Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread Nr.2)

  • PLZ und Ort stimmen, und die Straße gibts nur einma bei uns

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Zitat

    hab bei einer Bestellung anstatt "Kirchnerstr. 30" die "Kirchner Str. 30" angegeben


    Diesen Transfer bekommen die Zusteller hin; da haben sie ganz andere Nüsse zu knacken ... ;)

  • fristgerechte Zustellung:
    Ende dieses Jahres läuft eine Frist ab im Kontext Mietrecht; ich schreibe gerade ein Einschreiben+Rückschein an die Hausverwaltung.


    Was passiert wenn der Empfänger Betriebsferien hat?
    Wie kündigt man fristgemäß wenn zum Ablauf der Frist niemand zu erreichen ist?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    fristgerechte Zustellung:
    Ende dieses Jahres läuft eine Frist ab im Kontext Mietrecht; ich schreibe gerade ein Einschreiben+Rückschein an die Hausverwaltung.


    Was passiert wenn der Empfänger Betriebsferien hat?
    Wie kündigt man fristgemäß wenn zum Ablauf der Frist niemand zu erreichen ist?


    Bitte kein Einschreiben + Rückschein. Wenn Betriebsferien sind oder die Annahme verweigert wird, wars das mit der Frist!!!!


    Bedenke: NUTZE IMMER EINSCHREIBEN EINWURF!!!


    Denn jetzt kann es dir egal sein, ob Betriebsferien sind oder die Annahme nicht stattfand. Es gilt als zugestellt, wenns im Postkasten liegt.


    Auch bei Betriebsferien hat jede Firma oder Privatperson sein Posteingang zu überwachen, fristen gelten trotzdem immer!!!


    Wenn der Postbote vor dem 01.01.2011 dokumentiert hat, dass er zugestellt hat (Einwurf Einschreiben), so gilt es als fristgerecht zugestellt.


    Bitte benutzt nicht mehr diese "Einschreiben Rückschein" Sachen... Jeder kluge nimmt sowas gar nicht erst an. Das kann nie was gutes sein :flop: Beim Einschreiben Einwurf bleibt dem Empfänger gar keine andere chance :top:


    Zudem ist es kostengünstiger und wird vor Gericht genauso anerkannt!


    Tip: Vorab durchfaxen und Sendeprotokoll mit Kopie des Faxes aufbewahren, dass das Einwurf Einschreiben hinterher und alles ist in trockenen Tüchern!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Einschreiben Einwurf ist zu kurz gedacht, da es keinen Zugangsnachweis schafft.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Einschreiben Einwurf ist zu kurz gedacht, da es keinen Zugangsnachweis schafft.


    Nochmal:
    Es reicht vor jedem deutschen Gericht das Einwurf Einschreiben.
    Den Zustellnachweis bekommt man von der Deutschen Post im Internet mit der Unterschrift des Postboten. Es gilt als zugestellt!!!


    Wenn man es schon genau haben will, so kann man nur den Gerichtsvollzieher los schicken, der gibt dir ein Siegel und gut ist.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nochmal:
    Es reicht vor jedem deutschen Gericht das Einwurf Einschreiben.
    Den Zustellnachweis bekommt man von der Deutschen Post im Internet mit der Unterschrift des Postboten. Es gilt als zugestellt!!!


    Gerade darauf kann man sich im Zweifel nicht verlassen- wie Dauerposter andeutete und schon diverse Male im Forum diskutiert wurde.
    vergl. z.B. http://www.anwalt24.de/beitrae…iben-kein-zugangsnachweis

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