Falsche Kleidungsgröße geliefert. Aktueller Zustand von Bedeutung?

  • Also ich würde die Ware nicht als defekt bezeichnen.


    Da wir bei iPhones sind, ist es ja so als hätte er ein iPhone 3G statt einem 3GS bekommen. Zum Beispiel.
    Er hat ja ein falsche funktionstüchtige Ware bekommen, die man hätte zurückschicken müssen.


    Und meiner Meinung kann er nicht sagen ...ja bla Stress bla..


    Ich denke es ist durchaus zumutbar, dass ein Käufer überprüft ob die richtige Ware geliefert wurde. Wenn er Sie normal nutzt und dann merkt, dass was nicht stimmt. Dann ist die Dummheit DES KÄUFERS und nicht die des Händlers.


    Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber der TS hat wohl keine Moral.

  • Maarthok


    Setz einfach die richtige Brille auf ;) Es geht um "getragene" Ware. Hätte der Käufer umgehend reklamiert wäre uns dieser heitere Thread erspart geblieben :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Die iPhones, die ich umgetauscht habe, waren defekt. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, mein Lieber. ;)


    Aus rechtlicher Sicht jedenfalls nicht.


    Der in der falschen Größen gelieferte Artikel hat einen Sachmangel und ist rechtlich das, was man tatsächlich mit "defekt" bezeichnen würde. ;)


    Und sogar der "ganz klassische" Fall ist gegeben ... niemand wird jemals behaupten können, die Ware sei bei Lieferung mängelfrei (also in der richtigen Größe) gewesen. :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Gibt es einen Grund weshalb der Käufer das hinnehmen muß ?


    Naja, der Käufer hat es nach dem Anprobieren ja letztlich einen Monat lang "hingenommen" und es sogar gewaschen, evtl. wurde das Teil sogar mehr als nur anprobiert... und man war scheinbar sogar zufrieden, dass das Ding passt und recht groß ausgefallen ist, ansonsten hätte man sich ja ob des anstehenden wichtigen Ereignisses gleich um Umtausch/Gewährleistung/Sachmangel/Ersatz gekümmert.


    Wir können jetzt natürlich auch noch vermuten, ob der Käufer den Strampler vielleicht im warsten Sinne des Wortes zu heiss gewaschen hat, der Strampler etwas einlief und gleichzeitig das Baby noch überraschender Weise gewachsen ist.


    Ich mein, ma ganz ehrlich. Klar, vom Prinzip her hat der Verkäufer falsch geliefert, keine Frage, aber dann würde ich dem Threadersteller doch vorschlagen, den Strampler noch ein paar Monate als Putzlappen zu benutzen, bevor er ihn reklamiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Du behältst deine Sachmängelgewährleistungsansprüche sogar dann noch, wenn die Sache völlig zerstört (untergegangen) ist, also was soll dieses unqualifizierte Gerede ?


    Du willst also allen Ernstes aus den von Dir zitierten Gesetzen herausgelesen haben, dass ein Käufer auch dann noch Ansprüche aus Gewährleistung wegen eines unstrittig vorhandenen Mangels geltend machen kann, wenn er der Ware zwischenzeitlich selbstverantwortlich weitere, wesentlichere Mängel zugefügt hat?
    Wenn Dir also fälschlicherweise z.B. ein iPhone 8GB statt 16GB geliefert wurde, könntest Du mit einem Hammer draufschlagen und es in die Badewanne werfen und es aufgrund der Falschlieferung anschliessend als Gewährleistungsfall reklamieren?
    Das würde ich so mal einem Anwalt vortragen der das für Dich durchsetzen soll.
    Wenn der Dir das so bestätigt und Du das hier nochmal meldest, würde ich mein gesamtes Einkaufsverhalten neu ausrichten - bis dahin halte ich das für eine schlichte Falschinterpretation der Rechtslage.
    Wie gesagt: Selbstverständlich muss der HÄndler für den selbstverantworteten Mangel der Falschlieferung einstehen (wobei mir da die lustige Frage kommt, ob nicht vieleicht auch das Größenetikett herausgetrennt wurde?) - aber eben nicht für die vom Käufer verantworteten Mängel.

  • Man muss hier zwischen einer bestimmungsgemäßen Nutzung und der konstruierten Situation des "mit dem Hammer drauf hauen" differenzieren.


    Wer eine mangelhafte Ware in ihrer normalen Funktion verwendet ist lt. EuGH nicht dazu verpflichtet für die Zeit der Nutzung dem VK einen Wertersatz zu leisten. In dem konkreten Urteil ging es um knapp 70 € für die Nutzung eines Herd-Sets.


    Wer mutwillig die Ware zerstört hat 2 Probleme:
    1.) Muss er den Mangel aufgrund dessen er die Ware reklamiert nachweisen (das Iphon ist defekt - kein Wunder nach der Hammerbehandlung)
    2.) Ist das sicherlich keine "bestimmungsgemäße Nutzung" der Ware


    Hier würde man sich entsprechend gegenüber dem VK Schadenersatzpflichtig machen bzw. geht halt eben leer aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Man muss hier zwischen einer bestimmungsgemäßen Nutzung und der konstruierten Situation des "mit dem Hammer drauf hauen" differenzieren.


    Genau darum geht es - und bei einem Kleidungsstück bei dem man (nur) die falsche Größe bemänglen will, ist damit wohl bei einer Anprobe Schluss.
    Etiketten raustrennen, Tragen und Waschen wären dann sicher kein Problem, wenn nach einem Monat z.B. die Nähte aufgehen: Klarer Sachmangel nach bestimmungsgemäßem Gebrauch.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser

    Wie gesagt: Selbstverständlich muss der HÄndler für den selbstverantworteten Mangel der Falschlieferung einstehen (wobei mir da die lustige Frage kommt, ob nicht vieleicht auch das Größenetikett herausgetrennt wurde?) - aber eben nicht für die vom Käufer verantworteten Mängel.


    OK da sind wir uns ja schonmal einig.


    Der Verkäufer haftet erstmal für die Falschlieferung ( EliteSkilled: Falschlieferung = defekt im Sinne des BGB (§434 III BGB))


    Das bedeutet er muß die Sachmängelgewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen.


    Bei einer Falschlieferung wie hier kann das nur Ersatzlieferung der richtigen Ware, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung sein, da eine Reparatur wohl ausgeschlossen ist.


    Als "Gegenleistung" kann der Verkäufer nur Herausgabe des defekten (bzw. falschgelieferten) Teils verlangen. Dies ergibt sich aus § 439 IV BGB.


    Dieser verweist dann weiter auf die Rücktrittsvorschriften § 346 ff BGB und es stellt sich die Frage ob der Verkäufer Wertersatz verlangen kann, wenn die falsch gelieferte Ware nicht mehr in einwandfreien Zustand ist.


    Und da sagt das Gesetz: nur dann wenn der Käufer die sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" verletzt hat.


    Dies wäre zB. das mit dem Hammer draufhauen. Was aber, wenn dir das falsch gelieferte iPhone versehentlich in die Badewanne fällt ? Oder was ist wenn du bei deiner Kleidung immer die Ettiketten raustrennst ? Man darf nicht vergessen, daß sich der Käufer auch bei defekter Ware so "wie immer" verhalten sollen darf.


    Und im Gegensatz zum Widerrufsrecht ist bei Falschlieferung eben gerade nicht bei der Anprobe Schluß, sondern erst dann, wenn der Käufer (innerhalb der Verjährungsfrist) den Mangel erkannt und gerügt hat, wobei er ja zunächst nicht zur Überprüfung verpflichtet ist.


    PS. Ich persönlich hätte das ganze auch hingenommen, halt Pech gehabt, aber es geht ja hier um die rechtliche Einschätzung.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok


    Und da sagt das Gesetz: nur dann wenn der Käufer die sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" verletzt hat.


    Also ich sehe die glasklar verletzt - wer bei einem offensichtlichen Mangel die Kleidung trotzdem derart in Gebrauch nimmt, der hat entweder besagte Sorgfalt verletzt oder sogar dadurch dass er die ja doch wohl passende Kleidung trägt (tragen lässt ;) ), implizit erklärt, dass er die Lieferung in dieser Größe als vertragserfüllend akzeptiert.
    Ich gehe mal davon aus, dass diese Einschätzung im Streitfall auch von einem Richter geteilt würde.
    Wenn nicht, kann man sich immerhin damit trösten, dass der Anteil an Menschen denen der Anstand fehlt und die das so ausnützen würden ziemlich klein ist. Ich habe mal gelesen, dass die Garantie von Lands End bei der man ja tatsächlich jede Kleidung bis zum totalen Verschleiss tragen und dann umtauschen kann, nur von ganz wenigen % derart ausgenutzt wird, der weit überwiegende Teil der Kunden hat genug Anstand um das nicht zu tun.

  • Das ganze artet hier aus. Der eine zeigt die rechtlichen Möglichkeiten aus, der andere die moralischen Aspekte. Alles ist gesagt, nur eine letzte Stellungnahme würde mich vom TE interessieren, wofür er sich entschieden hat.


    Weiter darüber zu diskutieren bringt nix. Nicht jeder hat den gleichen guten/schlechten Anstand, von daher wird jeder bei seiner Meinung bleiben. Daher bin ich für ein Schloss.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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