Kleiner Auffahrunfall / Rechtsanwalt beauftragen? Gutachten?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Also wenn es zu derartigen "Komplikationen" kommt, die IMHO nicht wirklich die Regel sind, kann er immer noch einen Rechtsanwalt beauftragen.


    Kannst Du nicht. Hast Du einmal die Schadensmeldung "falsch" ausgefüllt, hat es sich erledigt.


    Ansonsten kann es noch nette Probleme mit dem Ersatzwagen geben, wenn er von der Werkstatt vermittelt wird. Erst vor kurzem erlebt: BMW-Autohaus pleite, hat Geld für den Mietwagen nicht an die Vermietung weitergegeben. Wer zahlt: der Mieter. Oder die Versicherung meint, ein anderer Tarif wäre günstiger gewesen, oder ein Taxi weil zu wenig Fahrleistung usw usf.

  • Also du mußt verdammt schlechte Erfahrungen in dieser Hinsicht gehabt haben, oder?


    Wir reden hier, jedenfalls wie bisher geschildert, über einen einfachen Auffahrunfall und eine kaputte Stoßstange...

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Du glaubst an das Gute, nicht wahr?
    ganz einfacher Fall: sie behaupten einfach, es ist ein Altschaden/Teilschuld, weil der andere noch gehupt hat und man nicht reagiert hat usw usf.


    Ob es sich um einen Altschaden handelt kann ein RA nicht beurteilen, ein Gutachter aber schon ;) Und ein Gutachten sollte bei der Schadenshöhe eh gemacht werden.


    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Wozu man den RA braucht:
    Was meinst Du, wie schnell der Verursacher meint, daß doch der andere rückwärts gefahren ist....Oder der Verursacher repariert schnell sein Auto und meint, er hat sich als Zeuge zur Verfügung gestellt und wird jetzt abgezockt, der wahre Schädiger ist auf und davon. :p


    Wie schon erwähnt, wenn das alles von der Polizei ordnungsgemäß aufgenommen wurde, der vermeintliche Unfallverursacher auch schon ein Geständnis abgelegt hat, gibt es wirklich keinen Grund einen RA zu beauftragen.


    Ich hab bei solchen Bagatellschäden noch nie einen RA gebraucht. Auch die Unfallgegner kamen bisher immer ohne aus und es wurde meist schnell und unkompliziert geregelt.
    Wenn es wirklich zu solchen hier genannten Problemen kommen solllte, was nun wirklich eine Ausnahme darstellt, wir reden hier von einem Auffahrunfall, kann man immer noch einen Anwalt beauftragen. Man muss nicht immer gleich schwarz malen.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Man muss nicht immer gleich schwarz malen.


    Nun gut, ne Mondfinsternis soll auch mal vorkommen :)


    Fakt ist jedenfalls, daß die Versicherung ebenfalls (rück-)versichert ist und keinen großen Schaden erleidet. Da die Inanspruchnahme eines Anwalts auch in der Prämie kalkuliert ist finde ich es nicht schlimm, diesen zu beauftragen.

  • Fakt ist aber auch das solche Vorgehensweisen volkswirtschaftlich gesehen immer zum Nachteil sind und dadurch die Allgemeinheit halt mehr zur Kasse gebeten wird.


    Bei mir hat es auch schon öfters gebumst, da habe ich mir einen KVA erstellen lassen und meinen Schaden ersetzt bekommen. Aber jeder so wie er meint, ich habe die Erfahrung gemacht das es hier auf TT eh nichts bringt über Sinn oder Unsinn dieser Vorgehensweise zu diskutieren, da es auf taube Ohren stößt.

  • Ich würde damit zum Anwalt gehen. Dürfte Dich wesentlich weniger Nerven kosten, als wenn Du Dich selber mit den Versicherungen "abbemühst". Auch, wenn derzeit alles klar aussieht - wer weiß, was noch kommt.
    Zahlen solltest Du für den Anwalt im Normalfall nichts, das müsste die gegnerische Versicherung zahlen. Von daher denke ich, dass Deine RSV sehr kurzfristig eine Kostenübernahmeerklärung an Deinen Anwalt faxen wird, wenn er diese angefragt hat.


    Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück!
    Glück hattest Du ja offenbar auch schon, Du hast keine gesundheitlichen Leiden davon getragen. Solltest Du in 2/3/4 Tagen Kopf-/Nackenschmerzen oder ähnliches unerklärbares bemerken, geh sofort zum Arzt, kann ein Schleudertrauma sein. Hiervon dann auch ggf. sofort den Anwalt unterrichten, da kann er dann wahrscheinlich noch Schmerzensgeld 'rausholen'.

  • Mir ist mal selbiges passiert. In Österreich auf der Autobahn ist mir auch mal einer hinten drauf. Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass man an meinem Punto hinten kaum etwas gesehen hat, bei seinem größeren Skoda doch recht deutliche Schäden waren.


    Der Unfallgegner war auch recht nett und einsichtig - da es direkt vor ner Baustelle passiert ist, haben die dortigen Arbeiter die Polizei gerufen. Die waren auch OK, meinten aber wenn man sich einig ist, dann wäre das Aufnehmen durch die Polizei nicht notwendig, da es bei "nur" Blechschäden etwas kostet.


    Haben uns dann ein paar Formulare, glaube auch einen Unfallbericht, gegeben. Die hat der Unfallgegner dann auch unterschrieben.


    Hier in Deutschland habe ich dann bei der Dekra ein Gutachten machen lassen - trotz kaum sichtbarer Schäden waren es letztendlich über 1000 Euro.
    Hab ich dann samt Unfallbericht bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und innerhalb weniger Tage war das ganze erledigt. Auch das Dekra Gutachten, welches einige hundert Euro gekostet hat, wurde problemlos übernommen.
    Ob Du den Schaden dann beheben lässt, ist Deine Sache - falls Du mit dem Schaden leben kannst und weiterhin so durch die Gegend fährst bekommst Du aus dem Gutachten nur die Summe ohne Mehrwertsteuer. Bei Reperatur durch eine Werkstatt dann inkl. MWST.


    Lange Rede kurzer Sinn - lass ein Gutachten durchführen und reich die Sachen bei der gegnerischen Versicherung ein....wenn Einigkeit besteht.
    Sollte der Unfallgegner uneinsichtig sein, dann nur mit Rechtsanwalt.

    Samsung S8
    Nach 4 Jahren bei O2 nun wieder bei T-Mobile

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Erst vor kurzem erlebt: BMW-Autohaus pleite, hat Geld für den Mietwagen nicht an die Vermietung weitergegeben. Wer zahlt: der Mieter.


    Deshalb immer den von der Versicherung des Schädigers vermittelten Mietwagen einer großen Autovermietung nehmen, da passiert so was nicht und Probleme mit der etwaigen Schadensminderungspflicht (Stichwort Unfallersatztarif) gibt es dann auch nicht.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Weil Versicherungen nahezu immer bescheißen wollen.


    auch nicht öfter, als sie beschissen werden :D;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Erst vor kurzem erlebt: BMW-Autohaus pleite, hat Geld für den Mietwagen nicht an die Vermietung weitergegeben. Wer zahlt: der Mieter.


    Habe es gerade nochmal gelesen: Was ist das denn für eine Konstellation gewesen?
    Der Geschädigte unterschreibt doch den Mietvertrag mit Abtretungserklärung seiner Ansprüche gegen die Versicherung des Schädigers / gegen den Schädiger selbst mit dem Mietwagenunternehmen, das dann den Mietwagen mit der Versicherung des Schädigers abrechnet.
    Was wurde denn vereinbart, dass hier das BMW-Autohaus selbst den Mietwagen abgerechnet hat, wenn es selbst doch gar nicht Vermieter war?

    ...

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