wie ist die rechtslage bei einem Widerrufsrecht im internet?

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    worauf bezieht sich diese aussage? nach meinem kenntnisstand ist das "wie ein eigentümer zu nutzen" generell ausgeschlossen bzw. man hat dann den wertverlust zu tragen.


    Natürlich sehen die fernabsatzrechtlichen Vorschriften bei einer über die reine Prüfung der Waren hinausgehende Nutzung oder gar Verschlechterung eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers vor. Diese Vorschriften sind jedoch durchweg schwammig formuliert, so dass eine Konekretisierung der Rechtsprechung vorbehalten bleibt. Erst zum 04.08.11 musste der deutsche Gesetzgeber hier aufgrund EuGH-Rechtsprechung wiederum einschränkende Änderungen vornehmen.


    In der Praxis scheitert eine Geltendmachung von Wertersatzansprüchen in aller Regel. Zum einen, da die hohen formalen Anforderungen, die an eine entsprechende Information des Verbrauchers über die drohende Wertersatzpflicht gestellt werden häufig vom Unternehmer nicht erfüllt werden.


    Zum anderen trägt der Unternehmer für all diese die Wertersatzpflicht begründenden Umstände die Darlegungs- und Beweislast.


    Die Führung des Nachweis einer über die reine Sachprüfung hinausgehenden Nutzung wird dem Unternehmer daher nur in krassen und eindeutigen Fällen gelingen (eindeutig nachweisbare Nutzungsdauer bzw. -intensität, Beschädigung, Verschmutzung der Ware).


    Erschwerend kommt hinzu, dass es gängige Praxis ist, widerrufene Waren als neu in den Verkauf zu bringen. Es ist also durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der neue Käufer bereits ein benutztes Gerät als Neuware erhält, was den Nachweis ein zu weitgehenden Nutzung durch den neuen Käufer noch mehr erschwert.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wow, hab den Thread nach meinen letzten Post nicht weiter verfolgt. Habe jetzt mal ne Email zwecks Widerruf geschrieben und mich auf die AGB´s berufen.


    Hoffentlich machen die keinen großen Aufstand. Trotzdem danke für die informativen Beiträge an alle :top:

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Beginn der Rückzahlungsfrist


    Hallo,


    wann beginnt die Frist von 30 Tagen, innerhalb der der Händler das Geld zurückzuzahlen hat? Am Tag, an dem er den (schriftlichen) Widerruf erhalten hat oder am Tag, an dem er die Ware zurückerhalten hat?

  • Maßgeblich ist der Zugang der Widerrufserklärung. Diese kann aber auch in der Retournierung der Ware zu sehen sein, etwa wenn diese vor demausdrücklichen Widerruf stattfindet.

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  • Die Ware konnte erst eine Woche nach der Erklärung zurückgesendet werden, da der Händler so lange brauchte, um mir die entsprechenden Infos zukommen zu lassen.

  • Dann bleibt es beim Zugang des Widerrufs als fristauslösendem Ereignis.

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  • wo ist geregelt dass der Händler innerhalb einer bestimmten Frist den Kaufpreis zurückerstatten muss? Höre davon das erste mal :confused:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • §§ 357 I 2, 3 i.V.m. 286 III entsprechend BGB.

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  • Wollte ich auch geschrieben haben ... aber unser Dauerposter war schneller.


    Darum merke: TT bildet auch allgemein. Vielleicht sollte die Administration der Ulla zu Weihnachten einige kostenfreie Gutscheine zur Weitergabe an Bedürftige zur Verfügung stellen. ;)


    Frankie

  • Und hoch damit: wie ist folgende Rechtslage (theoretisch):


    ich bestelle bei Spielzeug-Handel jetzt, bezahle direkt. Nun merke ich 1 Stunde später, dass ich es woanders günstiger bekommen hätte.


    3 Stunden später sende ich einen Widerruf per Email.


    So, bis die da meine Email lesen kann es passieren, dass es morgens in der Zwischenzeit bereits verpackt wird für den Versand und danach verschickt wird. Aber den Widerruf habe ich vor dem verpacken gesendet.


    Nun kann ich die Annahme verweigern, aber wer trägt dann die Portokosten? Dürfen die es einbehalten und den Rest erstatten oder habe ich Anspruch auf alles?


    Bei einer anderen Sachen: gilt das noch?
    http://www.jurablogs.com/de/bg…iderruf-hinsendungskosten

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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