Hallo Community,
ich bräuchte eure Hilfe.
Folgende Situation:
Bei einer Aktion für Mitarbeiter wurde ein Gebrauchtwagen bei einem namhaften bayerischen Autohersteller gekauft.
Das Fahrzeug konnte im Vorhinein nicht besichtigt werden. Allerdings wurden alle Fahrzeuge akribisch genau beschrieben. Ein SEHR wichtiger Punkt war, dass das Fahrzeug ein Nichtraucherauto ist.
Dies wurde auf dem Angebot bestätigt.
Fahrzeugbrief-/schein wurde nach Überweisung des Geldes schon zugeschickt. Angemeldet war es auch schon.
Letzte Woche hätte das Fahrzeug dann abgeholt werden sollen. Leider war das Auto eindeutig ein Raucherauto.
Wir haben uns also geweigert das Auto mitzunehmen.
Der Autohersteller pocht jetzt auf das Recht auf Nachbesserung (Ozonbehandlung). Diese beseitigt nach meinen Erfahrungen aber nicht auf Dauer den Rauchgeruch.
Ergo wollen wir das Fahrzeug nicht mehr. Raucherauto war absolutes Ausschlusskriterium. Vom Verkäufer wurde mehrfach bestätigt, dass es sich um ein Nicht-Raucherauto handelt.
Was meinen die Experten? Hat der Verkäufer hier das Recht auf Nachbesserung? Die Ware wurde immerhin noch nicht angenommen.
Danke im Voraus für alle Antworten!
Beste Grüße
Jog