ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
PS: Gefährlicher Hunger ist ein besonderer Umstand, der den Rücktritt vom Vertrag auch ohne Fristsetzung ermöglicht
Davor hat Atze wohl am meisten Angst, ein Vertrag nicht erfüllt zu haben. Und nu? ![]()
Er sucht auch deshalb hier nach einer Art "Pizza-Zustell-Gesetz", wonach z.B. nach 37 min. der Vertrag erlischt und deshalb auch keine Schadensersatzansprüche seitens des Verkäufers mehr gestellt werden können. Den schlimmsten Fall mal angenommen, die Sache landet -einfach so- vor Gericht, da wird doch der Richter als erstes Atze fragen, wieso er 2 Stunden einfach wartet, ohne anzurufen um sich nach seiner Bestellung zu erkundigen, wenn er so ein großen Hunger hat...
Und genau das frage ich mich die ganze Zeit auch ![]()
P.S. 45 min. sind obere Schmerzensgrenze, darüber hinaus Kulanz des Kunden.