Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
      Roadrunner0778


    Mal ernsthaft: Hast du dir die ganze Geschichte ausgedacht?




    Ich hoff Du meintest das nicht ernst... :confused:


    Sowas kann nur Wirklichkeit sein, ist zu verrückt um es sich auszudenken....

    28 mal in der Vertrauensliste
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  • Zitat

    Original geschrieben von big_daddy2008
    ...
    Sowas kann nur Wirklichkeit sein, ist zu verrückt um es sich auszudenken....


    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die Polizei solche Deppen auf den Bürger loslässt. Und nicht einmal der ausgemachteste Depp käme auf die Idee, dass der vom TE vorgetragene Sachverhalt strafbar sein könnte. Aber man darf ja auch mal verschiedener Meinung sein. :)


    Wenn es doch echte Sherriffs gewesen sein sollten, wäre vor jeglicher Einlassung folgende Frage von entscheidender Bedeutung:


    Wer von Euch beiden ist denn wie anlässlich der Anhaltesituation belehrt worden? Das solltest Du als erstes rekonstruieren, bevor Ihr Euch später nicht mehr erinnern könnt.


    Mich würde es auch nicht wundern, wenn die rechtlich zwingende Belehrung an Ort und Stelle unterblieben ist. Wer es mit dem Strafrecht nicht so genau nimmt, dem ist das Verfahrensrecht vielleicht auch egal. :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ich habe vorhin einen Anruf erhalten vom zuständigen Revier ,K.a. woher die meine Nummer haben :confused:


    das ist eine sehr gute frage, die ich mir auch schon mal gestellt habe.


    ich hatte damals eine unfallanzeige aufgegeben und konnte so zu sagen live mitverfolgen, wie der beamte ein bestimmtes programm geöffnet hat, den namen und die stadt des unfallgegeners eingegeben hat und alles über die personen aus der stadt angezeigt bekommen hat. u.a. auch die telefonnummern, die ich später aus reiner neugier nicht im internet gefunden habe, auch nicht in alten telefonbüchern etc.


    mfg

  • Nicht hingehen, keine Angaben zur Sache machen!


    Du bist nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, was Du bei der Kontrolle ja bereits getan hast.


    Am besten bereits jetzt, spätestens aber mit Erhalt der Anzeige / eines Strafbefehls o.ä. einen Anwalt einschalten.
    Aber auch der wird Dir grundsätzlich raten:


    Zitat

    Deswegen der Hinweis: Ein Beschuldigter muß weder aussagen, noch irgendwas bestätigen. Ausweis zeigen und Schweigen. Mehr muß er nicht. Einen Verteidiger anrufen, sollte er aber schon. Damit der Verteidiger ihn belehrt. Und nicht ein Ermittlungsbeamter.


    (Quelle: kanzlei-hoenig.info)



    Also: Auch keine Polizei-Forumulare oder ähnliches unterschreiben. Gar nix, klar? ;)




    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Zitat

    Original geschrieben von Daum100


    Kann es sein, dass Du den Führerschein mit 17, also begleitendes Fahren und nur die Einzelheiten Deiner Geschichte etwas zu Deinen Gunsten verdreht hast?



    Nein, ich nenne sogar die Klasse A1 , C / CE mein eigen. also kein Fahren ab 17 ;-)



    Zitat

    Original geschrieben von arne
      Roadrunner0778


    Mal ernsthaft: Hast du dir die ganze Geschichte ausgedacht?



    Leider habe ich nicht eine solch Bunte Phantasie, sonst wäre ich Drehbuchautor :-)



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    Ich werde dort heut hingehen und erstmal sehen was sie zusagen haben,


    zur Not muss ich ja garnix sagen - so werde ich es wohl auch handhaben.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ich werde dort heut hingehen und erstmal sehen was sie zusagen haben,


    Damit setzt Du Dich dem Risiko aus, irgendwas dummes zu sagen, was u.U. gegen Dich verwendet werden kann. Würde ich mir echt überlegen, ob Du überhaupt hingehst!
    Bist Du kein ADAC-Mitglied? Oder hast ne entsprechende (Verkehrs-)Rechtsschutz-Versicherung? Da würde ich mich erst mal beraten lassen!

    Zitat

    zur Not muss ich ja garnix sagen - so werde ich es wohl auch handhaben.


    Nicht nur "zur Not", sondern "überhaupt nix" außer Deinen Personalien. Ganz einfach von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und das auch so zu Protokoll geben. Laß Dich bloß auf keine Diskussion ein! Die Jungs sind in dieser Richtung vermutlich besser geschult als Du.


    Gruß und viel Erfolg,
    Diet




  • Ohne Dich jetzt persönlich beleidigen zu wollen aber das ist sehr dumm ;). Es haben sich schon einige Leute bei so etwas selbst in die Pfanne gehauen. Ich würde Dir empfehlen, so wie es andere hier auch schon getan haben, dort nicht hinzugehen, mit telefonischer Absage natürlich.


    Diese ganze Geschichte scheint mir sehr grotesk.


    - Die netten Herren haben nicht einen Nachweis/Beweis für die Trunkenheit Deines Beifahrers, ergo kann Dir nichts direktes zur Last gelegt werden


    - Du wurdest persönlich angerufen um auf dem Polizeirevier zu erscheinen und hast keine schriftliche Vorladung erhalten, was in meinen Augen ungewöhnlich ist.
    (Wie ich aber gerade gelesen habe kann das durchaus rechtens sein :eek: )


    Zusätzlich erscheint mir die Sache an sich "betrunkener Mitfahrer darf nicht auf den Beifahrersitz" zu absurd. Gibt es dafür überhaupt eine Rechtssprechung, Gesetzestext?


    Was wurde Dir denn am Telefon gesagt um was es geht? Normalerweise ist diese Passage ja in der Vorladung enthalten, die Du ja nicht bekommen hast.

  • so, nachdem ich eben bei der Polizei angerufen habe, und nach 10mal verbunden werden den Richtigen an der Leitung hatte , habe ich den Termin aus Zeitgründen abgesagt.


    Ich bekomme wohl noch eine schriftliche Anhörung oder eine erneute Einladung.
    Zugleich meinte der Herr am Telefon (der äußerst freundlich war :top: )
    das ich mangels beweisen bzw. Feststellung der Trunkenheit des Beifahrers ohnehin nichts zu befürchten habe, da den "Kontrolleuren" lediglich "Alkohol Atem" (eine Fahne :D ) aufgefallen ist und dies vermerkt wurde.


    Aber die Fahne hat man auch nach einem Bier und ist noch nüchtern.


    Zudem gibt es kein Gesetz, was das Transportieren vom Betrunkenen auf dem Beifahrersitz verbieten würde, lediglich bei einem Unfall gäbe es event. Probleme.


    Ich meinte noch darauf das ich die Anschuldigung für weit hergeholt halte... darufhin hat er nur gesagt das er den Anzeige trotzdem nachgehen muss auch wenn es manchmal als Albern zu betrachten ist.

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Ich bekomme wohl noch eine schriftliche Anhörung oder eine erneute Einladung.


    Oder auch nicht... :D
    Das wird insgesamt gesehen sicher im Sande verlaufen... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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