Gewerbe anmelden...da hat doch bestimmt jemand Infos.

  • hallo zusammen,


    ich würde gerne ein gewerbe anmelden. wo ich den gewerbeschein beantragen kann weiss ich zwischenzeitig, aber würde gerne wissen, wie es sich z.b. beim verkauf von handys oder pc zubehör verhält. wie komme ich an großhändler, kann ich z.b. von einem großhändler auch geringe stückzahlen abnehmen oder geräte beziehen, die ich bei nichtverkauf wieder zurückgeben kann.
    wäre für infos sehr dankbar.


    gruß

    mfg one1998

  • dazu musst du zum Ordnungsamt gehen, kostet 10-30€. Beim Großhändler kannst du natürlich auch kleine Mengen kaufen, zurückgeben ist händlerabhängig. Meistens mit höheren Abschlägen verbunden.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es sich überhaupt nicht lohnt, wenn du nicht große Volumina verkaufst. Die normalen Großhandelspreise für die 1 Stück-Händler sind fast durchweg teuerer als der billigste Einzelhändler!


    Bedenke: Auch wenn du wenig/kein Umsatz mit deinem Gewerbe machst musst du Mitglied in der IHK werden, was zusätzliche Kosten bedeuten kann, außerdem musst du eine USt Erklärung abgeben.

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich würde auch davon abraten, nur um ein paar Computerteile zu kaufen, oder in einen RV zu kommen. Gerade die Mitgleidschaft in der IHK erfordert einiges an Papieraufwand, der sich für ein paar Ersparnisse nicht lohnt..

  • Zur IHK:


    Wenn sich da inzwischen nichts geändert hat, ist die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zwar wirklich zwanghaft, aber bis zu einem bestimmten Umsatz (oder war's Gewinn?) kostenlos.


    Frank

  • Also Händler adressen bekommst du bei der IHK.


    Bei Nokia ist es z.B. so das du bei denen nichts direkt kaufen kannst, auch wenn du Händler bist. Nokia hat glaub ich 4 oder 5 Großhändler, und alle anderen Händler kaufen bei den Großhändlern ein. Ein solchen Großhändler kannst du dir aber nicht aussuchen, jeder hat sein eigenes Gebiet (z.B. Süd-Deutschland)
    Wie es bei anderen Firmen ist, weiss ich nicht, ruf einfach mal bei Nokia oder bei den anderen Firmen an und frag sie am besten, geht am schnellsten.


    Viel Glück mit deiner "ICH-AG" :top:



    Grüße,
    Eugen :top:


    EDIT: Du musst wenn du ein Reisegewerbe schein hast nicht in der IHK Mitglied sein. Und du musst erst ab 13.000 EUR GEWINN im Jahr UST. abgeben. Davor kannst du aber auch keine Mwst. oder Vst. abvsetzten.

  • auch wenn man kein Reisegewerbe hat, ist man unter ein paar Tausend Euro Umsatz nicht umsatzsteuerpflichtig. Man kann aber wählen, ob man keine Umsatzsteuer ausweisen will oder man kann aber Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer abziehen.


    jonasm:
    Was gibts für RV für Mini-Händler? Insbesondere diese omninösen "Händlerkarten" würden mich schon mal interessieren, hab schon gehört, dass die ohne GG mit niedrigsten Gesprächspreisen sind

    Viele Grüße
    Martin


  • Also das mit den Nokia Distributoren ist ein Gerücht. Es kann natürlich jeder Nokiageräte in der Distribution kaufen. ;)

  • Wie ist das eigentlich wenn man als Firmensitz die eigene (Miet)Wohnung angibt. Fangen dann die diversen Behörden an zu überprüfen ob man dieses Gewerbe überhaupt in einer Wohnung/gegend ausüben darf, ob die Beleuchtung am Schreibtisch(Arbeitsplatz) den Anforderungen genügt, ob der Computerbildschirm die richtige TCO hat, ob die "Personaltoilette" den Anforderungen genügt usw. usf. oder wird man da erstmal nicht weiter belästigt solangen man niemanden einstellt und keine größeren Aktivitäten entwickelt ? (und natürlich keine Gaststätte. Lebensmittelbetrieb, Kfz Werkstatt o.ä. angemeldet hat. sondern Verkauf und Dienstleistungen von bzw. an Computer Hard und Software, Telekommmuniktations-, Hifi u. Video Hard und Software usw.)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    jonasm:
    Was gibts für RV für Mini-Händler? Insbesondere diese omninösen "Händlerkarten" würden mich schon mal interessieren, hab schon gehört, dass die ohne GG mit niedrigsten Gesprächspreisen sind


    Ich hatte keinen bestimmten RV im Auge. Ich weiss nur, dass manche Leute durch einen GS in einen RV gekommen sind. Erkundige mich aber mal...

  • Zitat

    Original geschrieben von Santini
    Zur IHK:


    Wenn sich da inzwischen nichts geändert hat, ist die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zwar wirklich zwanghaft, aber bis zu einem bestimmten Umsatz (oder war's Gewinn?) kostenlos.


    Frank


    Genau so ist es! Du musst denen einfach formlos mitteilen, daß Deine Umsätze derzeit noch zu Gering sind und Dann wirst Du eine Freistellung von der IHK erhalten mit der Bitte Dich zu melden, sobald die Einnamen
    sich verbessern ;-)

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