Diskussion: Großer allgemeiner Amazon Thread (News, Infos, Schnäppchen, allgemein etc.) Teil 2

  • Neu ist, dass im Abliefernachweis in der App und E-Mail (wenn durch amazon geliefert) jetzt ein Foto enthalten ist, in dem das Paket vor der Tür liegend fotografiert wurde.

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  • Neu ist, dass im Abliefernachweis in der App und E-Mail (wenn durch amazon geliefert) jetzt ein Foto enthalten ist, in dem das Paket vor der Tür liegend fotografiert wurde.

    D.h. wenn es nachher geklaut wird, hat der Empfänger verloren?

  • D.h. wenn es nachher geklaut wird, hat der Empfänger verloren?

    Zumindest die Ablieferung haben Sie dokumentiert. Ob dieses Ablegen ohne Zustimmung des Kunden als Zustellung gilt, ist bestimmt irgendwo tief in den AGB definiert.

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  • D.h. wenn es nachher geklaut wird, hat der Empfänger verloren?

    Nein. Das Versandrisiko trägt immer der gewerbliche Verkäufer. Daher ist es sein Problem wenn der Paketdienst das Paket irgendwo abgibt oder ablegt. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn der Kunde ggü. dem Paketdienst die Ablage oder Abgabe beim Nachbarn etc. autorisiert hat.


    Ob dieses Ablegen ohne Zustimmung des Kunden als Zustellung gilt, ist bestimmt irgendwo tief in den AGB definiert.

    So eine Regelung hätte keinen Bestand.

  • Neu ist, dass im Abliefernachweis in der App und E-Mail (wenn durch amazon geliefert) jetzt ein Foto enthalten ist, in dem das Paket vor der Tür liegend fotografiert wurde.

    Das ist bei uns schon seit Anfang des Jahres (oder länger? Ich weiß es nicht, lösche die Mails immer) der Fall. Finde ich gelegentlich ganz praktisch, weil die Pakete manchmal an „kreativen“ Orten links und rechts neben der Haustür liegen.

  • D.h. wenn es nachher geklaut wird, hat der Empfänger verloren?

    Das war vor nicht langer Zeit Thema einer Verbrauchersendung, die auch ein TT-Mitglied in einem passenden Thread empfohlen hatte.

    Wenn der Paketdienstleister die Sendung einfach so ablegt (wie mit Empfänger vereinbart), haftet der Paketdienstleister.

    Kann er aber die Ablage nachweisen und benachrichtigt den Empfänger zeitnah darüber, haftet der Empfänger.

    Ergo: ja, wenn der Empfänger über die Ablage informiert ist und das sogar mit Beweisfoto, sollte er schleunigst nach Hause fahren und das Paket sichern. :rolleyes:

  • Ergo: ja, wenn der Empfänger über die Ablage informiert ist und das sogar mit Beweisfoto, sollte er schleunigst nach Hause fahren und das Paket sichern. :rolleyes:

    Die Rechtslage ist im Grunde egal. Wenn der Absender das Paket nicht erneut schicken will, dann darf man ihn verklagen. Wenn da keine Goldbarren drin waren, lassen die meisten Leute das sein.

  • Das war vor nicht langer Zeit Thema einer Verbrauchersendung, die auch ein TT-Mitglied in einem passenden Thread empfohlen hatte.

    Genau. Um euch die Suche zu ersparen, hier: https://www.swrfernsehen.de/ma…lem-paket-dienst-100.html (17 min Video)

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