Rechtsfrage zur Beendigung Arbeitsverhältnis

  • Hallo,
    eure Antworten hier sind sehr hilfreich, daher hoffe ich auch diesmal auf konstruktive Antworten:


    Angenommen, jemand hat mündlich ein Arbeitsverhältnis für einen Mini-Job abgeschlossen, wo er unregelmäßig gearbeitet hat, aber regelmäßig jeden Monat einen festen Betrag ca. 1,5 Jahre lang bekommen hat. Wenn nun der Arbeitgeber dem Minijoober keine Arbeit mehr zuweist und und den Arbeitnehmer auch nicht mehr bezahlt und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder mündlich noch schriftlich ausgesprochen wurde, dann würde ja das Arbeitsverhältnis fortbestehen, da die Kündigung nach § 623 BGB eines Arbeitsvertrages der Schriftform benötigt!?


    Ist es richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber verpflichtet ist, den den Lohn weiterzuzahlen, bis er gekündigt hat bzw. der Lohn verjährt ist? Angenomen, der letzte Lohn wurde Anfang 2011 gezahlt, der Arbeitgeber vergisst die Kündigung ganz und der Arbeitnehmer reicht Ende 2014 eine Klage ein, muß dann der Arbeitgeber den Lohn für fast vier Jahre nachzahlen, da ja die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden beträgt? Ist dies wohl so richtig oder gibt es hier einen Denkfehler?


    Viele Grüsse und frohe Pfingsten!
    Jürgen

  • Nun ja, da unser Vieltänzer eine angenommene - also hypothetische - Konstellation gebastelt hat, und dazu Fragen der allgemeiner Art stellt, sähe ich persönlich zumindest kein rechtliches Problem in einer Diskussion.


    Die von Vieltänzer angesprochene Problematik ist nämlich wirklich eine grundsätzliche:


    In kaum einem Rechtsgebiet klaffen Theorie und Praxis derart weit auseinander, wie bei der Beschäftigung von Minijobbern. Abgesehen von gelegentlichen TV-Berichten wird dieses Thema konsequent "totgeschwiegen". Das auch deshalb, weil die bestehende Rechtslage mit den Bedürfnissen dieses Teils des Arbeitsmarkts nicht unbedingt übereinstimmt - und das sogar aus Sicht aller Beteiligten.


    Frankie

  • Ich kann nur aus eigener Erfahrung (und meiner Rechtskenntnis als Arbeitgeber) sagen:


    Minijobber haben meines Wissens weitgehend die gleichen Rechte wie "normale" Arbeitnehmer.


    Wir gewähren den normalen Jahresurlaub (natürlich nur nach Stunden / Durchschnittswert),
    wir zahlen den Lohn bei nachgewiesenen Krankheitsstunden weiter (natürlcih nur auf der Basis der normalerweise geleisteten Stunden) und wir kündigen ggfs. schriftlich 2 Wochen vor Monatsende.


    Bisher hatten wir mit Minijobbern noch nie arbeitsgerichtliche Probleme, daher gehe ich davon aus, das das Verhalten in gesetzlichem Einklang steht.


    Muß aber dazu sagen, das es sich um Beschäftigungsverhältnisse in der Gastronomie handelt, da läuft ohnehin einiges anders!


    Dies ist keine Rechtsberatung, da ich dazu nicht befugt bin!


    Gruß Boris

  • Im groben Ganzen gehört Boris Firma aber zu einer Minderheit von Arbeitgebern, die bemüht ist, Minijobbern ihre Rechte als Arbeitnehmer nicht vorzuenthalten.


    Im Vergleich zur gängigen Praxis ist der von Boris geschilderte Umgang mit geringfügig Beschäftigten vorbildlich.


    Allerdings gibt es Wirtschaftszweige, in denen diese Rechtslage an den praktischen Bedürfnissen vorbeigeht. Insbesondere bei Beschäftigungsverhälnissen im privaten Bereich. Hier wäre durchaus eine Flexibilisierung angezeigt.


    Weil insbesondere Großunternehmen Minijobs aber zur Ersetzung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse ausnutzen, ist die erforderliche Flexibilisierung politisch nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund leider völlig zu Recht. Ein Dilemma - insbesondere dann, wenn es zum Zerwürfnis zwischen Minijobber und Arbeitgeber kommt. Erst dann pochen viele auf "ihr Recht", mit dem es diesen Minijob vielleicht niemals gegeben hätte.


    In aller Regel ist der Minijobber im Recht - was aber seitens des Minijobbers nicht bedeutet, dass er unbedingt darauf beharren muss. Gegenseitige Fairness wäre das Wünschenswerte. Leider etwas, das sich rechtlich nicht durchsetzen lässt. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nun ja, da unser Vieltänzer eine angenommene - also hypothetische - Konstellation gebastelt hat, und dazu Fragen der allgemeiner Art stellt, sähe ich persönlich zumindest kein rechtliches Problem in einer Diskussion.


    Arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich so gut wie nie in abstrakter Weise klären.


    Allein für die weichenstellende Frage, ob der imaginäre (?) Fragesteller überhaupt Arbeitnehmer ist, bedarf es schon einer sehr gründlichen Kenntnis der konkreten Umstände (etwa Umfang der Arbeitszeiten und deren Einteilung, Art der Tätigkeit, Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit, Eingliederung, etc.)


    Von daher gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:


    1.) Konkrete, zielführende Rechtsberatung: Gibt es hier nicht.
    2.) Abstrakte arbeitsrechtliche Ausführungen: Schön drüber gesprochen zu haben, bringen den TE aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ans "Ziel".

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Wie (fast) immer gebe ich Dir grundsätzlich Recht.


    Aber schon den Hinweis


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich so gut wie nie in abstrakter Weise klären.


    Allein für die weichenstellende Frage, ob der imaginäre (?) Fragesteller überhaupt Arbeitnehmer ist, bedarf es schon einer sehr gründlichen Kenntnis der konkreten Umstände (etwa Umfang der Arbeitszeiten und deren Einteilung, Art der Tätigkeit, Weisungsgebundenheit und persönliche Abhängigkeit, Eingliederung, etc.)
    ...


    halte ich für eine hilfreiche Information.


    Zudem empfinde ich es nicht als falsch , einige grundlegende Informationen einzuholen, bevor man speziellen fachlichen Rat sucht. Persönlich bin ich auch ein Freund dieser Vorgehensweise. Natürlich kann man auch anders vorgehen.


    Sollte es tatsächlich zum Streit kommen, dürfte fachlicher Rat unentbehrlich sein. Allerdings sollte man dabei beachten, dass der Kläger in arbeitsrechtlicheu Angelegenheiten seine erstinstanzlichen Anwaltskosten auch im Falle des Obsiegens in der Regel selber tragen muss. Dieser Umstand kann den zu erwartenden finanziellen Erfolg einer Auseinandersetzung im Minijob-Sektor stark relativieren.


    Frankie

  • Hallo,
    danke für eures regen Interesse. Ich versuche mal eure Fragen zu beantworten


    Nach meinem Wissen gilt das Arbeitsrecht gleichermaßen für Vollzeitarbeitnehmer wie für Mini-Jobber. Daß er Arbeitnehmer ist, dürfte daraus zu erkennen sein, daß es für die 1,5 Jahre Lohnabrechnungen und Einkommensbescheinigungen gibt. Der Betrag liegt bei um die 100,-- / Monat. Auf den Entgeltabrechnungen wurden die Arbeitszeiten nicht spezifiziert, dies dürfte aber nach meinem ersten Satz auch nicht notwendig sein. Es ist eine Servicetätigkeit im Einzelhandel. Der Arbeitnehmer wurde auf Zuruf (Anruf: "Können Sie mal?) eingesetzt.


    Daher ist der Arbeitnehmer weisungsgebunden, eine Eingliederung liegt nicht vor.


    Gibt es wirklich soviele Fälle, dass ein Arbeitgeber den ungekündigten Arbeitnehmer nicht bezahlen muss?


    Meine Erfahrung hat gezeigt, vorbereitet in Gesprächen mit Anwälten zu gehen.

  • Re: Rechtsfrage zur Beendigung Arbeitsverhältnis


    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    jemand hat mündlich ein Arbeitsverhältnis für einen Mini-Job abgeschlossen

    Mich wundert, das noch keiner hierauf angesprungen ist...
    Wo gibts denn sowas? :confused: (kenne mich damit zugegebenermaßen nicht aus)


    Nach meinem Rechtsverständnis gibt es bei einer mündlichen Absprache hinterher gar nichts zu kündigen - es ist überhaupt kein Arbeits"vertrag" zustande gekommen, bzw. es gibt keinen Beleg dafür (abgesehen von dem Gehalt was derjenige bekommen hat - ohne Arbeitsvertrag können das aber ja wer-weiß-was für Zahlungen gewesen sein). Gabs dafür nicht irgendeinen "Freundschaftsdienst"-Paragraphen?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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