Hallo,
eure Antworten hier sind sehr hilfreich, daher hoffe ich auch diesmal auf konstruktive Antworten:
Angenommen, jemand hat mündlich ein Arbeitsverhältnis für einen Mini-Job abgeschlossen, wo er unregelmäßig gearbeitet hat, aber regelmäßig jeden Monat einen festen Betrag ca. 1,5 Jahre lang bekommen hat. Wenn nun der Arbeitgeber dem Minijoober keine Arbeit mehr zuweist und und den Arbeitnehmer auch nicht mehr bezahlt und eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder mündlich noch schriftlich ausgesprochen wurde, dann würde ja das Arbeitsverhältnis fortbestehen, da die Kündigung nach § 623 BGB eines Arbeitsvertrages der Schriftform benötigt!?
Ist es richtig, dass in diesem Fall der Arbeitgeber verpflichtet ist, den den Lohn weiterzuzahlen, bis er gekündigt hat bzw. der Lohn verjährt ist? Angenomen, der letzte Lohn wurde Anfang 2011 gezahlt, der Arbeitgeber vergisst die Kündigung ganz und der Arbeitnehmer reicht Ende 2014 eine Klage ein, muß dann der Arbeitgeber den Lohn für fast vier Jahre nachzahlen, da ja die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden beträgt? Ist dies wohl so richtig oder gibt es hier einen Denkfehler?
Viele Grüsse und frohe Pfingsten!
Jürgen