Ich habe eine Garage in einem Mietshaus gemietet. Ich selber wohne nicht in diesem Haus.
Im Mietvertrag steht: "Der Mieter ist zuständig für die Sauberhaltung der Einfahrt zur Garage."
Also fege ich ab und zu mit dem Besen, entferne im Herbst das Laub und kümmere mich um Eis und Schnee auf dem Bürgersteig für die Breite der Einfahrt.
Zwischwen den Steinen blühlt das Unkraut und das nicht zu wenig.
Heute sprach mich der Hausmeister an und meinte, ich müsse es entfernen, wer das denn sonst machen solle.
Meiner Meinung nach gehört dies nicht zur "Sauberhaltung der Einfahrt zur Garage", sondern zur Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen und ist Aufgabe des Vermieters.
Ich werde wohl die Garage kündigen, da ich keinen Ärger mt dem Hausmeister wünsche (eigentlich ein ganz netter alter Mann), aber wie seht ihr diese Sache.
Nicht, dass ihr meint, mach doch mal schnell, es würde bestimmt mehrere Stunden dauern und das "Unkraut" ist dann in 2-3 Monaten wieder da.