ZitatOriginal geschrieben von zardi77
Nochmal: Die BankCard ist eine Wahlleistung, die zur Kontoführung nicht benötigt wird. Nur, wenn du diese Extraleistung willst, musst du sie auch bezahlen, sonst nicht.
LG Düsseldorf: Jährliches Entgelt für "Girocard" steht Werbung mit kostenlosem Girokonto entgegen
Beschreibe mir die Vorgänge ohne Bankcard:
- wie holt man kostenfrei einen Kontoauszug?
- wie hebt man Geld am Sparda-Schalter ab?
- wie hebt man kostenfrei Geld im CashPool ab?
- wie online-bankt man als Nicht-Handy-Nutzer? (Ja, so etwas gibt es, sei es aus Ablehnung oder Ablehnung gegenüber mTAN)
- wie zahle ich kostenfrei Geld ein?
So geht es nicht darum, dass eine Bankcard eine Wahlleistung sein könnte, sondern dass trotz dieser Wahlleistung mit kostenlosen Girokonten von noch immer 8 Spardas geworben wird, z.B. West wurde bereits erfolgreich verklagt, vgl. auch http://www.handelsblatt.com/fi…nde-werbung/19234328.html
Oder erkläre mir, dass zardi77 mehr Ahnung hat als ein Richter-Set am LG Düsseldorf.