ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Gehe ich in ein Geschäft und sehe mir die Ware dort an, darf der VK das Gerät selbstverständlich weiterhin als neu verkaufen, wenn ich es nicht genommen habe.
Es macht durchaus einen Unterschied, ob ein Mobile Phone beim Händler kurz aus der Verpackung genommen und dem Kunden gezeigt wurde, oder ob der Kunde das Gerät mehrere Tage in Gebrauch hatte und dann wieder zurückgibt.
Im lokalen Handel werden Ausstellungsstücke und Vorführgeräte in den meisten Fällen entsprechend gekennzeichnet und dann zu einem günstigeren Preis verkauft.
Andy ![]()