Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht

  • Hallo Community,


    ich bräuchte eure Hilfe.


    Folgende Situation:
    Bei einer Aktion für Mitarbeiter wurde ein Gebrauchtwagen bei einem namhaften bayerischen Autohersteller gekauft.
    Das Fahrzeug konnte im Vorhinein nicht besichtigt werden. Allerdings wurden alle Fahrzeuge akribisch genau beschrieben. Ein SEHR wichtiger Punkt war, dass das Fahrzeug ein Nichtraucherauto ist.
    Dies wurde auf dem Angebot bestätigt.


    Fahrzeugbrief-/schein wurde nach Überweisung des Geldes schon zugeschickt. Angemeldet war es auch schon.


    Letzte Woche hätte das Fahrzeug dann abgeholt werden sollen. Leider war das Auto eindeutig ein Raucherauto.


    Wir haben uns also geweigert das Auto mitzunehmen.


    Der Autohersteller pocht jetzt auf das Recht auf Nachbesserung (Ozonbehandlung). Diese beseitigt nach meinen Erfahrungen aber nicht auf Dauer den Rauchgeruch.


    Ergo wollen wir das Fahrzeug nicht mehr. Raucherauto war absolutes Ausschlusskriterium. Vom Verkäufer wurde mehrfach bestätigt, dass es sich um ein Nicht-Raucherauto handelt.


    Was meinen die Experten? Hat der Verkäufer hier das Recht auf Nachbesserung? Die Ware wurde immerhin noch nicht angenommen.


    Danke im Voraus für alle Antworten!


    Beste Grüße


    Jog

  • Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Bei einer Aktion für Mitarbeiter wurde ein Gebrauchtwagen bei einem namhaften bayerischen Autohersteller gekauft.

    Welcher das wohl sein kann... :D

    Zitat

    Das Fahrzeug konnte im Vorhinein nicht besichtigt werden.

    Warum nicht?

    Zitat

    Ein SEHR wichtiger Punkt war, dass das Fahrzeug ein Nichtraucherauto ist. Dies wurde auf dem Angebot bestätigt.

    Das ist schon mal wichtig und gut, falls es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

    Zitat

    Leider war das Auto eindeutig ein Raucherauto.

    Ok, ist blöd, aber warum war denn gerade das ein KO-Kriterium?

    Zitat

    Der Autohersteller pocht jetzt auf das Recht auf Nachbesserung (Ozonbehandlung). Diese beseitigt nach meinen Erfahrungen aber nicht auf Dauer den Rauchgeruch.

    *Klußscheißmodus an:*
    eine offene Flasche Kleber für 24 h ins Auto stellen und alle (alten) Gerüche sind für immer verschwunden.
    *Klugscheißmodus aus.*
    Wenn der Händler nachbesser würde (oder eurerseits dürfte) und damit Sorge tragen würde, das die Gerüche raus sind (und bleiben) - wo wäre das Problem?

    Zitat

    Ergo wollen wir das Fahrzeug nicht mehr. Raucherauto war absolutes Ausschlusskriterium.

    Verzeihung, wenn ich das so sage (ist nicht persönlich gemeint), aber ist das nicht ein bisschen zu kleinkariert? Es gibt viele Möglichkeiten (s.o.) das Auto wieder ordentlich herzurichten.

    Zitat

    Die Ware wurde immerhin noch nicht angenommen.

    Aber das Geld bezahlt und Schein/Brief zugeschickt. Ohne es zu wissen würde ich sagen, das der Kaufvertrag zustande gekommen ist (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre).

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ich kann es verstehen, mich würde so eine vollgequalmte Karre auch nicht mehr interessieren, außerdem bezweifle ich, dass man den Gestank je wieder raus bekommt!


    Quindan


    Kurz OT


    Die 10 Bände der Knightfall-Saga sind aktuell alle einzeln bei eBay eingestellt! Lang, lang ist es her, dass ich sie gelesen habe. ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ich kann es verstehen, mich würde so eine vollgequalmte Karre auch nicht mehr interessieren, außerdem bezweifle ich, dass man den Gestank je wieder raus bekommt!

    Doch, mit o.g. Möglichkeit geht das! Hab es selbst probiert.

    Zitat


    Quindan


    Kurz OT


    Die 10 Bände der Knightfall-Saga sind aktuell alle einzeln bei eBay eingestellt! Lang, lang ist es her, dass ich sie gelesen habe. ;)

    Danke für den Tip! Werde mal gucken, ob ich die Verkäuferin ausserhalb von der Bucht erreichen kann (bin da nicht angemeldet)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Die Diskussion, ob ein erklärter Nichtraucher (dem einfach schlecht wird, wenn er diesen Geruch in die Nase bekommt) Rauchgeruch in SEINEM Fahrzeug tolerieren muss, bitte ich zu unterlassen.
    Diesen Gedankenansatz finde ich ohnehin ungeheuerlich.
    Nur weil es manchem gefällt angepinkelt zu werden, tolerierst du es doch auch nicht, wenn der Gebrauchtwagen, den du kaufen willlst, nach Urin stinkt oder?


    Ich finde das auch ganz und gar nicht kleinkariert.


    Zu deinen Fragen: (auch wenn sie mit dem Thema imho nicht viel zu tun haben)


    Zitat

    Das Fahrzeug konnte im Vorhinein nicht besichtigt werden.
    Warum nicht?


    Weil es in einem Autolager war und nicht besichtigt werden konnte.


    Zitat

    Ok, ist blöd, aber warum war denn gerade das ein KO-Kriterium?


    Siehe oben.


    Zitat

    Wenn der Händler nachbesser würde (oder eurerseits dürfte) und damit Sorge tragen würde, das die Gerüche raus sind (und bleiben) - wo wäre das Problem?


    Ich denke ich habe schon in meinem ersten Post geschrieben, dass nach meinen Erfahrungen der Geruch eben nicht mehr rausgeht.
    Das Auto riecht dann ein paar Wochen nicht mehr nach Rauch und wenn es das nächste Mal in der prallen Sonne steht kommt der Rauch wieder durch. Ich kenne das von einigen Bekannten. Und genau dann wird es schwierig nachzuweisen, dass man nicht selbst drin geraucht hat.


    Zitat

    Verzeihung, wenn ich das so sage (ist nicht persönlich gemeint), aber ist das nicht ein bisschen zu kleinkariert?


    Diesen Satz finde ich einfach ungeheuerlich, um nicht zu sagen eine Frechheit.
    AUSDRÜCKLICH wurde gesagt, dass es ein Nichtraucherauto sein soll. Mehrfach wurde es betont. Und jetzt soll es zu kleinkariert sein, wenn man das Fahrzeug nicht will? Ich glaub ich spinne


    Zitat

    Aber das Geld bezahlt und Schein/Brief zugeschickt. Ohne es zu wissen würde ich sagen, das der Kaufvertrag zustande gekommen ist (bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre).


    Soweit ich mich an Wirtschaft in der Kollegstufe erinnere ist der Kaufvertrag erst abgeschlossen, wenn auch die Ware angenommen wurde. Erst dann besteht afair das Recht auf Nachbesserung.
    Wissen tu ich es aber nicht, hätte deshalb gehofft, dass es hier zufällig jemand aus dem Stegreif weiß.


    Im Übrigen Quindan: Ich möchte nicht unhöflich oder gar undankbar erscheinen, aber ich hatte eher auf halbwegs professionelle Hilfe gehofft.
    Wollte weder drüber diskutieren, ob man den Rauchgestank rauskriegt noch wollte ich wissen ob du unsere Reaktion kleinkariert findest.


    Bitte also nur noch um sachdienliche Hinweise ;) :top:

  • Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht



    1. Runterkommen!
    2. Rechtsberatung bekommst Du bei Deinem Anwalt des geringsten Mißtrauens, bei TT gibt es lediglich unverbindliche Meinungsäußerungen und dumme Sprüche;)
    3. Ob das jetzt schon ein KV ist oder nicht bzw. ob die daraus entstandenen Pflichten erfüllt wurden, darüber können sich Juristen bestimmt trefflich streiten.
    Grds. habt ihr euch ja schon auf den Kauf verständigt, Angbot und Annahme liegen also vor. KV +. Fraglich ist ob der Verkäufer mit der Lieferung eines "Raucherautos" die vertraglichen Pflichten erfüllt hat. Er hat das Eigentum verschafft (Fahrzeugbrief) und die Übergabe angeboten, allerdings war die gekaufte Sache nicht frei von Mängeln bzw. entsprach nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Das ist wohl unstrittig ein Sachmangel.


    Wenn Du das Angebot nicht annimmst wird dadurch nicht automatisch der KV pulverisiert. Der VK ist verpflichtet eine mangelfreie Sache also ein "Nichtraucherauto" bzw. ein geruchsfreies Auto zu liefern. Das hat er bisher nicht getan, entsprechend hast Du Ansprüche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem VK. Ob ein kompletter Rücktritt vom KV nun verhältnismäßig ist oder nicht, dass muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden.


    Sofern der VK durch eine "Ozonbehandlung" die Chance hat das Auto geruchs- und damit mangelfrei zu bekommen, dann spielen Deine Erfahrungswerte hier keine Rolle. Sollte diese Behandlung jedoch auch "offiziell" nicht dauerhaft geeignet sein den Mangel zu beheben solltest Du aus der Nummer wieder rauskommen.


    Nur wenn der VK bereits auf Nacherfüllung pocht wirst Du ihn sicher auch nicht mit ein paar warmen Worten oder § aus dem BGB beeindrucken können. Da hilft in der Tat nur der Gang zum Anwalt und ggf. das Vertrauen darauf einen gnädigen Richter zu finden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joghurt2
    Die Diskussion, ob ein erklärter Nichtraucher (dem einfach schlecht wird, wenn er diesen Geruch in die Nase bekommt) Rauchgeruch in SEINEM Fahrzeug tolerieren muss, bitte ich zu unterlassen.

    Aber gerne :) Lohnt sich eh nicht...

    Zitat

    Diesen Gedankenansatz finde ich ohnehin ungeheuerlich.

    Das ist dann deine Sache ;) Ich sehe es so.

    Zitat

    Nur weil es manchem gefällt angepinkelt zu werden, tolerierst du es doch auch nicht, wenn der Gebrauchtwagen, den du kaufen willlst, nach Urin stinkt oder?

    Was du so alles an Praktiken kennst... :D
    Aber mal Ernst beiseite: wenn ich mir ein Auto bei einem seriösen Händler kaufe, kommt soetwas eh nicht vor (oder er bietet mir ein anderes/gleichwertiges Fahrzeug zum gleichen Preis).

    Zitat

    Weil es in einem Autolager war und nicht besichtigt werden konnte.

    War das ein Herstellereigenes Lager? Wenn nein, hätte ich generell die Finger davon gelassen. Wenn ich mir nicht mal ansehen kann/darf, was ich zu kaufen gedenke, ist das definitiv ein KO-Kriterium ;) Da kann ja sonst was in dem Lager/mit den Fahrzeugen (vorher) gewesen sein.

    Zitat

    Ich denke ich habe schon in meinem ersten Post geschrieben, dass nach meinen Erfahrungen der Geruch eben nicht mehr rausgeht.

    Ok, da habe ich andere Erfahrungen.

    Zitat

    Diesen Satz finde ich einfach ungeheuerlich, um nicht zu sagen eine Frechheit.
    AUSDRÜCKLICH wurde gesagt, dass es ein Nichtraucherauto sein soll. Mehrfach wurde es betont. Und jetzt soll es zu kleinkariert sein, wenn man das Fahrzeug nicht will? Ich glaub ich spinne

    Wie gut, das ich geschrieben habe, das ich es nicht persönliche meine... :rolleyes: Scheint aber schwieriger zu lesen zu sein, als ich dachte.

    Zitat

    Soweit ich mich an Wirtschaft in der Kollegstufe erinnere ist der Kaufvertrag erst abgeschlossen, wenn auch die Ware angenommen wurde. Erst dann besteht afair das Recht auf Nachbesserung.

    Auch hier wieder ohne es zu wissen, würde ich sagen, das der Schein/Brief aber schon als (Teil-) Ware gelten würde.
    Wie dem auch sei, du wirst schon einen Experten finden, der dir das genau sagen kann. Somit bin ich dann raus aus der Sache (eine Weiterführung lohnt sich hier eh nicht)

    Zitat

    Im Übrigen Quindan: Ich möchte nicht unhöflich oder gar undankbar erscheinen

    Stimmt, jetzt wo du es sagst...das merkt man auch in deinen Antworten :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    1. Runterkommen!

    So siehts aus ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • M.E. liegt ein im Wege der Nachbesserung unbehebbarer Mangel vor, aus einem Raucherfahrzeug kann mit vertretbarem Aufwand kein Nichtraucherfahrzeug gemacht werden (ebenso wie ein Unfallfahrzeug durch noch so gute Reparatur nicht zu einem unfallfreien Fahrzeug wird).


    Bliebe nur noch die Nachlieferung, die nur möglich ist, wenn das Fahrzeug ersetzbar ist, was bei einem aktuellen Gebrauchtwagen der Fall ist.


    Wenn noch kein Gefahrübergang erfolgt ist (Übergabe) kommt ggf. auch eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Eigenschaftsirrtums in Betracht, diese ist dann nicht wegen Spezialität der Mänegelrechte ausgeschlossen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Re: Re: Kleine Rechtsberatung bei Autokauf gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    ... *Klußscheißmodus an:*
    eine offene Flasche Kleber für 24 h ins Auto stellen und alle (alten) Gerüche sind für immer verschwunden.
    *Klugscheißmodus aus.* ...


    Jetzt musst du uns aber noch erklären, wie der Kleber den Teer vom Qualmen aus den Polstern "zieht".


    Klar, für einen Raucher mit sowieso stark eingeschränktem Geruchsempfinden sind solche Probleme kleinkariert. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man den Gestank eines Kettenrauchers so ohne weiteres aus einem Auto wieder rausbekommt.


    Soweit ich das mit der Gewährleistung verstanden habe, hat bei einer Nacherfüllung der Käufer! und nicht der Verkäufer die Wahl, in welcher Weise diese zu erfolgen hat. Die einfachste Lösung wäre, wenn ein gleichwertiges Nichtraucherfahrzeug geliefert werden könnte. Wieso stellt sich der Lieferant da quer? Wenn die schon so mit den eigenen Mitarbeitern umgehen, wie mag da die "Servicequalität" gegenüber Kunden sein?



    Gruß


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    M.E. liegt ein im Wege der Nachbesserung unbehebbarer Mangel vor, aus einem Raucherfahrzeug kann mit vertretbarem Aufwand kein Nichtraucherfahrzeug gemacht werden (ebenso wie ein Unfallfahrzeug durch noch so gute Reparatur nicht zu einem unfallfreien Fahrzeug wird).


    sehe ich ähnlich. Angeboten wurde schließlich ein Nichtraucherfahrzeug und nicht ein Fahrzeug ohne Rauchgeruch. Durch die Ozonbehandlung wird es bestenfalls zu einem geruchsfreien Raucherfahrzeug, ein Raucherfahrzeug bleibt es trotzdem. Spätestens wenn man es weiterverkaufen sollte tritt dies wieder als Nachteil hervor, denn man könnte es dann trotz evtl. nicht vorhandenem Rauchgeruch eben NICHT als Nichtraucherfahrzeug verkaufen.

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