldet), antworte ich hier mal drauf, da es doch relevant zu sein scheint:


    Zitat

    hast du der verbraucherzentrale gesagt, daß du schon einen bestehenden Vertrag hast? das kann der Haken an der Sache sein. Ist grenzwertig und evtl kein neuabschluß und deshalb evtl kein widerruf möglich...O2 eiert ziemlich rum mit haupt- und nebenleistungen bei verträgen.
    wenn du z. B. zu dem alten irgendeine option dazugenommen hättest, hättest du für die ja auch kein widerrufsrecht...so sehen die das wahrscheinlich auch mit dem "neuen" vertrag


    Nein, die VZ weiß nicht von dem anderen Vertrag, allerdings sind das aus meiner Sicht 2 parallele Verträge, unterschiedliche SIM-Karten, unterschiedliche Nummern, unterschiedliche Abbuchungen unter verschiedenen Referenznummern - das sollte doch keine Rolle spielen. Keine Option, sondern ein neuer Vertrag. Oder?

  • Hat denn o2 selbst angerufen und den Vertrag angeboten?
    Oder was ein windiger Händler der sich als o2 ausgegeben hat?


    Ich kenne da einige windige Fälle in denen ein Händler den telf. abgeschlossenen Vertrag geschickt zurück datiert hat.


    Mich wundert der Anruf am Wochenende ein wenig.....



    Die sollen dir mal den Grund nennen warum der Stornierung nicht entsprochen wurde.

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Damit wäre der Umgehung des Widerrufsrecht in vielen Bereichen ja Tür&Tor geöffnet.


    Genauere Auskünfte kann Dir nur ein Rechtsbeistand geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von knutgenion
    Hat denn o2 selbst angerufen und den Vertrag angeboten?
    Oder was ein windiger Händler der sich als o2 ausgegeben hat?


    Lt. Anschreiben:


    Ihr o2-Service-team
    von SuperServ


    Postfachnummer in Essen. :confused:

  • Naja das Rücktirittsrecht ist in dem Falle den ich geschildert habe natürlich immer noch wirksam.


    Jedoch muß man dann erstmal beweisen das man am Tag X und nicht am Tag Y angerufen wurde usw usf.


    Auch dies ist ja nicht unmöglich, kostet jedoch Nerven und Zeit....


    Damals war es für Händler ja auch möglich allein durch Kenntnis der Rufnummer und des Familiennamens VVL Stati abzrurufen.... dies wurde durch einige zweifelhafte Personen gern mißbraucht...

  • Wenn ich die VZ richtig verstehe, beginnt die Rücktrittsfrist ja erst am Tag der Erfüllung - und nicht mit dem Werbeanruf:


    Zitat

    Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, sie beginnt in ihrem Fall frühestens mit Erhalt der Ware.


    Ich habe inzwischen mal nach SuperSurv gegoogelt und so einiges gelesen. :rolleyes:

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