Moin,
bin gerade am Lösen eines großen Problems eines Bekannten, welches dieser mit dem Anbieter 1&1 hat.
Kurze chronologische Zusammenfassung:
2006-08/2007
Kunde ist seit 2006 bei 1&1, vormals GMX-Kunde zu 1&1 migriert. Anfangs DSL über 1&1 und Analoganschluss bei der Telekom, da nicht in einem 1&1 Ausbaugebiet wohnhaft. Bis 08/2007 werden auf seiner 1&1-Rechnung als Grundgebühren aufgeführt:
Grundgebühr Deutschland-FLAT: 10,25 EUR
1&1 DSL-Netzanschluss 2.048: 20,51 EUR
September 2007: Kunde erhält Werbung von 1&1, Vollanschlusspakete jetzt verfügbar, Telekom-GG entfiele damit. Er solle sich dafür vorregistrieren, was er umgehend macht. Ab der Rechnung für 09/2007 steht Folgendes auf der 1&1-Rechnung:
Vertrag [Vertragsnnummer] (1&1 Surf & Phone 16.000)
Art. Nr. 8321 Grundgebühr 29,99 EUR je Monat
Art. Nr. 5425 1&1 DSL-Netzanschluss 6.016 25,64 EUR je Monat
Die Telekom schickt weiterhin Rechnungen über 16,xx€ monatlich für einen Analoganschluss. Im Zuge des Tarifwechsels auf das Komplettpaket hat der Kunde an 1&1 insgesamt 3 Mal ein Formular für die Kündigung des Telekomanschlusses geschickt. Auf Beschwerden antwortet 1&1 nur, dass der Vollanschluss technisch nicht realisierbar sei und der Kunde daher weiter die Telekom-GG zu tragen habe.
Oktober 2007: Auf der Rechnung steht ab jetzt nur noch:
Vertrag [Vertragsnnummer] (1&1 Surf & Phone 16.000)
Art. Nr. 8321 Grundgebühr 29,99 EUR je Monat
Dies ist auch bis heute, Stand 01/2009 die einzigen Grundgebühr auf der Rechnung. Seit 10/2007 also nichts mehr verändert.
Oktober 2007 - April 2008: Kunde reklamiert fortwährend die Nichtabschaltung des Telekom-Anschlusses bzw. die Nicht-Gutschrift der Telekom-GG durch 1&1. Nur nichtssagende Standardantworten seitens 1&1.
April 2008: 1&1 teilt mit, dass der Vollanschluss nun endlich realisierbar sei und der Kunde den Wechsel mit einem Klick im Kundencenter vollziehen könne. Macht der Kunde wie geheißen.
April 2008 bis Dezember 2008: Keine Änderung in Sachen Rechnung, siehe auch schon oben, Telekom-GG wird weiterhin nicht von 1&1 gutgeschrieben.
Dezember 2008: Kunde kündigt 1&1 außerordentlich wegen Nichtgutschift der Telekom-GG. 1&1 weist die außerordentliche Kündigung zurück und bestätigt Vertragsende zum Ablauf der 24 Monate MVLZ. Kunde bucht fortan die Lastschriften zurück und entzieht im Januar 2009 1&1 die Einzugsermächtigung.
Februar 2009: Habe für den Kunden einen Blick ins Kundencenter geworfen. Aktuelles Paket des Kunden heißt "1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic". Seit wann er dieses konkrete Paket hat, lässt sich momentan nicht nachvollziehen. Da die Rechnungen aber seit 09/2007 unverändert sind, spricht Vieles dafür, dass es seit 09/2007 für ihn besteht.
1&1 mahnt und droht rechtliche Schritte an. Kunde ist der Überzeugung, seine außerordentliche Kündigung sei 12/2008 wirksam geworden und will nicht mehr bis ans reguläre Vertragsende in 09/2009 (das spricht auch für einen vollzogegen Tarifwechsel in 09/2007, da MVLZ um 24 Monate erhöht) bezahlen. Zudem möchte er seit 09/2007 die Telekom-GG von 1&1 erstattet haben.
Folgende Probleme stellen sich nun:
1. Es existiert keine verwertbare Annahmeerklärung des Tarifwechsels auf das Vollanschlusspaket seitens 1&1. Die Mails von 1&1 nehmen leider nie Bezug auf einen konkreten Tarif. Anderseits weisen die Rechnungen eine Tarifänderung in 09/2007 aus.
2. Fraglich ist, ob 1&1 beim Tarif 1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic verpflichtet ist, dem Kunden die Telekom-GG zu erstatten. Ich konnte dazu noch keine brauchbare Leistungsbeschreibung finden.
EDIT: Interessant ist folgender Auszug aus den AGB für den Komplettanschluss:
ZitatAlles anzeigen
2.2.1.
Wenn der Anschluss des Kunden im Ausbaugebiet für den 1&1 Komplettanschluss liegt, aber eine Prüfung über die Systeme der 1&1 ergibt, dass aus technischen Gründen für die Bestellung und Nutzung des 1&1 Produktes ein bestehender Telefonanschluss der Deutschen Telekom zwingende Voraussetzung ist, und der Kunde sich im Bestellprozess damit einverstanden erklärt, diesen Telefonanschluss zu behalten bzw. soweit erforderlich zu beauftragen, ist 1&1 berechtigt, bis zur Schaltung des gewünschten Produkts ein gleichwertiges Angebot auf Basis eines Telefonanschlusses der Deutschen Telekom zu schalten. Sobald der 1&1 Komplettanschluss beim Kunden verfügbar ist, wird 1&1 den Anschluss des Kunden automatisch auf das bestellte 1&1 Produkt umstellen. Bis zur Schaltung des gewünschten Produkts erfolgt eine monatliche Gutschrift auf der 1&1 Rechnung, deren Höhe sich aus der Preisliste ergibt.
2.2.3.
1&1 weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde für den Fall, dass er den bisherigen Telefonanschluss und ggf. dazugehörige Rufnummern zu 1&1 portieren will, binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Bestellung des 1&1 Komplettanschlusses 1&1 den vollständig, richtig ausgefüllten und unterzeichneten Portierungsauftrag hinsichtlich der zu portierenden Rufnummern sowie ggf. weiterer Vollmachten zur Kündigung seines bisherigen Anschlusses bereitstellen muss. Diese Mitwirkungspflichten gelten insbesondere auch dann, wenn der Kunde bereits im Bestellprozess 1&1 mit der Durchführung aller Formalitäten des Wechsels, der Kündigung bei dem bisherigen Anbieter und des Wechsel des Anschlusses zu 1&1 beauftragt hat.
2.2.4.
Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziff. B.II. 2.2.3 nicht nachkommt, ist 1&1 berechtigt bis zum Erhalt der vom Kunden erforderlichen Unterlagen, dem Kunden 1&1 DSL gemäß der jeweils aktuellen Preisliste an einem Telefonanschluss der Deutschen Telekom zur Verfügung zu stellen.
2.2.5.
Falls der Kunden zunächst gem. Ziff. B.II. 2.2.4 1&1 DSL erhält, erfolgt nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen bis zur Schaltung des 1&1 Komplettanschlusses eine monatliche Gutschrift auf der 1&1 Rechnung, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt.
Es gibt nämlich auch noch den Tarif 1&1 Doppel-FLAT 16000 (ohne das "Basic"), der wohl dem "richtigen" Vollanschluss entspricht, siehe:
http://dsl.1und1.de/xml/order/…&linkOrigin=AgbUebersicht
So wie ich die Variante mit dem "Basic" verstehe, bedeutet "Basic" nur, dass in technischer Hinsicht noch ein Telekom-Anschluss notwendig ist, die Kosten dafür aber von 1&1 erstattet werden.
Weiß dazu jemand Näheres? Hat jemand das Paket "1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic" aktiv und erstattet 1&1 dort die 16,xx Telekom-GG?
Nach meiner Recherche müsste der Kunde dafür anstatt 29,99€ mtl. eigentlich 34,99€ bezahlen (+5,00€ Fernanschaltungs-Aufschlag). Warum das hier nicht der Fall ist und seit 09/2007 immer 29,99€ mtl. berechnet werden erschließt sich mir nicht.
Im Internet findet man auch Aussagen, dass 1&1 in diesem Paket die angefallenen Telekom-GGen erst dann erstattet, wenn dem Kunden auch tatsächlich der "richtige" Vollanschluss geschaltet wird?
3. Widersprüchlich ist auch, dass der Kunde seit 09/2007 bereits via VoIP über 1&1 telefoniert, zusätzlich aber noch ein konventioneller POTS-Anschluss der Telekom besteht. Ausreichend wäre technisch ja ein entbündelter DSL-Anschluss der Telekom.
PS: Falls jemand von euch aus eigener Korrespondenz einen direkten postalischen Kontakt zur Rechtsabteilung von 1&1 hat (am Besten mit Ansprechpartern) wäre ich für diese Adresse sehr dankbar. Ist nach meinen Recherchen nicht so einfach, die ganzen Vollpfosten des Kundenservices zu überwinden. Gerne auch via PN.