Was hindert Dich daran, genau das ebenso kurz handschriftlich auf den Vordruck zu schreiben und ihn zurückzuschicken.
In einem (etwa ähnlich gelagerten) Fall hatte ich sogar schon Kontakt mit der Vollstreckungsabteilung des FA, weil ein Aussetzungsantrag, der gem. Vorabklärung positiv beschieden werden sollte, zu einer falschen Steuerakte gelangt war und dort schlummerte.
In einem großen Behördenbetrieb kann derartiges niemals ganz ausgeschlossen werden und wenn die Zeit drängt, würde ich persönlich die Chance zur "doppelten Absicherung" wahrnehmen.
Frankie