Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Steuerbescheinigung


    Ich habe bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen und wollte wissen, wie sich das mit dem persönlichen Steuersatz verhält und habe wg. Steuebescheinigungen gefragt.
    Die Dame hatte noch nie was von Grenz- od Durchschnitt gehöhrt, die Formulare für das nächste Jahr kennt sie sowieso noch nicht und weiß natürlich auch nicht, was an da angeben kann/muss.


    Meine Anfrage bei der VR Darmstadt ergab, dass für jedes Konto, bei dem Steuern gezahlt wurden, automatisch eine Steuerbescheinigung verschickt wird.
    Es geht also auch so.


    Wenn man die Kirchensteuer nicht abführen lässt, müsste man die Bankverbindung bei der Steuererklärung konkret mit diesem Hinweis versehen , falls man keine Bescheinigung mit einreicht? - oder sehe ich da was falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von 31509
    und der Dispo kostet nix?


    Solange man den Dispo nicht nutzt, dann kostet der nichts. Beim Umschichten von Tagesgeldern kann ich die Weiterleitung vom Girokonto durch den Dispo schon morgens veranlassen, obwohl der Geldeingang von meinem vorherigen Tagesgeldkonto erst am Nachmittag auf meinem Konto erfolgt. Da Belastung und Gutschrift also am selben Tag erfolgen ist das de facto keine Inanspruchnahme des Dispos.

  • Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von lola13
    Meine Anfrage bei der VR Darmstadt ergab, dass für jedes Konto, bei dem Steuern gezahlt wurden, automatisch eine Steuerbescheinigung verschickt wird.
    Es geht also auch so.


    Nicht nur bei der Volksbank, so scheinen die meisten Banken zu verfahren. Warum man das bei Comdirect beantragen muss, ist mir schleierhaft.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sunny67
    Solange man den Dispo nicht nutzt, dann kostet der nichts. Beim Umschichten von Tagesgeldern kann ich die Weiterleitung vom Girokonto durch den Dispo schon morgens veranlassen, obwohl der Geldeingang von meinem vorherigen Tagesgeldkonto erst am Nachmittag auf meinem Konto erfolgt. Da Belastung und Gutschrift also am selben Tag erfolgen ist das de facto keine Inanspruchnahme des Dispos.

    Es gibt Banken/Kontomodelle, wo die bloße Gewährung eines Dispos schon Zinsen kostet, wohlgemerkt ohne ihn auch nur ansatzweise in Anspruch zu nehmen. Sparkassen machen sowas ganz gerne und kassieren so eine Art Avalprovision.

  • Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nicht nur bei der Volksbank, so scheinen die meisten Banken zu verfahren. Warum man das bei Comdirect beantragen muss, ist mir schleierhaft.


    Mir flatterte in dieser Woche eine Mail einer meiner Banken in die Mailbox, dass sie sich entschieden hätten, jetzt doch automatisch für alle Kunden, bei denen Abgeltungssteuer abgeführt worden sei, eine Jahressteuerbescheinigung zu erstellen und diese im neuen Jahr ohne weitere Aufforderung zuzustellen. Vermutlich sind viele Bankkunden verunsichert und fordern die Bescheinigungen "vorsichtshalber" doch einmal an, auch wenn nur ein Bruchteil diese dann im Rahmen ihrer ESt-Erklärung nutzen wird.

  • Kommt darauf an, was du bei deinem letzten angegeben hast. Entweder hast du ihn für das laufende Jahr begrenzt, oder einen ohne Gültigkeitszeitraum eingereicht. Bei letzterem musst du auch nix verlängern.

  • Re: Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Mir flatterte in dieser Woche eine Mail einer meiner Banken in die Mailbox, dass sie sich entschieden hätten, jetzt doch automatisch für alle Kunden, bei denen Abgeltungssteuer abgeführt worden sei, eine Jahressteuerbescheinigung zu erstellen und diese im neuen Jahr ohne weitere Aufforderung zuzustellen. Vermutlich sind viele Bankkunden verunsichert und fordern die Bescheinigungen "vorsichtshalber" doch einmal an, auch wenn nur ein Bruchteil diese dann im Rahmen ihrer ESt-Erklärung nutzen wird.


    Nun, zumindest wenn man den Sparerfreibetrag überschreitet, als Kirchenmitglied die Kirchensteuer aber von der Bank nicht einziehen lässt, muss man die Steuerbescheinigung ja auf jeden Fall einreichen (sonst Steuerhinterziehung). Ich denke nicht, dass das so wenige sind.

  • Re: Re: Re: Re: Steuerbescheinigung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nun, zumindest wenn man den Sparerfreibetrag überschreitet, als Kirchenmitglied die Kirchensteuer aber von der Bank nicht einziehen lässt, muss man die Steuerbescheinigung ja auf jeden Fall einreichen (sonst Steuerhinterziehung). Ich denke nicht, dass das so wenige sind.


    Meinst Du wirklich, es gibt wirklich viele Steuerfans, die begeistert Anlage KAP, SO und ggf. AUS ausfüllen, um ihre Kapitalerträge zu deklarieren, nur um damit ein paar Cent "Liquiditätsgewinn", die sie aus der nicht im Verlauf des Jahres bereits abgeführten Kirchensteuer erzielen können, einzusacken? Der Vorteil der Abgeltungssteuer - neben der deutlichen Steuersenkung des Satzes von 42 auf 25% - ist doch gerade, dass man sich im Rahmen der ESt-ERklärung damit nicht mehr auseinandersetzen muss. Das erreiche ich aber nur dann, wenn ich der Bank meine KOnfession mitteile.

  • AMV Parkdepot


    Nachdem ich nun ein Paar Mal hin- und hergeschrieben habe und nur noch eine letzte Frage hatte bevor ich das Depot abschliessen wollte kam nun folgende Antwort vom Berater:


    "


    Das beworbene Kontingent ist ausgeschöpft und wir haben wie gesagt noch eine Deadline bis 16.12.2009.




    Da das Parkdepot ein großer Erfolg war, kann es sein, dass ein weiteres aufgelegt wird.




    Darüber habe ich jedoch noch keine Kenntnis.




    Ich werde mich diese Woche erkundigen, ob etwas geplant ist und mich dann wieder bei Ihnen melden.




    Bis dahin viele Grüße


    sendet Ihnen
    XX"



    Scheint wohl vorbei zu sein? Eigenartig, denn auf der AMV-Homepage existiert das Angebot noch...

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