ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thomas201
Die Dienstleistung der Bank ist zu deinem Vorteil.
Würden sie dieses Auskunftsersuchen nicht beantworten, würdest du nicht den Vertrag bei Mobilcom bekommen.
Deswegen ist so ein Auskunftsersuchen auch bei den Banken die ich kenne im Preisverzeichnis aufgeführt.
Und da du dich im Vertrag mit Mobilcom damit einverstanden erklärt hast, dass sie ein solches Auskunftsersuchen stellen, ist Mobilcom rechtlich auch kein Vorwurf zu machen.
Dass es extrem schlechter Kundenservice von Mobilcom ist, diese Gebühren nicht freiwillig zu übernehmen, das steht auf einem anderen Blatt.
Aber deine Bank kann da nun wirklich nichts dafür.
Einspruch! Das Einverständnis mit einen Auskunftsersuchen bei meiner Bank heißt noch lange nicht, daß ich auch mit der Kostenübernahme einverstanden bin, da müßte dann zusätzlich noch drin stehen, daß der Kunde die Kosten zu tragen hat. Das würde ich aber dann auch nicht ünterschreiben. Kurz gesagt. Auskunftsersuchen ja - Kostenübernahme nein.