Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • Re: Aussageverweigerung bei Geschwindigkeitsübertretung


    Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    Nun scheinen sich aber die Herren von der Polizei sehr dafür zu interessieren, wer denn der Fahrer war (Geschwindigkeitsübertretung ca 40km/h).


    Was heißt den hier ca.? Bis 40 außerhalb geschlossener Ortschaften sind das "nur" 3 Punkte ab 41 heißt es dann einen Monat laufen.


    Und ansonsten:
    Die bekommen ihn so oder so raus, also spar Dir jeglichen Zirkus und gib an das er gefahren ist.

  • Zitat

    Ich habe immernoch ein reines Gewissen und werde das auch behalten.


    ich kann schwer deine Denkweise verstehen,glaubst du das die Polizei nicht rausfinden kann wer der Fahrer war? ;);)

    Gruß.
    Falco007

  • ... womit auch der grund klar sein dürfte, weshalb sich die polizei schon genau anschaut, wer da die schuld auf sich nimmt ...
    oder war das gar innerhalb ortschaften?


    bei einem mietauto kann man sich auch vor gericht nicht damit rausreden "ich weiß nicht wer das war. da kommen soviele personen in frage."

  • "Ich gebe keine Freunde bei der Polizei an". Sind wir hier im Kindergarten?


    Dein Freund hat Mist gebaut und dazu muss er stehen. Und wenn es wirklich ein Freund ist dann sollte er dir auch nicht böse sein wenn du Ihn angibst. Fertig

  • Zitat

    Original geschrieben von sk8ergirl
    Aber wie ich sehe, gibt es wohl nicht viel Möglichkeiten, außer den Namen zu nennen.


    So siehts aus. Außerdem: Du begibst Dich mit der "Falschaussage" in ein schönes Abhängigkeitsverhältnis zu dem Jungen. Wenn die Schmetterlinge mal verflogen sind und Du den Typen schon lange vergessen hast kann er plötzlich vor der Türe stehen und sagen: mach mal dieses oder jenes oder ich schwärze uns an, ich hab eh schon die Fläppen verloren in der Zwischenzeit, mir ist alles egal...

  • Zitat


    Es sind noch andere Verkehrsdinger am laufen


    Manchen Leuten tut zu Fuß laufen auch mal ganz gut, damit ein wenig frische Luft an die Birne kommt.


    Beim Standard-Bußgeldkatalog wird es dann wahrscheinlich sowieso nicht bleiben, vermutlich. Und daß versucht wurde, die Ermittlungen zu behindern, dürfte auch nicht gut ankommen.


    Ihr seid nicht zufällig bei einer der üblichen verdächtigen social communities? Die Polizei bedient sich inzwischen recht neumodischer Methoden.


    sk8ergirl


    Wenn da schon ermittelt wurde, und so sieht das aus, wenn das auf Deinem ersten Schreiben stand, sieht es nicht dolle aus. Klar kommen die zuerst zu Dir. Du bist ja der Fahrzeugmieter. Warum sollten die zuerst den schwierigen Weg über die Autovermietung gehen, wenn sie ganz ohne richterlichen Beschluß und so'n Quatsch so in der Regel zu den gewünschten Angaben kommen. Aber glaube nicht, daß die jetzt sagen: "Daß ist nun aber blöd, wenn sie nicht kooperiert."

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech
    Gibts nichts sowas von Halterhaftung? Glaube mal gelesen zu haben, dass bei Unklarheiten der Halter haftet...


    sicher gibts,und der Halter weis nicht wer mit sein Fahrzeug so rumfährt? ;););)

    Gruß.
    Falco007

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