Hartz IV und das Ausbildungsgehalt

  • Hey Leute,
    Habe heute ein Problem von Bekannten:
    Familie besteht aus Mutter und Tochter, 48 und 19 Jahre alt.


    Die Mutter hat bis jetzt immer ca. 500€ Unterstützung vom Amt bekommen.


    Doch nun das Problem:
    Da die Tochter nun eine Ausbildungsstelle gefunden hat und die ihr entsprechend vergütet wird, ist die Unterstützung nun bis auf 80€ gekürzt worden.


    Hieße also im Umkehrschluss, dass die Tochter ihr ganzes Selbstverdientes Geld an ihre Mutter abdrücken müsste, um den Lebensstandard von vorher zu halten.


    Ist das normal so?
    Gibt es da keinen Ausweg?


    Danke,
    Hecke

  • ...kann mir schon vorstellen, das es normal so ist. Ist ja eine Gemeinschaft.


    Da würde wohl nur ausziehen helfen, denke ich mal.


    Gruss

  • Der "Ausweg" (keine Garantie, nur ne Annahme): man muss aus einer Bedarfsgemeinschaft eine Haushaltsgemeinschaft machen. Sprich: man muss beide trennen und sagen, dass die zwar unter einer Decke leben, aber ihren eigenen Haushalt haben. Schau mal die Stichwörter Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft im Internet nach.


    Ansonsten gibts H4 Foren wie elo-forum.org & Co.


    http://www.arbeitslosenselbsth…-bedarfsgemeinschaft.html

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  • mag ja sein dass das "normal" ist, richtig finde ich es jedoch nicht.


    Wie der Daggl schon schreibt, ich würde mir an Stelle der Tochter irgendwo ein WG-Zimmer o.ä. suchen. Gibts dann nicht sogar noch Wohngeld oder wie sich das nennt?

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Schwierige Kiste und eigentlich fast immer mit Einbußen verbunden ...


    Die Tochter muss nicht unbedingt ausziehen, denn durch das Ausbildungsgehalt fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Dazu müsste die Mutter nur der ARGE mitteilen das auf Grund des Einkommens der Tochter diese nun mit ihr in einer Hausgemeinschaft lebt und dass die Tochter nicht gemeinsam mit der Mutter wirtschaftet.


    Hat aber idR zur Folge, dass die Mutter dann weniger ALG2 bekäme und müßte sich eben von der Tochter etwas zu den Lebenshaltungskosten geben lassen aber wenn die Tochter eine eigene Wohnung bezieht muss sie ja auch für ihren Unterhalt aufkommen.


    Denn Ausbildungsvergütung wird als Erwerbseinkommen angerechnet. D.h. 100 € Freibetrag, was darüber ist mit 20 % Freibetrag (bei 550 € Brutto wären das somit 190 € Freibetrag). Die Anrechnung erfolgt als Einkommen des Kindes. Wenn der Bedarf des Kindes Ausbildungsvergütung und Kindergeld gedeckt ist, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Das nicht benötigte Kindergeld wird dann bei den Eltern als Einkommen angerechnet. Gesetzliche Grundlage: § 11 SGB II

  • Zitat

    Ist das normal so?


    Auszubildende fallen normalerweise aus der BG und darum gibt es auch kein Geld mehr für sie. Das macht 281 (?) € Regelsatz plus in diesem Fall vermutlich die Hälfte der Miete und Heizkosten.

  • Re: Hartz IV und das Ausbildungsgehalt


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Ist das normal so?
    Gibt es da keinen Ausweg?


    Auch auf die Gefahr hin, dass hier gleich wieder virtuell auf mich eingeprügelt wird:


    Ja das ist normal so.


    Der Normalfall sollte sein, dass man einer Erwerbstätigkeit nachgeht, dafür erhält man eine entsprechende Vergütung und muss davon dann seinen Lebensunterhalt bestreiten. (Auch wenn man es nicht glauben mag: Es soll sogar Azubis geben die mit ihrer meist recht schmalen Vergütung ihren gesamten Lebensunterhalt vollständig bestreiten müssen.)


    Wenn es vorher Geld vom Amt für die Tochter gab, dann war das eine Transferleistung die von der Allgemeinheit und allen Steuerzahlern getragen wurde. Insofern ist es eigentlich nur logisch, dass wenn jetzt eigenes Geld reinkommt die Transferleistungen entsprechend gekürzt bzw. eingestellt werden.


    Was hattest Du Dir denn vorgestellt? Das das Amt weiter bezahlt und die Dame "ihr" Geld dann zur freien Verfügung hat?


    Davon ab sind viele der "heißen" Tips im Hinblick auf "Haushaltsgemeinschaft" vs. "Bedarfsgemeinschaft" auch für die Füße da es unterm Strich immer aufs selbe hinausläuft. Davon ab ist es - sofern die Ausbildungsstelle im Wohnort der Mutter liegt - für eine 19jährige nicht so einfach bis unmöglich sich mal eben auf Staatskosten eine eigene Wohnung zu nehmen. Kann sie zwar machen, dann wird das Amt die dafür entstehenden Kosten nicht übernehmen.

  • Eventuell das?


    "Die Reihenfolge ist so: Es ist das Einkommen deiner Tochter zu prüfen. Wenn sie mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf decken kann, fällt sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ihr eigenes Einkommen wird nicht bei dir angerechnet. Nur der Teil des Kindergeldes, das du für sie bekommst, der nicht mehr zu ihrer Bedarfsdeckung notwendig ist, wird bei dir angerechnet. Dann müsst ihr natürlich innerfamliär klären, welchen Anteil die Tochter an dich als Kostgeld und Miete abgibt."


    http://www.sozialhilfe24.de/fo…dung-bg-oder-hg-3333.html

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  • Re: Re: Hartz IV und das Ausbildungsgehalt


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Wenn es vorher Geld vom Amt für die Tochter gab, dann war das eine Transferleistung die von der Allgemeinheit und allen Steuerzahlern getragen wurde. Insofern ist es eigentlich nur logisch, dass wenn jetzt eigenes Geld reinkommt die Transferleistungen entsprechend gekürzt bzw. eingestellt werden.


    Dass die Tochter keine Transferleistungen mehr erhält, dürfte jeder akzeptieren. Es geht dem TE aber darum, dass auch der Mutter die Transferleistungen gekürzt wurden.


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was hattest Du Dir denn vorgestellt? Das das Amt weiter bezahlt und die Dame "ihr" Geld dann zur freien Verfügung hat?


    Nein, aber sie hat gar nichts davon, da sie praktisch "Unterhalt" für ihre Mutter zahlt.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Die Frage ist doch, wofür es die "Unterstützung" vom "Amt" gab.


    Gruß Gunn

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