Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • (Seit) wann durfte man das denn?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Kann mich nicht dran erinnern, das es mal so war....hab in der FS beigebracht bekommen, das man nicht mit Fernlicht in eine (beleuchtete) Ortschaft zu fahren hat.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Als ich den Führerschein in den 80ern gemacht habe, war das nicht (mehr???) erlaubt. Keine Ahnung, ob das je mal erlaubt war.


    Genauso, wie es verboten ist die Nebelleuchten zu benutzen, sofern die Sicht nicht unter 50m ist. Aber das interessiert auch niemanden :flop:

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Stimmt so ja auch nicht ganz. ;) vergl: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=102304


    Ich bezweifle, dass die Ansage im Radio "Es ist mit leichten Schauern zu rechnen", gleichzusetzen mit "Erhebliche Einschränkungen bei der Sicht" ist.


    Denn viele machen die Nebelscheinwerfer an, wenn im Radio nur mit leichtem Regen gedroht wird.


    Bei uns in der Kante gab es seit Jahren weder richtigen Nebel, noch irgend etwas anderes, was die Sicht mal erheblich einschränken konnte. Trotzdem sieht man ständig diese Pfeiffen mit Nebelleuchten (also beiden) rumfahren.


    Ich vermute mal eher, das viele einfach unfähig sind, ein Fahrzeug zu führen, und alles einschalten, was irgendwie mit Licht zu tun hat.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Viele schalten die Nebelscheinwerfer auch ein weil es "Cool" aussieht. zumindest glauben die das.
    Man muß aber auch zwischen nebelscheinwerfrn und Schlussleuchten unterscheiden. Nebelscheinwerfer sind immer bei schlechter Sicht erlaubt. Das ist recht schwammig formuliert, daher manchmal unklar. Aber egnerall auch bei Regen, Schnee etc. sofern das die Sicht soweit beeinträchtigt, daß der Nebelscheinwerfer eine Verbesserung bringt.
    Die 50 Meter Sicht bezieht sich auf die Schussleuchte. Diese muß zum einen vorhanden sein (im Gegensatz zu Scheinwerfern) darf aber nur bei Nebel und Sicht unter 50m eingeschaltet werden.

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