ZitatOriginal geschrieben von TonyLuka
An das Thema möchte ich mich jetzt auch mal anschließen. Wir erwarten im August auch Nachwuchs und überlegen auch, wie wir den kleinen versichern.
Sie-> Gesetzlich
Ich-> Privat
Wie verhält es sich mit meiner Selbstbeteiligung? Wird die dann auf uns beide angerechnet?
Das Kind bekommt einen EIGENEN Vertrag, das hat mit Deinem Vertrag und Deiner SB nichts zu tun.
ZitatUnd wie ist es mit Arbeitgeber/Arbeitnehmeranteil? Das wird im Normalfall doch 50/50 geteilt. Wenn sich aber dann mein Beitrag erhöht, übernimmt den Mehrbetrag zur Hälfte auch der Arbeitgeber?
Nur bis zum Maximalbetrag (ca. 262 EUR/Monat).
Und nochmal, Du hast keinen "Mehrbetrag" im klassischen Sinne, sondern einen eigenständigen (zusätzlichen) PKV-Vertrag.
Edit:
Zitat§ 257 SGB V:
Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.
Somit ist der oben genannte Zuschuss (262,50 EUR mtl. zzgl. Zuschuss für die Pflegepflicht) der Maximalzuschlag für alle versicherten Personen zusammen (denn in der GKV wäre ja das Kind beitragsfrei mitversichert).
Und noch etwas - die Entscheidung, welche PKV für das Kind die beste ist, würd eich nicht selbst treffen, sondern mich von einem auf PKV spezialisierten Makler beraten lassen. Das geht schon bei so einfachen Dingen wie Logopädie los, die einige PKV nicht bezahlen.