Möglichkeiten, Verbraucher von an Gewerbetreibende gerichtete Angebote "fernzuhalten"

  • Moin,


    welche technischen Möglichkeiten fallen euch ein, um "Normalbesteller" von einem Onlineshop, welcher sich nur an Gewerbetreibende richtet, fernzuhalten?


    Damit meine ich nicht nur einen Hinweis, sondern effektivere Methoden, die eine Bestellung durch Verbraucher verhindern können.


    Neben einem Zulassungsverfahren (Zugang zum Shop bzw. Tätigung des Kaufs erst möglich, nachdem sich Interessent als Gewerbetreibender ggü. dem Shopbetreiber legitimiert) fällt mir auf Anhieb keine Möglichkeit ein...


    Diese Maßnahme hat den Nachteil, dass sie potentielle Kunden eher abschreckt als lockt.


    Für weitere Ideen bin ich dankbar ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Meist geht es doch nur darum um das Wiederufsrecht bei Fernabsatz, erweiterte Gewährleistung abzuschliessen


    Wen ein Verbraucher trotzdem bestellt ist er dan selber schuld - und so ist Geschaeft eben Geschaeft - also lieber ein paar falsche Gewerbetreibende als garkeine Kunden

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Frage nach der Umsatzsteuer-ID. Ist sie ungültig, lehne den Kunden ab. Die paar, die durchs Raster fallen, kannst Du auch verschmerzen.


    Sehr gute Idee, danke.


    Kann die ID ad hoc mittels Skript o.ä. geprüft werden? Bin mit dem Aufbau der ID-Nummer nicht wirklich vertraut. Nicht dass ein "schlauer" Besteller auf die Idee kommt, sich von irgendeiner Rechnung oder Webseite einfach eine ID abzuschauen und diese eingibt. Daher reicht wohl eine reine Plausibiltätsprüfung (Prüfsumme etc.) nicht aus, um festzustellen, ob die ID tatsächlich dem Besteller zugewiesen ist.


    Habe auf die Schnelle die Seite gefunden:


    http://ec.europa.eu/taxation_c…s/vat_number/index_de.htm


    Sieht aber auf Anhieb eher nach Einzefallabfrage aus.

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  • Hier kann man zumindest ausländische Ust-Id. gegenprüfen:


    http://evatr.bff-online.de/eVatR/xmlrpc/


    Ansonsten mal beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob es das auch für inländische Nummern gibt.

  • Die Umsatzsteuer-ID hat ja längst nicht jedes Unternehmen. Viele Betriebe, die nur inländisch agieren, haben die gar nicht beantragt.


    Bei einer automatisierten Prüfung ist auch zu beachten, dass schon geringe Abweichungen bei der Schreibweise von Firmennamen, Straße, ... zu Fehlern führen können.


    Wenn es um das Widerrufsrecht geht, würde sich mir hier vielmehr die Frage stellen, ob es nicht (wie schon oben geschrieben) ausreicht, sich vom Besteller expliziert bestätigen zu lassen, dass er für gewerblichen Bedarf kauft und Firmenkunde ist (und nochmals deutlich auf das nicht vorhandene Widerrufsrecht hinweist). Ist man wirklich in der Pflicht, das dann noch zu prüfen? Wenn dann doch höchstens nur dann, wenn der Besteller explizit keinen Firmennamen eintipp sondern nur Vor- und Zunamen. Oder?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das Problem ist das Verlangen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass der Händler geeignete und wirksame Maßnahmen treffen muss, um Verbraucher mit einiger Sicherheit (schon von den Angeboten) fernzuhalten. Andernfalls drohen dem Händler wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.


    Dies widerspricht in gewisser Weise der Rechtsprechung zum vorgetäuschten Unternehmer, nach der ein Verbraucher, der sich als Unternehmer ausgibt in seinen Verbraucherrechten präkludiert ist.


    Hier soll es aber mehr um die Realisierung solcher Maßnahmen in technischer Hinsicht als um rechtliche Gesichtspunkte gehen.

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  • Ein Button für den Upload der Gewerbebescheinigungkopie bei Erstbestellern...

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Ein Button für den Upload der Gewerbebescheinigung bei Erstbestellern...


    Auch nicht dumm ;)


    Ohne manuelle Prüfung wird es generell eher nicht zuverlässig möglich sein.

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  • So macht's zum Beispiel Topdeq (topdeq.de):


    Hinweis im Kopf aller Seiten: "Nur für Industrie, Handel, Gewerbe und Selbständige. Alle Preise zuzügl. MwSt. "


    Ankreuzfeld beim Bestellvorgang: "Ja, ich bestelle ausschließlich für den gewerblichen/beruflichen Bedarf." (Pflichtfeld)


    Auch Staples hat nur den IMHO unscheinbaren Hinweis, dass es um gewerbliche Angeote geht - fraglich ob das reicht.


    Ich denke, um eine manuelle Prüfung von Neukunden wird man nicht drumherumkommen. In vielen Fälle sollte sich das aber recht schnell über den Abgleich von Adress- und sonstigen Kontaktdaten mit dem Internet erledigen lassen, bei angegebener Homepage oder notfalls E-Mail-Adresse ggf. auch (in zumindest einigen Fällen) über einen Parsing-Mechanismus, der versucht, die Kontakt- oder Impressumsinfos von der Website zu ziehen und recht unscharft mit den eingegebenen Daten zu vergleichen.


    Zu restriktiv würde ich bei der Bestellung jedenfalls nicht vorgehen um keine Kunden abzuschrecken. Auch hier ist nicht immer der Gewerbeschein für den Besteller als digitales Format (oder überhaupt ohne zumindest ein wenig Aufwand) greifbar. Bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag wird es da u.U. noch ein wenig schwieriger, zumal es da deutlich mehr Besteller gibt, die zwar ordern dürfen aber keine Kopie des Handelsregisterauszugs vorliegen haben. Hier wäre dann sicher ein elektronischer Abgleich der eingegebenen Nummer sinnvoll...

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