iPhone verkaufen mit Navigon

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    hast du ernsthaft 400 bis 500,- € für programme ausgegeben? :eek:


    Das ist gar nicht so weit hergeholt. Ich muß mal zusammenrechnen, was ich bisher insgesamt für Programme ausgegeben habe. An die 300€ dürften das inzwischen locker sein. Das läppert sich nämlich ganz schön ...


    [edit]
    gar nicht schlecht geschätzt: 279,42€ ;)
    [/edit]


    Gruß, Diet

  • iTunes hat aber doch ein Schutzsystem. Ich musste auf meinem Notebook das Betriebssystem neu aufspielen. Als ich synchronisieren wollte, musste ich das Notebook für die Nutzung mit meinem iPhone aktivieren. Dazu war es notwendig, sich einzuloggen. Falls man das nicht machen würde, würden die gekauften Apps von iTunes gelöscht werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Sorry, aber ich muss nochmal (etwas hinzufügen):


    Bei Apple liest sich das so als könne man (frau auch) seinen Namen im itunes-Account ändern:


    Ja, wenn du beispielsweise heiratest und sich dadurch dein Nachname ändert! ;)


    Nachzuweisen durch entsprechende Dokumente!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • ...ich gebe zu, dass es vielleicht etwas zu viel Aufwand sein könnte, den Erwerber des iPhones zu heiraten. ;)


    Was war jetzt eigentlich das Ergebnis des Threadstarters? Behält er/sie das iPhone oder verkauft er/sie das Gerät ohne die Apps?

  • Ich behalte es und mein Mann wird es zu Weihnachten bekommen, er liebäugelt eh schon seit ichs habe damit.:D

    Samsung Galaxy S4 weiß

  • Ich finde die Punkte, die ra-kessel aufgeworfen hat, aber trotzdem immernoch sehr interessant. Es könnte ja sein, dass jemand anders mal dasselbe Problem plagt.


    Es gab doch vor einigen Jahren mal ein Urteil gegen Microsoft, was denen untersagte, Käufer von PCs mit OEM-Windows daran zu hindern, beim Verkaufen des PCs auch das OS mit zu verkaufen. Oder das OS einzeln zu verkaufen, wenn der Käufer es nicht brauchte. Ob das nun vergleichbare Situationen sind, kann ich natürlich nicht beurteilen.


    Trotzdem kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass es mit deutschem Recht vereinbar sein sollte, dass jemand, der ein iPhone verkauft, nicht auch die gekauften Apps verkaufen darf. Wenn ich einen PC verkaufe, dann kann ich die Software, die ich für den PC im Laufe der Zeit so gekauft hab, ja auch verkaufen. Gut, das sind dann meistens echte Datenträger und keine elektronischen Downloads, aber das dürfte am Prinzip ja kaum was ändern, oder?


    Fakt ist auf jeden Fall mal, und das jetzt mal ganz unabhängig von der Frage hier, dass irgendwelches Zeugs, was in irgendwelchen AGBs von Firmen drinsteht, nicht unbedingt auch tatsächlich rechtlich haltbar sein muss. Das Beispiel Microsoft zeigt ja, dass auch große Firmen Müll in ihre AGBs schreiben, wo man denken würde, die machen alles richtig. Oder eine Hütte wie Paypal. Die sind auch groß, würden aber mit ihren AGBs wahrscheinlich jämmerlich absaufen, wenns da mal zu einem Prozess vor einem deutschen Gericht käme. Jedenfalls, nur weil Apple in seinen AGBs irgendwelches blabla reinschreibt, muss das nicht richtig sein.


    Ich denke im Moment nicht drüber nach, mein iPhone zu verkaufen, aber wenn ich mir das irgendwann anders überlegen würde, dann würde ich mich auch fragen, ob das Geld für die Apps dann einfach für die Tonne ist. Eigentlich kanns das ja nicht sein.

  • Es ist einfach so, dass du die Apps nicht gekauft hast, sondern deren Nutzung lizenziert hast. Deshalb ist die Nutzung auch an dich als Käufer gebunden und die App nicht einfach so übertragbar.


    Steht ja auch so in den iTunes-Store-AGB, die jeder vor dem Einkauf dort absegnet:


    "Die über den Dienst zur Verfügung gestellten Produkte (die „Produkte“) werden an Sie lizenziert, nicht verkauft."


    http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#SERVICE


    Das ist im Übrigen ein gängiges Verfahren im Software-Vertrieb. Kaum eine Software wird an den Kunden verkauft, sondern es wird lediglich lizensiert. Das gilt auch für die Betriebssysteme.

  • Trotzdem bleibt die Frage bestehen, inwiefern man Lizenzen weiterveräußern kann. Mann kann nach deutschem Recht nicht nur materielle Güter verkaufen, sondern auch Rechte und Forderungen übertragen und genau an der Stelle kann man nun intensive jur. Diskussionen anfangen. Hier wurde schon richtigerweise auf die Problematik OEM-Software hingewiesen.


    Fest steht zumindest, dass hier Klärungsbedarf für Verbraucher besteht. Dies betrifft übrigens genauso die Weiterveräußerung von digital gekaufter Musik oder Filmen. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum ein Verbraucher nicht das Recht haben sollte, auch digital gekaufte Musik weiterzuverkaufen. Alles Probleme der neuen digitalen Welt, die z.T. noch deutlicher geklärt werden müssen.

  • Ja, klar, generell ist es möglich, Lizenzen weiterzuverkaufen.


    Allerdings nicht bei Apps aus dem iTunes-Store. In den AGB steht ja klar und deutlich:


    "Es ist Ihnen nicht gestattet, die Lizenzierte Anwendung zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, weiter zu vertreiben oder unterzulizenzieren."


    Dem hat jeder zugestimmt, der dort eine App einkauft, und ist damit einen Vertrag eingegangen. Ich sehe da keinen Klärungsbedarf - Vertrag ist Vertrag. Hinterher zu sagen "habe ich aber anders vermutet" gilt nicht. Wer diese Lizenzbestimmungen nicht mag, sollte den App-Store meiden.


    Ganz so hart ist's ja im Übrigen auch nicht: In den AGB steht unter anderem auch "das nicht übertragbare Recht, die Lizenzierte Anwendung auf jedem in Ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen iPhone oder iPod touch zu nutzen."

  • Richtig, es gibt viele AGBs von großen Firmen, die Abmahnfähig sind, keine Frage, aber lohnt es sich hunderte von Euro für einen Anwalt auszugebe nur weil man was verkaufen will inkl. Apps weil es beid eren AGBs ausgeschlossen ist?


    Also ich bin nicht so verrückt, habe auch garnicht das Geld dafür.

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