Bausparen: Fragen an die Profis!

  • Danke für die Antworten!
    Aber ich glaube, ich bleibe dann doch lieber bei der DiBa. Dann kann ich auch jederzeit über das Geld verfügen, wenn ich es brauche, was besonders als Student sicher kein Nachteil ist.

    Bye bye barring o2 - hello Vodafone D2!
    Das hervorragende Netz und der gute Service sind mir 5€ im Monat mehr wert!

  • Ich häng mich mal mit ner Frage hier an, die sich aber eher an Leute richtet, die sich mit der Juristerei auskennen... ne Freundin von mir hat seit Ewigkeiten einen Bausparvertrag laufen und mich gebeten, mal drüberzugucken, ob mit dem Ding denn alles so in Ordnung ist.


    Ursprünglich wurde am 22.04.98 ein Vertrag abgeschlossen. Selbiger wurde im Jahr 2004 verändert. Und das ist der Knackpunkt...bei dieser Veränderung des Vertrages wurde sie ziemlich über den Tisch gezogen, ohne es selbst zu merken. Fiel mir aber beim Studium der Unterlagen jetzt auf.


    Sie war seinerzeit arbeitslos und wollte die Einzahlungen reduzieren. In diesem Zuge wurde Ihr ein neuer Tarif und eine fast dreimal so hohe (!) Bausparsumme wie zuvor aufgeschwatzt. Der neue Tarif kostet a) Tarifwechselgebühren, b) hat sie natürlich auch noch Abschlußgebühr auf die erhöhte Bausparsumme gezahlt und als wäre das nicht genug hat c) der Tarif Habenzinsen, die nur noch 50 % der Summe von vorher betragen.


    Alles in allem in meinen Augen dreist ohne Ende. Nicht, dass Bausparen schlecht wäre, aber was da gelaufen ist, das ist unter aller Sau. Frage jetzt an die Rechtsexperten: hat man ausser Kulanz auch noch eine andere Chance, sprich rechtlichen Anspruch, hier etwas rückgängig machen zu können? Klar, es fällt extrem spät auf, aber die Kundin hat sich halt verlassen, dass alles ok ist...das wurde leider ausgenutzt...wollen den Vertreter mal zum Gespräch bitten und ihn zur Rede stellen, aber es wäre trotzdem natürlich gut zu wissen, ob man irgendwelche Ansprüche hat, mit denen man ggfs. in der Hinterhand gelassener sein kann oder ob es leider keine Chance gibt? Danke schonmal im Voraus für Antworten.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Text gelöscht, weil heute unsinnig.
    Ich hatte nicht gemerkt, wie alt die meisten Beiträge hier schon waren.


    Sorry!

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Hmm, entweder noch recht jung oder im letzten Jahrzehnt nix dazugelernt in Sachen Aktien!
    ...


    Du hast aber schon gesehen, dass der Beitrag, den Du von Merlin zitiert hast knappe 5 Jahre!!! alt ist, oder?

  • tkleyman, Danke für den Hinweis!


    Nein, das hatte ich in der Tat NICHT gesehen.
    Daher ist mein Text heute natürlich katastrophaler Unsinn
    und wurde soeben von mir entfernt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Sie war seinerzeit arbeitslos und wollte die Einzahlungen reduzieren. In diesem Zuge wurde Ihr ein neuer Tarif und eine fast dreimal so hohe (!) Bausparsumme wie zuvor aufgeschwatzt. Der neue Tarif kostet a) Tarifwechselgebühren, b) hat sie natürlich auch noch Abschlußgebühr auf die erhöhte Bausparsumme gezahlt und als wäre das nicht genug hat c) der Tarif Habenzinsen, die nur noch 50 % der Summe von vorher betragen.


    So weit ich weis gibt es bei keinem Bauspartarif einen Einzahlungszwang, sonder man kann der Bausparkasse zwar eine Einzugsermächtigung erteilen, oder bei der Bank einen Dauerauftrag einrichten, aber das lässt sich alles unabhängig vom Bauspartarif an sich ändern.


    Und die Bauspartarife ansich unterscheiden sich nur in Guthabenverzinsung, Bonus, Darlehenskonditionen und inkludierten Versicherungsleistungen. Aber man kann auf jeden Bausparvertrag alles von 0€ bis zu ausstehenden Betrauf auf die komplette Bausparsumme einzahlen.


    Deine Bekannte wurde da wirklich über den Tisch gezogen. Aber nach so langer Zeit ist man imho wirklich auf Kulanz angewiesen, mit Rechtsmitteln sieht es da wohl schlecht aus.

    Nothing left for me to stay, I can't even stop the rain from falling down into my eyes.

  • tja, und deswegen würde mich halt mal interessieren, was jemand dazu sagt, der auch Ahnung von der Juristerei hat. Dass die über den Tisch gezogen wurde sehe ich als Banker recht fix. ;)


    Nunja, mal sehen, vielleicht kreuzt hier noch ein Jurist auf. Ansonsten wird das Ding halt gekündigt, wenn man uns bzw. meiner Bekannten nicht entgegenkommt und die Bausparkasse hat einen langjährigen Kunden weniger.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hallo,


    will mich hier mal einhängen.


    Meine Freundin hat einen Bausparvertrag hat ihn mehr oder weniger wegen den VWL vom AG gemacht ect. (vor 3 Jahren)
    Nun arbeitet sie allerdings in der Schweiz und muss somit den vollen Betrag selbst zahlen. Jetzt überlegen wir den Vertrag zu kündigen. Wohnung/Haus wird nicht gekauft ect.
    Das Geld würden wir auf ein Tagesgeldkonto oder ähnliches geben und dort halt auch jeden Monat etwas einbezahlen.
    Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von Mountain
    Meine Freundin hat einen Bausparvertrag hat ihn mehr oder weniger wegen den VWL vom AG gemacht ect. (vor 3 Jahren)
    Nun arbeitet sie allerdings in der Schweiz und muss somit den vollen Betrag selbst zahlen. Jetzt überlegen wir den Vertrag zu kündigen.


    Kündigen ist auch bei einem Bausparer immer die schlechteste Lösung. Wenn keine Zulagen mehr "abgestaubt" werden können (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie), dann einfach keine Zahlungen mehr leisten und die Bindungsfrist abwarten (7 Jahre), danach über das Guthaben verfügen.

  • Genau.
    Wenn du kündigst, gehen sämtliche staatlichen Förderungen der 3 Jahre (immerhin so roundabout 100€) verloren.
    Einfach mit der Bausparkasse reden, Zahlungen einstellen und warten.
    Regelmäßig einzahlen auf ein TG Konto könnt ihr ja immer noch!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!