Neuer (teurer) Personalausweis ab 01.11.2010 / 01.08.2021

  • in Hamburg gibt's das schon, Fotoboxen auf'm Amt, iirc 6 EUR.


    Wenn man das Foto dann auch mehrfach verwenden kann, geht's sogar. Vielleicht sogar fuer'n Fuehrerschein, der ja auch 'bald' erneuert werden muss?! Den kann man ja manchmal auch beim Ortsamt/Rathaus/BuergerService/wieauchimmerdasheisst beantragen.


    Und spaeter soll(t)en ja auch zugelassene (!) Fotografen ihre Fotos digital einreichen koennen...


    Schade, mir reichte ein selbstgeschossenes, am Handy bearbeitetes und selbstgedrucktes voellig aus.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • In Grossstädten und grösseren Mittelstädten könnte es bei der gleichen Behörde klappen, aber in Kleinstädten und Dörfer sind für die Führerscheine doch die Landratsämter zuständig.

    Auf absehbare Zeit ist es das Führerschein erneuern aber eh nur für Leute die C- oder D- Klassen drauf haben.

    Das man für Inhaber von grauen und rosanen Papierführerscheinen einen Umtausch nach Geburtsjahren in 2022-2025 empfielt und für ältere EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum 2026-2032 ist ja nur eine komplett unverbindliche Empfelung. Prinzipiell gelten alle Führerscheine noch bis Mitte Januar 2033.

    Selbst dann wird es nur relevant wenn man regelmässig Autos mieten will. Solange man nur mit eigenen Fahrzeugen und Fuhrparkfahrzeugen unterwegs ist droht da ja eh nichts, sondern in Deutschland nur 10€ und in den meisten Nachbarländern auch maximal 25€ was aber normalerweise eh nicht verlangt wird. Und in der Übergangszeit 2033 ohnehin nicht. Sich Ende 2032 oder Anfang 2033 drum kümmern reicht. Dann hat man wenigstens bis 2047 oder 2048 neue Frist.

    Wer jetzt voreilig schon dieses Jahr tauscht bekommt nur bis 2039 neue Frist.

  • In Grossstädten und grösseren Mittelstädten könnte es bei der gleichen Behörde klappen, aber in Kleinstädten und Dörfer sind für die Führerscheine doch die Landratsämter zuständig.

    hier (ich bezeichne Hamburg mal als Grossstadt) ist es der LBV ('Landesbetrieb Verkehr'), quasi so'ne Art LRA...


    Auf absehbare Zeit ist es das Führerschein erneuern aber eh nur für Leute die C- oder D- Klassen drauf haben.

    Das man für Inhaber von grauen und rosanen Papierführerscheinen einen Umtausch nach Geburtsjahren in 2022-2025 empfielt und für ältere EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum 2026-2032 ist ja nur eine komplett unverbindliche Empfelung. Prinzipiell gelten alle Führerscheine noch bis Mitte Januar 2033.

    das ist sowas von falsch...


    Und nein, ich suche jetzt keine Quellen, das hat was von "gegen-Corona-Leugner-argumentieren", dafuer sind mir selbst 5sec zu schade.

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Schade, mir reichte ein selbstgeschossenes, am Handy bearbeitetes und selbstgedrucktes voellig aus.

    Ich zitiere mal aus dem Artikel, Hervorhebungen sind von mir

    Zitat

    Wer einen Pass beantragt, kann ab Mai 2025 ein digitales Lichtbild vorlegen ...


    ... soll dabei künftig nicht mehr zwingend ein Porträtfoto auf Papier vorlegen müssen.

    Deshalb schrieb ich auch

    ... Damit entfällt die Pflicht ein ausgedrucktes Foto vorlegen zu müssen. ...

    Wenn du also ein Foto selbst anfertigen und ausdrucken möchtest, wird das Meldeamt dieses auch weiterhin akzeptiert. Besser?

  • Selbst dann wird es nur relevant wenn man regelmässig Autos mieten will

    Schon bei einmaliger Anmietung eines Autos ist ein gültiger Führerschein nötig. Viel Spaß bei der Diskussion ohne dieses Dokument.


    Es gibt auch jetzt schon Ahnungslose, die glauben mit dem Vorzeigen von Foto oder Kopie auf dem Handy sei dieser Pflicht genüge getan - die ziehen im Normalfall ohne Auto von dannen.

  • ...
    Auf absehbare Zeit ist es das Führerschein erneuern aber eh nur für Leute die C- oder D- Klassen drauf haben.

    Das man für Inhaber von grauen und rosanen Papierführerscheinen einen Umtausch nach Geburtsjahren in 2022-2025 empfielt und für ältere EU-Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum 2026-2032 ist ja nur eine komplett unverbindliche Empfelung. Prinzipiell gelten alle Führerscheine noch bis Mitte Januar 2033.

    Nee, das ist je nach Jahrgang verpflichend. Ich wäre nächstes Jahr dran, hab aber schon seit 2017 die Karte da ich einen internationalen Führerschein für einen USA Urlaub gebraucht habe.

    Zitat

    Selbst dann wird es nur relevant wenn man regelmässig Autos mieten will. Solange man nur mit eigenen Fahrzeugen und Fuhrparkfahrzeugen unterwegs ist droht da ja eh nichts, sondern in Deutschland nur 10€ und in den meisten Nachbarländern auch maximal 25€ was aber normalerweise eh nicht verlangt wird. Und in der Übergangszeit 2033 ohnehin nicht. Sich Ende 2032 oder Anfang 2033 drum kümmern reicht. Dann hat man wenigstens bis 2047 oder 2048 neue Frist.

    Wer jetzt voreilig schon dieses Jahr tauscht bekommt nur bis 2039 neue Frist.

    Wenn ich das richtig verstanden habe können die 10€ in jedem Wiederholungsfall kassiert werden.

    Die Karte gilt immer 15 Jahre, 2033 ist nur relevant für Jahränge 1958 und früher, alle anderen müssen vorher umgetauscht haben.

    Wer so am rosa Lappen hängt dass ihm Verwarnungsgelder egal sind kann den auch bis zu seinem Ableben nutzen.

    Alternativ kann man einen Kartenführerschein auch über das Ablaufdatum hinaus nutzen, kommt aufs Gleiche raus.

    Ob Mietwagenfirmen dann Probleme machen weiß ich gar nicht, die müssen ja eigentlich nur prüfen dass derjenige dem sie den Wagen aushändigen berechtigt ist den zu führen, dafür reicht im Prinzip auch der Rosa Lappen, auch wenn das Dokument nicht mehr gültig ist bleibt man im Besitz der Fahrerlaubnis.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe können die 10€ in jedem Wiederholungsfall kassiert werden.

    Das natürlich schon - aber meines Wissens erst ab Mitte Januar 2033

    2033 ist nur relevant für Jahränge 1958 und früher, alle anderen müssen vorher umgetauscht haben.

    Meines Wissens nach wird erst 2033 die gesetzliche Grundlage geändert nach der alle Führerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum nicht mehr gültigt sind, und bis dahin umgetauscht sein müssen.

    Die ganzen Fristen nach Geburtsjahr (graue und rosa Papierführerscheine) oder Ausstellungsdatum (EU Kartenführerscheine) sind nur unverbindliche Empfelungen, damit nicht alle Leute gleichzeitig Ende 2032 umtauschen wollen und Behörden und Bundesdruckerei überlasten.

  • Meines Wissens nach wird erst 2033 die gesetzliche Grundlage geändert nach der alle Führerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum nicht mehr gültigt sind, und bis dahin umgetauscht sein müssen.

    Quelle?

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Die ganzen Fristen nach Geburtsjahr (graue und rosa Papierführerscheine) oder Ausstellungsdatum (EU Kartenführerscheine) sind nur unverbindliche Empfelungen, damit nicht alle Leute gleichzeitig Ende 2032 umtauschen wollen und Behörden und Bundesdruckerei überlasten.

    Bis spätestens 19.01.2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, getauscht sein.

    Die Staffelung dient in der Tat der Entlastung der Behörden, es sind aber keine „unverbindlichen Empfehlungen“, sonder Pflichttermine, zu denen spätestens ein Tausch erfolgt sein muss. Der Führerschein wird nämlich ungültig.

    Um es vorwegzunehmen: Nein, Führerschein ≠ Fahrerlaubnis. Letztere bleibt davon unberührt und besteht zeitlich unbegrenzt.



    Von der Seite der Bundesregierung:

    Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.


    Oder vom Bundesverkehrsministerium:

    Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig.


    Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Führerscheinumtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.

  • Wahnsinn: 10,- € Verwarnungsgeld, wenn überhaupt... Aber der Umtausch kostet in Berlin 25,30 €, ein verlustigter Führerschein sogar 41,30 €. Für beides sind keine Amts-Termine buchbar...


    Und das mit dem "Digitalen Führerschein" ist ja auch so ein Rohrkrepierer. In anderen Ländern druckt man sich einfach einen QR-Code aus und alle sind zufrieden... :rolleyes:


    #deutschelandbesteland

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

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