Hilfe zur Kündigungsfrist

  • Hallo,


    ich habe Probleme bei der Kündigung eines Telekommunikationstarifes.


    Ich habe zum 10.08.09 gekündigt. Es besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Anbieter bestätigt die Kündigung nur zum 10.01.10


    Er behauptet der Vertrag hätte eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten (bin schon seit 3 Jahren dort) und dann käme noch die Kündigungsfrist von 3 Monaten hinzu.


    Ich dachte der Vertrag müßte zum 10.11.09 beendet sein?


    Der "Verein" ist übrigens bekannt für seine falschen Abrechnungen (Teltarif)

  • Normalerweise läuft ein Vertrag immer 24 Monate und wenn er aktiv verlängert wird, kommen 24 Monate erneut hinzu.


    Jetzt ist daher die Frage, wann Du beim letzten Mal verlängert hast (Du wirst ja vielleicht noch den Lieferschein vom Handy habe, was Du bei der Vertragsverlängerung bekommen hast). Ein Vertrag darf normalerweise nur maximal 24 Monate laufen (wenn er nicht verlängert wurde bzw. die Kündigung vergessen wurde - im letzten Fall verlängert er sich um 12 Moante).
    Die seltsame 3 Monatsklausel ist mir absolut unbekannt.


    Die Formulierung "Der "Verein" ist übrigens bekannt für seine falschen Abrechnungen" ist etwas ungenau. Nenne doch bitte Namen und den Vertragstarif. Mir fallen auf Anhieb zwei Unternehmen ein, die gerne beim letzten Vertragsmonat z.B. bis zum Ende kassieren wollen (Talkline und Mobilcom). Bei welchem bist Du?

  • *neu*


    Bei mir geht es nicht um einen Telekom- sondern einen Arbeitsvertrag.


    Gegeben: Arbeitnehmerin die jetzt zehn Jahre im Betrieb ist und den gesetzlichen Kündigungsfristen unterliegt. Wenn die von sich aus kündigt, welche Frist gilt hier ?


    Entweder hab ich beim googlen was falsch verstanden oder der eventuelle neue AG hat ne Falschaussage getätigt (was ja eigentlih schwer vorstellbar ist, die sollten es ja wissen)... :confused:

  • Zitat

    Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

    [Quelle]
    Nur wenn der AG kündigt, wird die Frist nach Dauer der Beschäftigung gestaffelt.


    Kai

  • Re: *neu*


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Wenn die von sich aus kündigt, welche Frist gilt hier ?


    Die die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. ;)


    Entweder es steht konkret was dazu, dass der AN mit einer Frist von X Monate(n) kündigen kann oder es wird auf einen Tarifvertrag verwiesen, oder die Kündigungsfrist durch den AN wird an die Frist des AG gekoppelt. (Sie darf nur nicht länger sein, als die Frist die der AG hätte.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    [Quelle]
    Nur wenn der AG kündigt, wird die Frist nach Dauer der Beschäftigung gestaffelt.


    Kai


    Also hatte ich doch Recht. Der evtl. neue AG war nämlich der Meinung das hier drei Monate einzuhalten wären aber die gelten ja dann doch nur wenn der alte AG von sich aus kündigt.

    Zitat

    Die die in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist.


    Da steht ja eben nur das die gesetzlichen Fristen gelten ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Also hatte ich doch Recht. Der evtl. neue AG war nämlich der Meinung das hier drei Monate einzuhalten wären aber die gelten ja dann doch nur wenn der alte AG von sich aus kündigt.


    Das passt ja schon in sich nicht, da bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist duch den AG von 4 Monaten gelten würde.


    Dann hat die Bekannte also eine Frist von 4 Wochen (Achtung: das ist nicht gleich 1 Monat(!)) und könnte relativ kurzfristig raus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!