Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

  • die Frage wäre evtl. auch zu klären, ob er überhaupt für die Tochter den "Eigenbedarf" geltend machen kann.


    Wir hatten mal nen Fall, da wollten wir auch den Mieter für ein Familienmitglied kündigen.
    Aber das war nichts, denn Eigenbedarf bedeutet Eigentümer und net Anverwandte...


    So war es zumindest vor einiger Zeit ( dürften schon ca. 10 Jahre her sein )
    Kann natürlich sein, dass sich das wieder gesetzlich geändert hat. Bin da net auf dem laufenden.

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  • Gibts nicht bei Eigentümerwechsel sowieso eine "Schutzfrist" für Mieter? Ich meine, so etwas mal gelesen zu haben...

  • Widerspreche erstmal der Kündigung. Wenn der Vermieter es dann wirklich drauf anlegt muss er handeln. In dem Fall würde er dann versuchen sein Recht durchzusetzten.
    Meist wird er sich sein Recht einklagen wollen.
    Bis dahin bist Du längst ausgezogen.
    Kosten enstehen nicht wirklich, denn einen Anwalt brauchst Du nicht.


    Man schaue sich mal einen Mietnormaden an, wie lange es dort dauert bis die geräumt werden. Im gegensatz dazu steht der Eigenbedarf ganz hinten an.


    Vermieter sein ist kein Zuckerschlecken, der Schutz der Mieter ist gewaltig. In Hamburg ist es keine Besonderheit, wenn eine Eigenbedarfsklage von Anfang bis Räumung 10 Jahre dauert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Vermieter sein ist kein Zuckerschlecken, der Schutz der Mieter ist gewaltig.


    Das ist ja das Problem. Echt zum Kotzen sowas :flop:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Vermieter sein ist kein Zuckerschlecken, der Schutz der Mieter ist gewaltig. In Hamburg ist es keine Besonderheit, wenn eine Eigenbedarfsklage von Anfang bis Räumung 10 Jahre dauert.


    So lange kann es in Hamburg auch dauern eine neue Bleibe zu finden :rolleyes:

  • Google mal nach "eigenbedarf mietrecht" da findest du sehr viele Urteile. u.a. haben schon Richter entschieden, dass eine Einbauküche mind. 5 Jahre genutzt werden muss, bevor der Miete rausgeschmissen werden darf.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von Akway
    Das ist ja das Problem. Echt zum Kotzen sowas :flop:


    Tja, dann sollte man sich vorher überlegen, ob man die richtige Form der Kapitalanlage gewählt hat. Immerhin verdient man hier an den Grundbedürfnissen seiner Mieter. Jede Handlung berührt oft genug die Basis der Lebensumstände - was nicht heißt, dass das nicht legitim wäre. Aber dass hier der Schutz der "Kunden" hoch sein muss, ist klar. Vorher. Wenn ich das nicht will, kaufe ich statt einer Wohnung Aktien. Dann habe ich etwas anderes zum Aufregen.


    Aber zurück zu diesem Fall: Im Gegensatz zu sonst sind hier die Lebensumstände des Vermieters (naja der Tochter) im Spiel, das wird zwangsläufig daher von beiden Seiten hoch hergehen.


    Aber da darf der Vermieter sich nicht beschweren: Wer eine Wohnung für die Tochter kaufen will und durch den Kauf einer vermieteten Wohnung Geld sparen und die Mieter möglichst schnell kündigen will, braucht schon eine gewisse sagen wir "geschäftliche Sachlichkeit" und sollte sich auch nicht wundern, wenn die Mieter alles versuchen, was ihnen rechtlich möglich ist.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Ducky
    die Frage wäre evtl. auch zu klären, ob er überhaupt für die Tochter den "Eigenbedarf" geltend machen kann.


    Wir hatten mal nen Fall, da wollten wir auch den Mieter für ein Familienmitglied kündigen.
    Aber das war nichts, denn Eigenbedarf bedeutet Eigentümer und net Anverwandte...


    So war es zumindest vor einiger Zeit ( dürften schon ca. 10 Jahre her sein )
    Kann natürlich sein, dass sich das wieder gesetzlich geändert hat. Bin da net auf dem laufenden.


    Das scheint heute auch noch zu gelten.


    Bekannte wollten in Ihrem 2 Familienhaus auch auf Eigenbedarf kündigen. Ging aber nicht, weil der Sohn schon in der oberen Wohnung wohnte und die unten vermietete eben nicht herhalten konnte für die Tochter.


    Aber wo ist denn das Problem, dass der Vermieter (egal ob alt oder neu) eben mit 3 Monaten Frist kündigt.
    Er darf das ja. Ist ja sein Recht. Also warum aufregen?


    Als Mieter hat man eben das Risiko, dass einem die Wohnung gekündigt werden kann. Sonst muss man eben Eigentum kaufen.


    Gruß Gunn

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  • Einliegerwohnung


    Du schreibst von Einliegerwohnung, wenn das Haus nicht mehr als 2 Wohnungen hat, gibt es für den Vermieter ein vereinfachtes, begründungsloses Kündigungsrecht, sofern er im gleichen Haus wohnt, bei einer dreimonatigen Verlängerung des gesetzlichen Frist, gemäß § 573 a BGB.


    Google bringt jede Menge Urteile dazu.


    Gruß


    Fran

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Widerspreche erstmal der Kündigung. Wenn der Vermieter es dann wirklich drauf anlegt muss er handeln. In dem Fall würde er dann versuchen sein Recht durchzusetzten.
    Meist wird er sich sein Recht einklagen wollen.
    Bis dahin bist Du längst ausgezogen.


    Lass dich nicht beirren. Das ist der denkbar schlechteste Weg. Natürlich muss der Mieter die Kosten eines Räumungsverfahrens bezahlen, sofern er unterliegt.


    Mietnomaden zeichnen sich ja dadurch aus, dass sie kein Geld haben und auch nie haben werden.


    Sofern eine Kündigung ausgesprochen wird, MUSS man die mE dringend mit dem notwendigen Ernst behandeln.

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