Schlüsselverlust und Haftpflicht

  • So ich brauche euren Rat.


    Ich habe den Schlüssel eines Kollegen verbummelt. Problem an der Sache ist, das dort ein Schließanlagenschlüsses seiner Firma dran ist und die jetzt 4500 Euro haben wollen. Besteht die Möglichkeit das über meine Haftpflicht laufen zu lassen?

  • Die Möglichkeit besteht. Allerdings nur, wenn dieses Risiko in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Da müsstest Du entweder in den Versicherungsschein schauen oder mal mit der Versicherung selbst sprechen.

  • JEIN, normalerweise sind geliehene Sachen nicht haftplichtversichert.
    In ganz neuen Verträgen kann man gegen Mehrpreis eine Schlüsselhaftung für diese Art Fälle mitbuchen, die würde dann aber auch nur für Dich selbst und nicht für den Kollegen gelten.
    Mich deucht Du hast ein Problem


    :rolleyes: rob251 war schneller

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Kann ich mir auch kaum vorstellen, daß geliehene fremde Schlüssel einer Schließanlage mitversichert sind! Eigene durchaus, z.B. bei mir! ;)
    Aber andere Idee:
    Muß der MA der Firma sich dagegen eigentlich übehaupt selbst versichern? Oder müsste nicht die Firma (bzw. deren HPF) daß Risiko selbst tragen? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich meine es ist, wenn versichert, der Verlust fremder Schlüssel.
    Eigene Sachen kann man schlecht über seine eigene HF versichern ;)

  • Na ja, die Schlüssel "gehören" ja nciht dir, sondern deinem Vermieter! ;)
    Dieses Risiko ist bei mir mit drin.
    Jetzt sind das aber ja weder seine, noch die von seinem Vermieter, sondern die einer Firma, mitr der er eigentlich nichts zu tun hat!
    Aber sein Kollege ja... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Er hat aber die geliehenen Schlüssel des Kollegen verloren und nicht seinen eigenen (geliehenen) schlüssel. Wenn überhaupt muss der Kollege dieses seiner Haftpflicht (wenn er denn überhaupt den schlüsselverlust eingeschlossen hat) melden und angeben das er ihn verloren hat. Dieses ist widderrum ein Versicherungsbetrug und wird heutzutage hart bestraft wenn man erwischt wird.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Wenn du eine seperate Schlüsselhaftpflichtversicherung zusätzlich zu deiner Haftpflicht abgeschlossen hast, könnte was gehen.


    Bei einer reinen Privathaftpflicht sind keine (geliehenen) Schlüssel mitversichert.


    Grüße
    FloHech

  • Bei uns muss ich maximal 500€ zahlen, wenn ich Schlüssel verliere. Allerdings wären die Kosten bei uns im hohen fünfstelligen Bereich.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

  • Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Bei uns muss ich maximal 500€ zahlen, wenn ich Schlüssel verliere. Allerdings wären die Kosten bei uns im hohen fünfstelligen Bereich.


    Und was hilft das jetzt bei der Fragestellung des TE? Und warum liegt hier eigentlich Stroh? ;)


    @TE: Durfte der Schlüssel überhaupt verliehen werden?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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