Frage zur hochzeit und gütertrennung

  • Hallo


    habe da mal eine frage die mir letztes bei der hochzeit von freunden eingefallen ist.
    mein bekannter hatte schulden was er auch abbezahlt hat. jetzt kam die frage wenn man heiratet und es kommen zb noch weitere belastungen durch gläubiger die er vor der hochzeit noch nicht bezahlt hat. Muss seine frau das bezahlen wenn er das nicht kann oder wird sie damit reingezogen.


    Und wie schaut das mit der Gütertrennung aus. Wie macht man das ambesten das jeder seine sache zb schulden bezahlt.


    danke

  • Re: Frage zur hochzeit und gütertrennung


    Zitat

    Original geschrieben von Nr.6
    Und wie schaut das mit der Gütertrennung aus. Wie macht man das ambesten das jeder seine sache zb schulden bezahlt.

    Das haben meine Frau und ich (vorsorglich; man weiß ja nie was kommt :D) auch gemacht. Da gehst du zu einem Notar und der formuliert das entsprechend und setzt das Schreiben auf. Unterschrift von beiden drunter und fertig ist die Laube.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ob man Gütertrennung vereinbart oder etwas ganz anderes:


    Einen Ehevertrag für sämtliche Scheidungsfolgen halte ich im Sinne beider Eheleute für unverzichtbar.


    Und auch die Kosten rechnen sich. Nach 12 Ehejahren hat mich meine Scheidung an Gerichts- und Anwaltskosten exakt 89,- € gekostet und war nach 20 min. erledigt.


    Wenn man Dinge nicht selbst regelt, ist man auf ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren mit 2 Anwälten angewiesen. Wegen des Ehevertrag hatte ich keinen gebraucht. Mein einizger "Nachteil" ohne Anwalt war, dass wir trotz einverständlicher Scheidung die Rechmittelfrist des Urteils abwarten mussten (aber auch nur deshalb, weil gerade kein Anwalt auf dem Gerichtsflur zu finden war :p ).


    Zudem:
    Selbst wenn man sich einig ist, ist es ein Hobby mancher nicht ganz ausgelasteter Advokaten, nicht vorhanden Streit zu entfachen und zu schüren. Ein Schelm, der böses dabei denkt. Auch dieser Gefahr entgeht man, wenn man sich in Gegenwart eines Notars einigt, der kein Interesse an einem möglichst heftigen Streit der Eheleute hat ... ;)


    Frankie

  • Wen kein Ehevertrag besteht dan gilt eh Guetertrennung mit Zugewinnausgleich - alte Schulden und Forderungen daraus mus man nicht zahlen

  • Das mußt du vorher aber beantragen, bzw. schriftlich festhalten - denn sonst gilt das nicht einfach so.


    Ebenso: meine Frau müsste mir im Scheidungsfall später Rente zahlen, da sie wesentlich mehr verdient (hat), als ich. Sowas kann man auch nur schriftlich regeln.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Das mußt du vorher aber beantragen, bzw. schriftlich festhalten - denn sonst gilt das nicht einfach so.


    Doch, wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft, die man auch als Gütertrennung mit Zugewinnausgleich bezeichnen kann.


    Nach der Scheidung wird dann für den Zeitraum von Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrags der Zugewinn (Differenz aus Anfangsvermögen und Endvermögen) für beide Noch-Ehepartner jeweils separat berechnet und verglichen. Eine etwaige Differenz wird dann ausgeglichen. Nachträglich in das Anfangsvermögen werden z.B. auch noch Erbschaften eines Ehepartners mit einbezogen, auch wenn während der Ehe geerbt wurde.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wen kein Ehevertrag besteht dan gilt eh Guetertrennung mit Zugewinnausgleich - alte Schulden und Forderungen daraus mus man nicht zahlen


    Der gesetzliche Güterstand in D ist bei Heirat die Zugewinngemeinschaft. Alles andere müsste schriftlich/vertraglich geregelt werden.


    Es ist jedoch grdl. zu unterscheiden ob man über Schulden vor der Ehe oder während der Ehe spricht.


    Alles was vor der Ehe gelaufen ist, ist (unabhängig vom späteren Güterstand) ist den Ehepartner einzel zuzurechnen.


    Alles was in der Ehe an gemeinsamen Schulden macht (bzw. für das man zusammen unterschreibt auch wenn es eigentlich nur einen betrifft) muss auch gemeinsam getilgt werden. Wenn jemand eigenverantwortlich Schulden macht ohne den Partner damit reinzuziehen muss der Partner dafür auch nicht gerade stehen.


    Hat aber alles mit dem Güterstand und dem auseinanderrechnen von Zugewinn etc. pp. im Fall einer Trennung erstmal gar nichts zu tun. Hier wäre lediglich interessant grob gesagt zu regeln ob und wie entsprechende Schulden im Falle auf den Zugewinn angerechnet werden oder nicht.


    Aber:
    Egal was man vereinbart, es kann einen doch immer noch erwischen:


    Banken lassen sich bei der Zusammenlegung von Konten bspw. gern vom Partner des Schuldners unterschreiben, dass man auch für die Schulden den Dispo oder Kredite des anderen gerade steht. Hier wären daher ggf. besser 2 einzelne Konten angebracht. Ebenso kann es passieren, dass bei einem gemeinsamen Konto auch das Gehalt von X mitgepfändet wird, obwohl Y die Schulden macht. Mitgehangen mitgefangen oder so ähnlich. Betrifft übrigens fast alle Bereiche in denen etwas monetäres vertraglich (neu) geregelt wird wenn nach der Hochzeit etwas zusammengeführt wird.


    Und:
    Wenn man etwas (ehe)vertraglich vereinbart was im Falle eines Falles dazu führt das einer der Partner zum Sozialfall wird, dann sind solche vertraglichen Regelungen nichts wert. Am Bsp. Quindan: Wenn er freiwillig auf seinen Renten-Versorgungsausgleich verzichten würde müsste die Frau zwar theoretisch erstmal nichts zahlen, wenn er dadurch aber Geld vom Staat bekommen müsste um zu überleben, wird der freiwillige Verzicht "kassiert" und die Frau müsste trotzdem zahlen.

  • Aus gegebenem Anlass mal allgemein in die Runde gefragt:



    Kann man diesen "Ehevertrag" auch noch nach der Hochzeit beim Notar machen, oder muss dies zwangsläufig vor der Trauung geschehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wen kein Ehevertrag besteht dan gilt eh Guetertrennung mit Zugewinnausgleich - alte Schulden und Forderungen daraus mus man nicht zahlen


    Das ist prinzipiell richtig.


    ABER:
    Bei diesem Zugewinnausgleich muss zum Ende der Ehe aber zwingend ermittelt werden, wie hoch das Anfangsvermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung war.


    In einem zu Beginn der Ehe abgeschlossenen Ehevertrag lässt sich das noch problemlos festhalten - zumal beide Vertragsschließenden zu diesem Zeitpunkt noch verliebt und (wahrscheinlich) ehrlich sind ... ;)


    Zum Ende der Ehe ist man wohl nicht mehr verliebt und auch die Ehrlichkeit lässt im Falle der Scheidung oft zu wünschen übrig ... :p


    Dann kann bereits die Ermittlung der jeweiligen Anfangsvermögen schon Gegenstand eines kostspieligen und zeitaufwendigen Verfahrens sein. Dazu kommt ... und so weiter ... die Liste der Möglichkeiten ist schier grenzenlos.


    Ein Ehevertrag hat den unschätzbaren Vorteil, dass bei der Eheschließung zweier Verliebter in aller Regel noch keiner beabsichtigt, den anderen zu übervorteilen. Führt später irgendwelcher Zank zu Scheidung, sieht das in den meisten Fällen schon ganz anders aus ... :D


    Frankie

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