Darf ein Lehrer (NRW, Gymnasium) ein Handy konfiszieren und erst 1 Tag später wiedergeben, wenn es einmal kurz im Unterricht gepiept hat?
(Finde im Internet nur widersprüchliche Angaben dazu)
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Darf ein Lehrer (NRW, Gymnasium) ein Handy konfiszieren und erst 1 Tag später wiedergeben, wenn es einmal kurz im Unterricht gepiept hat?
(Finde im Internet nur widersprüchliche Angaben dazu)
Dumm gelaufen ... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von hecke
Darf ein Lehrer (NRW, Gymnasium) ein Handy konfiszieren (..) wenn es einmal kurz im Unterricht gepiept hat?
Definitiv ja. (§53 Schulgesetz Abs. 2)
Vor allem, wenn die Regel ist, dass Handys im Unterricht ausgeschaltet sein müssen.
Zitat(..) und erst 1 Tag später wiedergeben
Der Punkt ist schwieriger.
Auf jeden Fall möglich ist eine Aushändigung nur an Erziehungsberechtigte (du bist 17 ..) , das kann so lange dauern bis die es schaffen zur Schule zu kommen oder anders Kontakt aufzunehmen.
Von daher würde ich über den 1 Tag nicht zuviel Trara machen, auch wenn es ärgerlich für dich ist.
Im Schulgesetz von NRW steht es eigentlich recht eindeutlich:
Zitat
§ 53
Erzieherische Einwirkungen,
Ordnungsmaßnahmen
[...] (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere [...] die
zeitweise Wegnahme von Gegenständen [...].
Warum sollte er nicht dürfen?
Wer so blöd ist (sorry) und sein Handy während des Unterrichts nicht auf Lautlos stellt, ist mMn selber Schuld.
Edit: zu spät
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von rajenske
Dumm gelaufen ...
Definitiv ja. (§53 Schulgesetz Abs. 2)
Vor allem, wenn die Regel ist, dass Handys im Unterricht ausgeschaltet sein müssen.
Der Punkt ist schwieriger.
Auf jeden Fall möglich ist eine Aushändigung nur an Erziehungsberechtigte (du bist 17 ..) , das kann so lange dauern bis die es schaffen zur Schule zu kommen oder anders Kontakt aufzunehmen.
Von daher würde ich über den 1 Tag nicht zuviel Trara machen, auch wenn es ärgerlich für dich ist.
Und was ist, wenn man schon 18 ist
?
Ich hab noch ne ganz andere Frage:
Weiß jemand, ob man bei einem Nachforungsantrag für ein verloren gegangenes DHL Paket gleich ne Rechnung mitgeben muss? Oder kann man die dann nachreichen, wenn tatsächlich feststeht, dass es weg ist?!
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Und was ist, wenn man schon 18 ist?
Nicht eindeutig geregelt mit der Rückgabe. Kenne aber keinen Fall, wo jemand ein Handy wirklich lange weggenommen hat. Zum echten Problem wird das nicht, vor Gericht war vermutlich (?) auch noch niemand.
Zumal die Geräte doch meist recht dürftig sind, so dass es sich kaum lohnt, es sich über Nacht mal in Ruhe anzusehen :D.
edit: Nachforschungsantrag - muss den nicht der Absender stellen?
hecke: Bei ersten Mal finde ich das unverhältnismäßig! Zu dem ist der Entzug des Besitzes jenseits der Unterrichtszeit nicht durch die Ermächtigungsgrundlage §53 II SchulG NW gedeckt.
Der Lehrer hätte dich ermahnen können und bei wiederholtem Verstoß das Handy für die Unterrichtszeit einziehen können, so dass du es dir dann nach Unterrichtsende im Sekretariat abholen kannst.
Hat er das Handy tatsächlich über Nacht da behalten? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
hecke: Bei ersten Mal finde ich das unverhältnismäßig!
Kommt wohl auf die Schulordnung an. Zudem finde ich, dass Schüler das verkraften können, wenn sie schon so doof sind, das Gerät nicht lautlos zu stellen.
Wenn ich Handies einkassiere, dann auch immer nur bis nach der 6. Stunde.
Ich habs mal ausgegliedert. War schon lange kein Kleinkram mehr.
(Dabei ist ein zweigeteilter Beitrag mit hier reingeflogen, notfalls nochmal im passenden Thread stellen).
hecke:
Hat er nun Dein 5800?
Dann wäre das ja schon ein bisschen extravaganteres Gerät und nicht "dürftig" ( rajenske)
Wer weiß, vielleicht hätte er ein 3310 nicht eingezogen? ![]()
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