Kim Schmitz is back! 01/2012: Megaupload geschlossen 01/2013: Nachfolger Mega startet

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Die U-Haft zeigt erste herbe Auswirkungen [...]


    Naja, das mag für dich vielleicht lustig sein, aber bei Kims Persönlichkeitsstruktur wäre anzunehmen, dass er nach einer Verurteilung (z.B. 20 Jahre) auf dumme Gedanken kommen könnte...

    Ihr wundert euch wirklich, warum Eure Eigentumswohnung 400.000 €* 650.000 €** kostet, wenn der Bauherr Ferrari F430 & 458, Porsche Carrera GT & 911 fährt?
    * 2013, ** 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von thomasGr
    Naja, das mag für dich vielleicht lustig sein, aber bei Kims Persönlichkeitsstruktur wäre anzunehmen, dass er nach einer Verurteilung (z.B. 20 Jahre) auf dumme Gedanken kommen könnte...


    Naja, ich gehe bei dem Sachverhalt ehrlich gesagt einen Schritt zurück in die Außenperspektive und nehme daher in dieser Frage einen sehr nüchternen Standpunkt ein.


    Sollten sich die Anschuldigungen gegen Kim Schmitz als nachweisbar erweisen, dann hat er für sich bewusst die Entscheidung getroffen, mit illegalen Machenschaften Multimillionär zu werden. Diese freie Entscheidung zu treffen schließt konsequenterweise auf der anderen Seite aber auch ein, letztendlich den Folgen in's Auge sehen zu müssen.


    Ich bin hier einfach der Meinung, wer A sagt, der muss auch B ertragen.

  • Jeder Tag den er in Haft (oder U-Haft) verbringen muss, ist für ihn mit seinem bisherigen Lifestyle eine einzige Katastrophe.


    Ich kann mir nicht vorstellen, wie er reagiert, wenn er in die USA ausgeliefert wird und dort ein paar Jahre bekommt. (manche reden von 20, manche aber auch von 50 Jahren)


    thomasGr


    Da stimme ich Dir zu.....da könnte man schon auf dumme Gedanken kommen, zumal 20 oder mehr Jahre Haft in den USA wahrlich kein Zuckerschlecken sind.


    Weiß man eigentlich schon, wohin er ausgeliefert werden würde? ...nach Washington?

  • Für die meisten Verurteilten ist die Haft eine einzige Katastrophe. Dies kann also bei einer Verurteilung kein Kriterium sein. Außerdem gibt es ja Methoden, um einen Strafgefangenen davon abzuhalten, sich etwas anzutun.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Jeder Tag den er in Haft (oder U-Haft) verbringen muss, ist für ihn mit seinem bisherigen Lifestyle eine einzige Katastrophe.


    hmm also ich würde dem eher zutrauen dass er den Knast komplett umkrempelt und zu MegaKim im Megaknast wird ;)


    Der Typ ist schon so oft wieder nach ganz unten gerutscht ( Pleite seiner kurz davor verkauften Firma Dataprotect bei der er immer noch ordentlich Anteile als dauerhaftes Investment gehalten hat dann angeblicher Insiderhandel + Knast etc... ) und war plötzlich und unerwartet wieder ganz oben - der ist wirklich abgehärtet.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    + Knast etc... ) und war plötzlich und unerwartet wieder ganz oben - der ist wirklich abgehärtet.


    Das ja gerade nicht, er wurde zwar mehrfach verurteilt, ist bisher aber immer mit Bewährungsstrafen davon gekommen.
    Hätte er wirklich mal 2 oder 3 Jährchen abreißen müssen wer weiß vielleicht hätte ihn das etwas bescheidener oder sollte man sagen diskreter werden lassen.


    Sollte er ausgeliefert, die Vorwürfe bestätigt und er zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt werden würde sich mein Mitleid dann doch in Grenzen halten, er hat gezockt ein paar Jahre gut gelebt und wenn es für ihn dumm läuft nun mal richtig verk.....
    Und an eine Wiederauferstehung nach 15-20 Jahren US Knast wäre im IT Bereich wohl eher weniger zu denken

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Und an eine Wiederauferstehung nach 15-20 Jahren US Knast wäre im IT Bereich wohl eher weniger zu denken


    Mal abgesehen davon das ich nicht glaube das KS so lange einsitzen wird. Bisher wurde immer wieder geschrieben das Kim Schmitz was seine Projekte und Geld angeht pleite bzw. tot ist. Bisher hat er immer wieder das Gegenteil bewiesen.

  • Ist zwar schon eine etwas ältere Meldung (Nov. 2011) die man damals nicht wirklich wahrgenommen hat aber durchaus interessant:


    http://www.heise.de/newsticker…ergleich-bei-1372041.html


    Insofern gab es - wenn auch kein strafrechtliches - dann zumindest schon mal ein zivilrechtliches Verfahren gegen MegaUpload welches mit einem Vergleich beendet worden ist.
    Ist sicherlich kein 100%ige Beweis das bei MegaUpload zumindest Teile der erhobenen Vorwürde zutreffen, auf der anderen Seite zahlt man ja auch sicherlich keine Millionen-Summen wenn man sich sicher ist nichts falsches oder unrechtes gemacht zu haben.


    Und hier mal ein gutes Beispiel wie man sich in einer neuen Nachbarschaft nicht einführen sollte (Text in Englisch):


    http://www.guardian.co.uk/tech…bours-email?newsfeed=true


    (Zusammenfassung in DE: Die Nachbarn von KS hatten sich wg. seines Auftretens und der dicken Schlitten mit den komischen Nummernschildern über den neuen Anwohner informiert und die Informationen über KS Vergangenheit an den Vermieter der Villa gegeben der sie wiederrum an KS weiterleitet. Dieser schrieb darauf den Nachbarn eine "lustige" Mail - sie sollten sich nicht so aufregen es hätte auch Vorteile einen Krimminellen in der Nachbarschaft zu haben, er stelle gern seine neue Geldwaschanlage zur Verfügung und könne Insidertips für Aktiengeschäfte geben.... Sollten die Nachbarn ihn auf einen Kaffee besuchen kommen möchten Sie bitte daran denken Kokain mitzubringen.)

  • Bei dem Anwesen bekommt Kim Schmitz die Nachbarn doch eh nicht zu Gesicht.... das diese einem dann ans Bein pinkeln scheint wohl auch in NZ recht verbreitet zu sein ;)

  • Zwischen Zivil- und Strafrecht besteht ein entscheidender Unterschied:
    Im Zivilrecht darf das Gericht nur berücksichtigen, was die Parteien vorlegen. Daher auch das Säumnisurteil, wenn die Gegenseite nichts vorbringt (oder nicht erscheint). Man kann also 'schuldig' gesprochen werden, ohne es zu sein.
    Bei einem Strafprozess muss dagegen bewiesen werden, dass man gegen geltendes Recht verstoßen hat.


    Aus dieser zivilrechtlichen Möglichkeit (und nur daraus !!!) leiten die Musiklabels Ihre absurden Schadenersatzansprüche ab. Nur hier gelten solch abstrusen Rechtsprechungen, wie Störerhaftung etc.
    Für terroristische Straftaten o.ä. können Störerhaftung & Co nämlich nicht herangezogen werden :-O


    Einen Vergleich zu schließen kann auch für den Kläger sinnvoll sein, um nicht mit einem Urteil einen Präzedenzfall zu schaffen. Wer den Vergleich anstrebte geht aus der heise-Meldung zwar nicht hervor aber wenn die klagende Seite Punkte gesammelt hätte, hätte sie sicher nicht damit hinterm Berg gehalten - schon aus Gründen der gewünschten Abschreckung.


    Ich will hier kein Plädoyer für oder gegen KS halten. Dafür fehlen mir die Fakten. Aber ich möchte anden Grundsatz des Strafrechts erinnern: in dubio pro reo

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