Fundsache ersteigert - kann ich es an den ursprünglichen Eigentümer verkaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Also ich würde sehr genau darauf achten, dass das ganze in seinen Augen nicht nach Erpressung ausschaut. Darum wäre mMn die einzige akzeptable Lösung, dass Du ihm die Daten zum selbstkostenpreis zur Verfügung stellst.


    Sollte es für ihn eher so klingen:
    "habe ihren Laptop mit sensiblen Daten ersteiger. Für den Betrag xxxx,xx bekommen Sie ihn zurück" könnte es Probleme geben


    Ich sehe das Ganze auch so...
    Der Laptop wurde ja wegen der Hardware zu dem Preis ersteigert und nicht weil es hiess, dass da Daten eines mehr oder minder wichtigen Menschens draufsind.


    Falls man das entsprechend nett formuliert und die Daten für den ursprünglichen Eigentümer wichtig sind, wird da meiner Meinung nach eh ein "Dankeschön" rausspringen. (Und wenn nicht dann hat man ja ne "Sicherheitskopie" *SCNR* ;) ).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Verteigert eine öffentliche Stelle (auch Gerichtsvollzieher o.ä.) Geräte mit Datenträgern, ist sie verpflichtet, diese fachgerecht zu löschen oder löschen zu lassen.


    Gibt es dazu eine Quelle?
    Was können die denn dafür, dass ich nicht auf meinen Kram aufpassen kann?

  • Im Zweifel gehe ich mal davon aus, dass sich der Verlierer längst ein neues NB angeschafft hat und möglicherweise überhaupt kein Interesse am Erwerb seines Oldtimers hat.


    Mit der Erpressung kann ich Euch beruhigen. Nein, ein Kaufangebot ist ganz sicher keine Erpressung. Sonst würde ja jedes Geschäft ("Ich gebe Dir die Ware nur, wenn Du zahlst!") eine sein. Bei der Erpressung muss noch ein sog. missbräuchliches "Zweck-Mittel-Verhältnis" gegeben sein. Vielleicht kann man das zur Veranschaulichung mal entfernt mit den "Niedrigen Beweggründen" beim Mord vergleichen. Und da sind wir uns doch wohl einig, dass eine solche Annahme in Bezug auf das Notebook jeglicher Grundlage entbehrt. Lediglich der Verkauf der Daten könnte in diese Richtung gehen.


    Mit dem Notebook ist es so zu sehen, als hätte der Verlierer es Dir verkauft und nun möchte er es zurückkaufen. Hier würde ohne zusätzliche Umstände niemand auf die Idee eines erpresserischen Vorgehens verfallen.


    Insoweit kannst Du die Sache locker angehen. Zudem: Wenn Du das NB behalten und den Verlierer nur auf das Datenproblem hinweisen möchtest, ist auch das völlig in Ordnung. Du hast keine Pflicht, das Gerät zurückzuverkaufen ... nicht die geringste.


    Ich hoffe, nun ein wenig mehr Licht in die Angelegenheit gebracht zu haben.


    Frankie

  • Das Notebook ist jetzt auf jeden Fall dein Eigentum


    Aber wen du so leicht an die Daten gekommen bist, dan haette das die Fundstelle auch koennen muessen und haette dan den damaligen Eigentuemer finden muessen - afaik ist es zwar jetzt trotzdem dein Eigentum aber die Fundstelle waere gegenueber dem vorherigen Eigentumer dan schadensersatzpflichtig

  • Also ich sehe die Sache ganz anders als meine Vorgänger und finde es abwägig, daß der TE daraus auch noch richtig Kasse machen will (Zitat: Manager in einer sehr guten Position).



    Die Sache ist doch die: Der TE ist durch Schlamperei unrechtmäßig an personenbezogene und offenbar sensible Daten aus welchen Gründen auch immer gekommen. Eigentümer dieser Daten ist er trotzdem nicht, höchstens Besitzer, denn er hat nicht "die Daten" vom Eigentümer gekauft, sondern das Gerät vom Halter.


    Der TE hätte dadurch nur 2 Möglichkeiten: Den Eigentümer sofort anrufen und das Gerät abgeben (auch ohne Entschädigung) oder aber die Daten sofort löschen und so tun, als hätte er die "Brisanz" der Daten nicht bemerkt. Ein Schadensersatzanspruch hätte der TE nur gegenüber dem Versteigerer, da er seine Pflichten verletzt hat.


    Dagegen hätte der Eigentümer (also der Manager) Regressansprüche gegen den Versteigerer wegen grober Fahrlässigkeit und auch gegen den TE "nur" wegen Fahrlässigkeit.



    P.S. Im übrigen könnte mehr "bakschisch" für das Zurückgeben haben wollen als Erpressung nach StGB gelten. ;)


  • 1. Falsch. Das Mit Manager habe ich deshalb geschrieben, weil ich mir bei einer normalen Person mir nicht so viele Gedanken gemacht hätte und ihn einfach so angeschrieben hätte. Um Geld geht es mir nicht. Das Teil kostet bei ebay ca. 200 Euro, wenn ich es verkaufe, mehr auch nicht. Es geht mir hier nicht darum, Kasse zu machen. Daher habe ich ja hier gefragt, da ich es nicht wollte, dass es unter falschen Licht gesehen wird. Ich jedenfalls finde es wichtig, dass er es erfährt, dass seine Sachen aufgetaucht sind.


    2. Das Notebook mit all seinen anfassbaren Elementen gehört mir, soweit korrekt. Der Besitzer der Daten ist er. Ich habe ihn angeschrieben und gesagt, wenn er das Notebook brauchen sollte, kann er es gerne haben, allerdings verlange ich Ersatz, da das Notebook mir gehört und ich dafür bezahlt habe. Falls er das Notebook nicht brauchen sollte, werde ich alle Daten löschen, so dass keine Rückschlüsse mehr möglich sein sollten. Dadurch, dass ich geschrieben habe, dass der Ersatz (wenn ich ihm den kompletten Notebook zusende) entweder Geld oder Notebook sein sollte, wird ja auch klar, dass ich hier keine 10.000 Euro verlange, sondern nur gleichwertigen Ersatz des Notebooks. Und das steht mir zu. Wenn er seine Daten haben möchte, dann ist es sicherlich nicht meine Pflicht, die Daten auf MEINE Kosten an ihm zu senden. (Man muss auch beachten: ich verkaufe nicht die Daten! Ich verkaufe nur das Notebook, das mir gehört. Die Daten gehören ihn, aber hier habe ich ihm ja die Option gelassen)


    3. Dass viele Fundbüros kein großes Interesse haben, die sensiblen Daten wegzutun, merke ich öfters bei Versteigerung: auf einer Fundsache war Foto + Adresse des Eigentümers dran. Da wundert es mich, warum das Fundbüro nie den Eigentümer kontaktiert hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von hakost
    1. Falsch. Das Mit Manager habe ich deshalb geschrieben, weil ich mir bei einer normalen Person mir nicht so viele Gedanken gemacht hätte und ihn einfach so angeschrieben hätte.



    O.K. ich merke schon du hast noch die Kurve gekriegt. Denn wichtig ist ja nicht was man sagt, sondern wie man es sagt. Und bisher hast du diesen Eindruck erwägt.



    All die jenen, die dich hier ermutigt haben von wegen "gehört dir mit allem drum und dran" möchte ich mal sehen, wenn es sich dabei um ein BKA-Notebook gehandelt hätte. An der Rechtslage hätte sich nichts geändert, aber dein Ärger wäre dann Filmreif.



    So, nun hast du den Ernst der Lage erkannt und bald ist ja auch noch Weihnachten. Manager sind zu dieser Jahreszeit sehr spendabel. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mausi25_ef
    Wenn es eine Versteigerung von einem Fundbüro ist ist es Rechtsmäßig dein Eigentum, ist es aber eine Ersteigerung vond er Bucht gewesen, ist es nicht dein Eigentum.


    Zumal bei Ebay keine öffentliche Versteigerung ist und ausserdem ein Kauf gegen Höchstgebot...


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    ...
    All die jenen, die dich hier ermutigt haben von wegen "gehört dir mit allem drum und dran" möchte ich mal sehen, wenn es sich dabei um ein BKA-Notebook gehandelt hätte. An der Rechtslage hätte sich nichts geändert, aber dein Ärger wäre dann Filmreif.
    ...


    Dann würde man das Ding wohl kaum dem (früheren) Eigentümer anbieten, sondern hätte es im öffentlichen Interesse doch umgehend an die Presse verkauft ... :p


    Solcher Fall dürfte auf keinen Fall unter den Tisch gekehrt werden.


    Frankie

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