ZitatOriginal geschrieben von Falco007
als Laie verstehe nicht wie man den zweiten Staatsexamens nicht schaft ist kein Volljurist,aber ist so super das den Doktor Titel macht ! :confused:
Das Zweite Juristische Staatsexamen ist ein Praktikerexamen und hat mit der Rechtswissenschaft nicht mehr viel zu tun. Das Studium ist mit Ablegung des Ersten Juristischen Staatsexamens abgeschlossen, der Weg zum zweiten Examen ist eine staatliche Ausbildung, keine universitäre.
Zudem wäre mir nicht bekannt, dass sich Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester überhaupt bemüht hat, in den Referendarsdienst einzutreten. Das kann er nun nachholen, wenn die politische Karriere vorbei ist ![]()
Oder er macht eine Promotionsberatung "von und zu" auf...