Klingt dann in der Tat so, als wären seine Pferdchen ein wenig über die Stränge geschlagen...
Wie man von "Alkohol Atem" auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr schließen kann, ist aber dennoch sehr abenteuerlich. Naja...denke du kannst nun auch wieder ruhiger schlafen :top:
Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?
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Da hat er bestimmt den Gruppenleiter am Apparat gehabt der dann ein wenig zurückrudern musste

Soweit nicht schlecht. Prinipiell würde ich jegliche schriftliche oder mündliche Aussage damit verweigern dass man sich selbst belasten könnte. Und das sollte auch der einzige Satz sein.
"Ich möchte diesbezüglich von meinem Recht zu schweigen Gebrauch machen."
Viel Erfolg.
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Da es ansxheinend nun doch echte Polizeibeamte waren, sollte man diese Angelegenheit auf keinen Fall für sich behalten. Die Angelegenheit ist dermaßen grotesk, dass sicherlich eine Medienanstalt Interesse zeigt.
Zum anderen sehe ich auch einen (zumindest moralischen) Anspruch des Bürgers, über Fälle, in denen Polizeibeamte unbescholtene Bürger mit völlig absurden Anschuldigungen überziehen, informiert zu werden.
Schließlich gehören diese "Grünröcke" nicht zum Zirkus - auch wenn sie dort wohl besser aufgehoben wären. Vielmehr sind sie Polizeibeamte, die mit amtlichem Segen sogar Zwang (ggf. auch durch den Gebrauch einer Schusswaffe) anwenden können.
Und den Umstand, dass solche Beamte nicht mal über strafrechliches Basiswissen zu verfügen scheinen, halte ich für höchst bedenklich - nachdem ich es zunächst einfach nur lustig fand. Aber so richtig lustig ist das nur auf den ersten Blick ...

Und nach dem Telefonat muss man zwingend davon ausgehen, dass der Vorgang auch aktenkundig ist. Solch schönes Stück darf doch nicht im Papierkorb verschwinden ... eine Geschichte, mit der man noch die Enkel begeistern kann. :p
Frankie
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Wenn man sonst nichts zu tun hat...
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Die Angelegenheit ist dermaßen grotesk, dass sicherlich eine Medienanstalt Interesse
zeigt.Oh ja, auf jeden Fall. So was muß doch dem investigativen Journalismus der SAT.1 Akte Redaktion sofort zugespielt werden... :gpaul: :flop:
Erstmal sollte man abwarten, bis der Fall hier abgeschlossen ist, und was letztendlich dabei heraus gekommen ist.
Man(n) kann es wirklich auch übertreiben!
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Zitat
Original geschrieben von Carsten
Bitte mal § 133 Strafprozeßordnung lesen.
"Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden."Was hat die StPO mit der Polizei zu tun?
PS: Auf keinen Fall zur Polizei hingehen, die wollen dir wahrscheinlich nur irgendwas anhängen um ihre Quoten zu erfüllen. Sowas wird durch unbedachte Aussagen bei den Grün-Weißen nur teurer/komplizierter.
Polizeilichen Vorladungen brauchst du keine Folge leisten, nichtmal als Zeuge, auch wenn die TV-Sendungen dem Volk anderes vorgaukeln, anders sieht es bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts aus.
Ich würde mich einfach zurücklehnen und auf Post von StA warten. Da von deinem Beifahrer ohnehin keine Blutprobe vorliegt, hast du eh nichts zu befürchten, selbst WENN das Transportieren von Alkoholisierten auf dem Beifahrersitz verboten sein sollte (wäre mir komplett neu).
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Wer sagt eigentlich, das es die Polizei war?
In diversen Bundesländern tragen die Ordnungsbehörden ebenfalls die gleichfarbige (grün/beige/senfgelb oder schwarz) Uniform. Nur das Hoheitszeiche ist anders.....
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Wer sagt eigentlich, das es die Polizei war?In diversen Bundesländern tragen die Ordnungsbehörden ebenfalls die gleichfarbige (grün/beige/senfgelb oder schwarz) Uniform. Nur das Hoheitszeiche ist anders.....
Diese Gestalten dürfen aber soweit ich weiss keine PKW anhalten/kontrollieren.
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So ist es.
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Nachdem dieser konkrete Fall nun in der Warteschleife ist, wäre es interessant eine definitive Aussage mit Quelle über den Tatbestand "Transportieren einer alkoholisierten Person auf dem Beifahrersitz" zu erfahren.
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