ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Rechtsweg: Faktisch nicht vorhanden, weil Käuferschutz als reine Kulanzleistung deklariert ist.
Das ist in der Tat ein Problem. Und auch wenn ich als jemand, der mit der Branche länger mal durchaus näher zu tun hatte, tendenziell politischem Aktivismus in dem Bereich sehr skeptisch entgegenstehe (dabei kommt - sei es aus Desinteresse, Unverständnis oder aus ideologischen Gründen - meiner Erfahrung nach meist nur Murks bei raus), vertrete ich durchaus die Meinung, dass man einem Unternehmen, dass hierzulande als Bank auftritt und das für Otto Normalbürger auch dem Allgemeinverständnis nach eine Bank ist, auf ein branchenübliches Entgegentreten dem Endkunden gegenüber hätte pochen sollen (als man noch die Chance hatte). Das Thema ist in der Politik auch zur Sprache gebracht worden, aber es hatte damals ja keiner Interesse daran und es jetzt an die große Glocke zu hängen, bringt leider auch nichts mehr.
Am Ende ist das dann Versuch Nr. 483 mit dem eBay trotzdem durchkommt.
ZitatOriginal geschrieben von thedarkside2005
Stell´s nochmal ein, kostet ja nix.
Ich kann da keine Gebührenumgehung erkennen. Ist ja schließlich ein Rabatt.
Hatte etwas ähnliches auch mal, da hab ich lt. ebay die Versandkosten zu hoch angesetzt. Ja ne, is klar. Ich versende 5 Pakete á 20 kg für insgesamt 6,90... :gpaul:
Dann hab ich das so geschrieben, und sie habens wieder gelöscht.
Beim dritten Versuch blieb es dann drinne...
Das ist bei eBay sowieso der Brüller. Einige Sachen fliegen wirklich Minuten später aus den fadenscheinigsten Gründen, während mir vor kurzem eine Auktion begegnet ist, in der jemand die eBay-Gebühren abwälzen wollte. Gegen das Retro-Gefühl hatte ich nichts (früher war doch alles besser
;)), aber sowas hatte ich wirklich schon länger nicht mehr gesehen.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Wie würdest Du die gesetzliche Grundregel (Zug um Zug) in der Praxis denn umsetzen wollen? Meines Wissens klappt das weitgehend nur durch Nachnahmesendungen.
Was dem als praktikable Lösung am nächsten kommt, ist doch wohl Paypal.
Im übrigen ein im Wirtschaftsleben kein unüblicher Zahlungsweg. Dort übernimmt dann in aller Regel eine Bank die Stellung des Treuhänders - nur wird die bei großen Fischen nicht Paypal heißen.
Das ist ein sehr schöner und sicherlich auch richtiger Punkt. Nur gibt es da in meinen Augen eben einen Unterschied: Zug-um-Zug ist möglicherweise der deutlichste Ausdruck des funktionellen Synallagmas und die Gegenseitigkeit des Schuldverhältnisses mag (wenn man so will) auch aus der Natur der Sache erwachsen, aber während es das Schuldverhältnis selbst tut, tun es die Bedingungen nicht. Anders gesagt: ich kann mir ziemlich frei aussuchen, ob es mir passt an Käufer X unter Bedingung Y zu verkaufen. Die Lieferung muss nicht Zug-um-Zug erfolgen und die Bonität des Käufers mag, ebenso wie viele andee Bedingungen und Umstände, durchaus preisbildend wirken. Selbst bei Versteigerungen trifft das zu, denn selbst der exzentrischste Millionär wird Probleme bekommen, wenn er in Trainingsklamotten und nach Rotwein riechend bei Christie's auftaucht. Das ist nichts weiter als eine Einschränkung des Käuferkreises und ich kann ja stets auch beim Auktionär "umme Ecke" versteigern lassen. Gleichwohl kann ich bei eBay auch (wenige) Einschränkungen vornehmen, aber die greifen in der Praxis überhaupt nicht. Weiterhin gibt es als Alternative zu eBay kein besagtes Online-Auktionshaus "umme Ecke".
Und leider gibt es auch keinen Treuhänder, den mein Transaktionspartner und ich mir ausgesucht haben. Faktisch haben wir das zwar schon getan, aber nur aus Mangel an Alternativen. Und dafür zahlen wir dann im Zweifelsfall beide. Der Verkäufer über die Gebühren und der Käufer spätestens wenn größtenteils private Verkäufer es einfach bleiben lassen.
[small]Mein Gott, ich sollte mich wirklich kürzer fassen. :D[/small]