Bankfrage: Unberechtigte Abbuchung


  • Einspruch! Das Einverständnis mit einen Auskunftsersuchen bei meiner Bank heißt noch lange nicht, daß ich auch mit der Kostenübernahme einverstanden bin, da müßte dann zusätzlich noch drin stehen, daß der Kunde die Kosten zu tragen hat. Das würde ich aber dann auch nicht ünterschreiben. Kurz gesagt. Auskunftsersuchen ja - Kostenübernahme nein.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Einspruch! Das Einverständnis mit einen Auskunftsersuchen bei meiner Bank heißt noch lange nicht, daß ich auch mit der Kostenübernahme einverstanden bin, da müßte dann zusätzlich noch drin stehen, daß der Kunde die Kosten zu tragen hat. Das würde ich aber dann auch nicht ünterschreiben. Kurz gesagt. Auskunftsersuchen ja - Kostenübernahme nein.


    ich könnte wetten das steht irgendwo im Kleingedruckten. Akzeptieren würde ich das trotzdem nich...

  • in den agb/preisverzeichnissen der bank wird vermutl. stehen, daß die bankauskunft 10€ kostet.
    durch die unterschr. bei mogelcom gestattest du die auskunftseinholung bei deiner hausbank. (oft wird/wurde) dieser passus inkl. unterschrift der hausbank sogar in kopie vorgelegt. somit hast du also nen auftrag gegeben und schon hast du die 10€ gemäß dem gültigen & von dir akzeptierten preisverzeichnis an der backe ;)


    aus meiner bank-zeit kenne ich fälle, in denen die auskunft an die anfragende bank ohne gebühr an die bank oder den kunden (aus kulanz) gegeben wurde.
    allerdings gab es auch die fälle, daß die andere bank erst mal die 15 oder 20 dm auf unser cpd überweisen durfte, oder auch schon mal ein überweisungsträger mit der auskunft an die andere bank geschickt wurde.


    ich kann mich sogar erinnern, daß ich für cellway die 2 anfragen (für 2 verträge) die mich betrafen selbst ausfüllen durfte :p (mit 2. unterschrift natürlich)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Einspruch! da müßte dann zusätzlich noch drin stehen, daß der Kunde die Kosten zu tragen hat.


    Das steht im Preisverzeichnis deiner Bank (im Regelfall):
    "Selbstauskunft nach Auftrag des Kunden" oder irgendsowas in der Art.
    Und dieses Preisverzeichnis hat man bei der Kontoeröffnung unterschrieben.
    Wenn das nicht im Preisverzeichnis drinsteht dann würde ich das auch nicht bezahlen.
    Und selbst wenn: Auf freundliche Nachfrage wird der Betrag vielleicht wieder gutgeschrieben. Ich hatte bisher in solchen Geschichten immer gute Erfahrungen.
    Und durch das Zusammenspiel dieser beiden Verträge bleiben die Kosten eben beim Kunden.
    Dass das nicht besonders kundenfreundlich von Mobilcom ist, habe ich ja oben schon geschrieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Symphonie
    Also ich finde es schon dreist von meiner Bank mir das in Rechnung zu stellen, warum haben die es nicht der Deutschen Bank berechnet? Verstehe ich überhaupt nicht, es kann ja doch nicht in deren Interesse sein, einen Kunden zu verärgern. Mobilcom mache ich noch nicht einmal einen Vorwurf, die haben mir ja nichts in Rechnung gestellt.


    Deine Bank handelt völlig richtig!


    Deine Bank bekommt die Anfrage nach einer Auskunft über dein Konto und muss davon ausgehen, dass du deine Zustimmung gegeben hast. Ob du deine Zustimmung gegeben hast und - so wäre es wünschenswert - dich der Auffragende (Mobilcom) über mögliche Gebühren informiert hat, ist dein Bier.


    Einfach gesagt: Wenn du ordentlich in dem von dir unterzeichneten Vertrag belehrt worden wärst, hättest quasi du selbst die Bank beauftragt, Mobilcom eine Auskunft zu erteilen. Wie hoch dafür die Gebühren sind, kannst du Preisverzeichnis nachlesen ... dafür steht das da.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das heißt, grundsätzlich nichts unterschreiben, wenn man die AGB nicht gelesen hat und mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.


    Das so eine Erkenntnis erst eines 4-Seiten langes Threads bedarf, ist schon sehr verwunderlich. Ich dachte, so etwas würde jeder wissen, der einen Vertrag (welcher Art auch immer) unterschreibt.

  • Leicht am Thema vorbei, aber der Thread schürte meine Neugier:


    Welche Daten werden bei einer Bankauskunft von der "Hausbank" an die anfragende Bank und weiter an deren Kunden übermittelt?

  • Auskunft wird allgemein gehalten z.B.


    -Kontoverbindung auf Guthabenbasis


    -stehen mit Kontokorrentkredit zur Verfügung


    -Anfrage z.B. ob gut für 10 TEUR
    Antwort: liegt im Rahmen der mit uns getätigten Umsätze (oder nicht)


    Keinesfalls werden Kontostände erteilt.



    GP

  • hallo zusammen,


    denke vom thema her passt mein fall am besten.


    kurz zusammengefasst: hatte im sommer bei einem dsl-anbieter einen dsl-anschluss in auftrag gegeben. das ist dann allerdings gescheitert, da dies an meinem ort nicht möglich war. (musste also doch zum rosa riesen ;) )
    nachdem ich diese absage also schriftlich bekam, hab ich meine hardware gepackt und in den shop zurück gebracht - thema war für mich dann erledigt.


    allerdings wurden jetzt schon zwei abbuchungen getätigt (grundbetrag für den anschluss), den ich ja definitiv nicht habe.
    ich könnte es noch zurückbuchen lassen, müsste mich aber von der zeit her jetzt schnell entscheiden.


    vermutlich werde ich bei dem anbieter als kunde im system gehandelt, obwohl der auftrag ja nicht ausgeführt werden konnte.
    (und ja, ich hab schon versucht kontakt aufzunehmen, jedoch werden emails mit textbausteinen beantwortet, die nicht helfen und bei der hotline hänge ich dauernd in der warteschleife)


    zur eigentlichen frage: kann ich einfach so zurückbuchen lassen oder hat das ggf. irgendwelche konsequenzen, die man beachten sollte? ich will das natürlich mit dem dsl-anbieter abklären auch für die zukunft, bekomme aber von dort wie gesagt einfach kein vernünftiges feedback :(
    eine rückabwicklung der abbuchung hätte wohl auch den effekt, dass die sich mal melden, oder? :D

  • rein technisch kannst du einfach so zurückbuchen, erstmal keine kosten auf deiner seite.
    der einziehende wird vermutl. kosten auf seiner seite haben, die er dann erstmal versuchen wird abzuwälzen, daher mach ich es in solchen fällen so, daß ich eine (mehr oder wenig angemessene) frist setze zur erstattung und bei verstreichen die rückbuchung ankündige. ob dies juristisch haltbar ist weiß ich nicht, aber selbst in den fällen, wo ich die lastschrift zurückgegeben habe kam danach keine foderung wg. evtl. anfallender kosten ;)


    die fristsetzung (imho 7 od. 14 tage) würd ich nur per fax mit eindeutigem sendebericht oder per einwurfeinschreiben machen!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
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